Zitat:
Zitat von Commander
Irgendwo war ich mal selbst überrascht, als ich etwas recherchiert habe und ich glaube, es war genau das Thema. Ich meine, dass in der Zulassung nirgendwo steht, dass RWS Leuchtkörper nach hinten strahlen müssen.
Mag mich auch irren, aber dann habe ich mich über etwas anderes aber genau so hanebüchenes gewundert.
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ja in der beiliegenden Montageanleitung steht auch, dass man die mit einer "Hauptabstrahlrichtung nach hinten" anbringen soll. Aber was Offizielles dazu habe ich nicht gefunden. Höchstens in dem Verkehrsblatt, auf das § 53a verweist...