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Alt 17.04.2011, 22:18   #2
max a.

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Name: Maximilian
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Mit Nebenkennleuchten sind die 3. bzw. 4. Kennleuchte hinten am Fahrzeug, zur Rückabsicherung, gemeint.
Diese kann man dann bei Kolonnenfahrten, oder Einsätzen, bei denen die 3/4. KL stört, abschalten.
Und da die KL-MR eine Einheit bilden und auch als solche zugelassen sind, ist es unzulässig einen der Reflektoren abzuschalten, da diese dann vermutlich die Steckplätze 1. bis 4. KL belegen.

ZSE muss nur 3.xx sein.

Geändert von max a. (17.04.2011 um 22:37 Uhr).
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