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#1 |
![]() Bronze-Mitglied Registriert seit: 17.10.2010
Ort: Kreis Recklinghausen
Beiträge: 680
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Ich habe das ganze umgekehrt gemacht, das bedeutet ich habe eine ehemaliges Behördenfahrzeug erworben und anschließend das Tüv Gutachten nach §.... erstellen lassen. Dieses Gutachten ist für die Wiederzulassung als PKW von SO.KFZ EINSATZLEITFAHRZEUG notwendig. Bedeutet ohne dieses Gutachten ist eine Zulassung nicht möglich. Vor Ort wurde auch die Höhe neu vermessen.
Mit den Versicherungskennz. ist das bei uns im Kreis auch schwierig geworden da diese wirklich nur an eine Handvoll rausgegeben werden. Kosten aber auch schlappe 30 Euronen. |
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#2 |
![]() gesperrter Benutzer! Name: Uwe
Registriert seit: 19.09.2009
Ort: Mainaschaff, Bahnhofstraße 42
Beiträge: 1.526
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Nunja, inzwischen ist es auch bei uns schwierig geworden sich (mal eben schnell beim Kumpel inner Werkstatt) die roten Nummern zu leihen, zusammen mit einem Schriftstück das man gerade im "Praktikum" ist um mal eben mit seinem Auto welches noch nicht Tüv fertig ist in die Firma auf die Bühne zu fahren und die Bremsen zu machen...
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#3 |
![]() Silber-Mitglied Name: Christoph
Registriert seit: 14.11.2009
Ort: Dresden
Beiträge: 1.286
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Also mit Kurzzeitkennzeichen das geht auch mit SoSi drauf. Da muss das Fahrzeug ja nichtmal TÜV haben. Abdecken ist dann zur absoluten Sicherheit doch besser.
Bei uns ist in der Feuerwehr einer der in einem Autohaus arbeitet und da überführt der das Fahrzeug für mich. Da komme ich billiger als wenn ich mir ein teures Kurzzeitkennzeichen hole. |
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