Einzelnen Beitrag anzeigen
Alt 02.02.2012, 00:44   #25
karl-peter

Bronze-Mitglied
 
Registriert seit: 09.03.2007
Beiträge: 929
Standard

Zitat:
Zitat von Diethelm Beitrag anzeigen

... aber Anweisung vom LZ-Führer ist
"Wer aus der Halle zum Einsatz fährt, macht die Musik an. Wenn wir nachts um 3 Uhr aufstehen, können das die andern auch."
Das ist das eigentliche Problem!
Die genervten Anwohner muss man schon verstehen, wenn man sich nur ein wenig in der Lage versetzt. Bei den stressigen Zeiten in der heutigen Arbeitswelt und den damit verbundenen steigenden Zahlen der psychischen Erkrankungen - inkl. Burnout - ist das nächtliche Horn eine zusätzliche Belastung. Menschen mit schlafstörungen schlafen vielleicht nicht nach 2 Minuten wieder ein, sondern liegen noch eine ganze Weile wach. Den Chef interessiert es auch nicht, dass der Mitarbeiter gerädert zur Arbeit kommt, weil wieder ein Löschzug durchs Ort gesondert ist. Ihn interessiert das der Mitarbeiter Leistung bringt.

Als freiwillige Helfer wissen die meisten hier von was ich rede - nur von der anderen Seite. Sie stehen mitten in der Nacht auf, fahren zum Einsatz und am nächsten Tag in der Schreinerei / Spedition / Autohaus / Bank / Versicherung etc. muss ein jeder Volunteer auch seine Leistung bringen.

Betrachtet man das o.g. Zitat, welches ich genauso von der hiesigen Feuerwehr kenne, muss man auch Egoismuss bei der Feuerwher / Rettung / SEG etc. unterstellen. Die meisten sind freiwilligdem Dienst beigetreten und nehmen sich das Recht heraus ab und zu "unschuldige" Leute zu wecken, weil sie selbst wach sind...

Blaulicht und Einsatzhorn ordnen den übrigen Verkehrsteilnehmern an, sofort freie Bahn zu schaffen.

Ist aber keine anderer Verkehrsteilnehmer da, braucht auch kein Horn irgendetwas anzuordnen !

Versicherungsrechtlich ist das mittlerweile undbedenklich, den nach einem Urteil sind 10 Sekunden des Horns (ca. 3 Durchläufe), bei angepasster Fahrweise, ausreichend. Dauerhorn ist niergend festgeschrieben.
karl-peter ist offline   Privat Nachricht senden Mit Zitat antworten