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Alt 15.12.2009, 17:38   #1
Jango112

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Name: Jan
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Inwiefern rechtlich aussieht?

Wenn das Fahrzeug mit einer RTK 6 ausgerüstet ist und unter die BOS mit Blaulichtzulassung fällt ist es rechtlich total uninteressant, ob da eine RTK 6 mit zwei oder drei Blaulichtern an der Einsatzstelle steht.

Denn für den Fahrbetrieb ist die KL-A nicht ausgelegt und bestimmt.

Wo sollte also das Problem liegen?




"Das Problem bei Zitaten aus dem Internet ist, dass man nie weiß, ob sie auch echt sind."
Galileo Galilei (1638)

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