... lest bitte mal aufmerksam den Abs. 3 - speziell den 2. Satz.
Da steht:
Zitat:
Sie müssen der Nummer 20 der Technischen Anforderungen an Fahrzeugteile bei der Bauartprüfung nach § 22a der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (Verkehrsblatt 1973 S. 558) entsprechen.
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Mal ganz ketzerisch gefragt: Wenn sich die hier entwickelte Rechtsauffassung als richtig erweisen sollte, warum schmeißt Hänsch Unsummen für Entwicklung und Zulassung der
effekta-Leuchten zum Fenster raus?!
Vielleicht sollte man denen diese Sicht der Dinge mal erzählen - Einsparvorschläge sind doch bei jedem Unternehmen gefragt.