Ich habe das ganze umgekehrt gemacht, das bedeutet ich habe eine ehemaliges Behördenfahrzeug erworben und anschließend das Tüv Gutachten nach §.... erstellen lassen. Dieses Gutachten ist für die Wiederzulassung als PKW von SO.KFZ EINSATZLEITFAHRZEUG notwendig. Bedeutet ohne dieses Gutachten ist eine Zulassung nicht möglich. Vor Ort wurde auch die Höhe neu vermessen.
Mit den Versicherungskennz. ist das bei uns im Kreis auch schwierig geworden da diese wirklich nur an eine Handvoll rausgegeben werden. Kosten aber auch schlappe 30 Euronen.
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