Inwiefern rechtlich aussieht?
Wenn das Fahrzeug mit einer
RTK 6 ausgerüstet ist und unter die
BOS mit Blaulichtzulassung fällt ist es rechtlich total uninteressant, ob da eine
RTK 6 mit zwei oder drei Blaulichtern an der Einsatzstelle steht.
Denn für den Fahrbetrieb ist die
KL-A nicht ausgelegt und bestimmt.
Wo sollte also das Problem liegen?