Hallo Jan
Wir hatten ja auch PN geschrieben und es gibt auch weitere Threads dazu, wie zB
http://sosi.myds.me/forum/showthread.php?t=13978 ...
Der Grundtenor ist "synchroner Betrieb" und die Gesetzeslage ist auch so, so wie ich sie verstehe.
Laut §52 Abs.3 StVZO sind blaue Front und Heckblitzer überhaupt erstmal erlaubt, dürfen aber nur an gehen, wenn die
RKL an sind:
"Kennleuchten für blaues Blinklicht mit einer Hauptabstrahlrichtung nach vorne oder nach hinten sind an Kraftfahrzeugen nach Satz 1 zulässig, jedoch bei mehrspurigen Fahrzeugen nur in Verbindung mit Kennleuchten für blaues Blinklicht –
Rundumlicht –."
Und Teil 2 von Satz1 ist:
"Einsatz- und Kommando-Kraftfahrzeuge der Feuerwehren und der anderen Einheiten und Einrichtungen des Katastrophenschutzes und des Rettungsdienstes,"
(Alle 4. Aufzählungspunkte gehören zu Satz1. Muss man auf die Kommas achten :-) Wundern könnte man sich noch, warum der Rettungsdienst in 2. und 4. vorkommt)
Die Art des "Leuchtens" regelt dann §49a Abs.4 StVZO, wobei diese Formulierung im Grunde zu alt gegenüber dem heutigen Stand der Technik ist oder es auch schon immer war und im Grunde wohl noch von "dauerleuchtenden Dingen" ausgeht, denn "
Sind lichttechnische Einrichtungen gleicher Art paarweise angebracht" trifft auch auf zwei ganz normale klassische
RKL auf dem Dach zu und die
Drehspiegel sind ja auch nicht synchron.
Ebenso für Balken und das alles wurde in dem anderen Thread behandelt und die Argumentation "ein Balken ist ein Gerät" oder das Thema Kurvenlicht hinkt auch.
Lassen wir es also dabei und somit ist man "synchron" auf der sicheren Seite.
Jedoch ist das Blitzmuster selbst soweit ich mich derweil belesen haben nicht reglementiert. Also sind Doppel- Tripel- Quattroblitz in Ordnung.
Am Ende wird es also so:
- Die Heckblitzer sind synchon als Einfachblitz (also langsam, so wie die Warnblinker)
- Die Räumer sind auch synchron, aber sie laufen dann als Doppelblitz für etwas mehr Aufmerksamkeit im Rückspiegel.
Beste Grüße und Dank
Micha