Zitat:
Zitat von Abu Banane
Das was Chris geschrieben hat, sehe ich genau so. Nur ist denn ein Balken zur Absicherung einer Gefahrenstelle unbedingt missbräuchlich verwendet?
Und ist es nicht egal ob ich eine Magnetkennleuchte oder einen Balken dafür benutze? Und was genau meinen die mit: Die nach §53a geprüften und zugelassenen Leuchten, im Stand mit Warnblinklicht.
Immerhin haben beide eine E-Zulassung.
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Grundsatz:
Du hast, als Privatperson, keine Berechtigung zum benutzen einer gelben
Rundumkennleuchte, da du keine
Rundumkennleuchte in den Fahrzeugpapieren ein getragen hast.
Da ist es egal ob eine Panne, ein Unfall, eine Baustelle, ein Nashorn oder sonst was kommt...
Du darfst das nicht, da du dazu nicht Berechtigt bist!
(da du kein Pannenhilfsfahrzeug, Baustellenfahrzeug, BF3 oder ähnliches bist.)
Die nach §53a zugelassenen Leuchten sind (auch, neben Rundumleuchten) "zusätzliche Warnleuchten"
Diese darf ein Privatperson benutzen da diese als "Pannenleuchte" geprüft und zugelassen sind, und
keine Eintragung in die Fahrzeugpapiere benötigen.