Einzelnen Beitrag anzeigen
Alt 17.04.2011, 21:18   #2
max a.

Silber-Mitglied
 
Benutzerbild von max a.
 
Name: Maximilian
Registriert seit: 13.06.2009
Ort: Heidelberg
Beiträge: 1.953
Standard

Mit Nebenkennleuchten sind die 3. bzw. 4. Kennleuchte hinten am Fahrzeug, zur Rückabsicherung, gemeint.
Diese kann man dann bei Kolonnenfahrten, oder Einsätzen, bei denen die 3/4. KL stört, abschalten.
Und da die KL-MR eine Einheit bilden und auch als solche zugelassen sind, ist es unzulässig einen der Reflektoren abzuschalten, da diese dann vermutlich die Steckplätze 1. bis 4. KL belegen.

ZSE muss nur 3.xx sein.

Geändert von max a. (17.04.2011 um 21:37 Uhr).
max a. ist offline   Privat Nachricht senden Mit Zitat antworten