Zurück   www.sondersignalanlagen.com > Kennleuchten & LED-Systeme > Hänsch
Kennwort vergessen?

Hinweise

Antwort
 
Themen-Optionen Ansicht
Alt 31.08.2011, 21:34   #1
Abu Banane

Bronze-Mitglied
 
Name: Uwe
Registriert seit: 13.02.2010
Ort: Bad Schwalbach
Beiträge: 148
Standard Balken Montage STVZO

Ein guter Freund der Familie (Polizist) meinte, wenn ich einen Balken mit auf das Fahrzeugdach montiere, sprich auf Dachträgern usw. aber kein Kabel ins Autoinnere führt, würde dieser Balken als Fracht mitgeführt werden und es sei nicht strafbar, da dieser ohne Funktion sei und nicht mit dem Auto fest verschraubt wäre. Wenn man ihn aber dann doch mal brauchen würde, z.B. zur Absicherung einer Unfallstelle oder eines liegengebliebenen Fahrzeugs, dürfte man den Balken als Warnleuchte benutzen, solange das Auto nicht bewegt wird. Also den Balken mit einer Steckvorrichtung versehen und bei Gebrauch das 12V Kabel aus dem Auto mit dem Balken verbinden und bei Beginn der Fahrt wieder trennen, würde ich sagen.

Jetzt meine Frage an Euch: Wie seht Ihr das?
Abu Banane ist offline   Privat Nachricht senden Mit Zitat antworten
Alt 31.08.2011, 21:40   #2
fritz graupe

Gold-Mitglied
 
Benutzerbild von fritz graupe
 
Name: Peter Nr. 13
Registriert seit: 10.11.2003
Ort: Moers
Beiträge: 3.084
Standard

Ich kram nochmal das Bedienteil dafür aus.







alarmieren bis ich Stopp sage.
fritz graupe ist offline   Privat Nachricht senden Mit Zitat antworten
Alt 31.08.2011, 21:47   #3
Homer Simpson

Gold-Mitglied
 
Benutzerbild von Homer Simpson
 
Name: Florian
Registriert seit: 06.09.2009
Ort: Dortmund
Beiträge: 2.791
Standard

Ich bezweifele das mal ganz ganz stark

Der Balken müsste eingetragen werden.
Ob der nun auf dem Dach sein darf wenn er nicht angeschlossen ist, kann ich so nichts rechtlich sagen. Aber selbst dann wäre es eine Änderung der Fahrzeughöhe und müsste eingetragen werden

Ausserdem darfst nur Leuchten benutzen die nach § 53a Abs.3 StVZO zugelassen sind. Und selbst diese dürfen nur im Stand mit eingeschalteter Warnblinkanlage genutzt werde.
Das sind z.B. die Effekta von Hänsch

Guck dich mal ein bisschen mit der SuFu um dazu gibt es schon x Beiträge hier im Forum.

------

Edit: Grandios Peter

Ich sag nur gelbe Kisten statt blaue Eimer ....




Gehen sie weiter, weiter! Hier gibt's nichts zu sehen. Nur ein kleiner Unfall. Was? Tja, was soll ich machen? Der Typ nennt das Posting.

Geändert von Homer Simpson (31.08.2011 um 21:52 Uhr).
Homer Simpson ist offline   Privat Nachricht senden Mit Zitat antworten
Alt 31.08.2011, 21:50   #4
fritz graupe

Gold-Mitglied
 
Benutzerbild von fritz graupe
 
Name: Peter Nr. 13
Registriert seit: 10.11.2003
Ort: Moers
Beiträge: 3.084
Standard

Zitat:
Zitat von Homer Simpson Beitrag anzeigen
Edit: Grandios Peter
Hatte ich noch im Keller liegen.




alarmieren bis ich Stopp sage.
fritz graupe ist offline   Privat Nachricht senden Mit Zitat antworten
Alt 31.08.2011, 21:52   #5
chspandl

Silber-Mitglied
 
Registriert seit: 28.03.2007
Beiträge: 1.682
Standard

§17


My 2 cents:

Ein nicht funktionsfähiger Dachbalken kann als "Ladung" oder "Werbeträger" durchgehen. Siehe Ehrl Sicherheitsdienst.
Aber: Am KFZ angebrachte Lichtechnische Einrichtungen müssen funktionsfähig sein
Zitat:
Zitat von §49a(1)
Die lichttechnischen Einrichtungen müssen vorschriftsmäßig und fest angebracht sowie ständig betriebsbereit sein
und 2. musst du einem Polizeibeamten erstmal erklären warum die Ladung nicht im Kofferraum ist...

Verwenden einer gelben Rundumleuchte ist in Deutschland ohne Berechtigung ein Missbräuchliches Verwenden von gelbem Blinklicht und kann als solches geahndet werden. (Balken wird im schlimmsten Fall eingezogen, wenn von weiterem Missbrauch auszugehen ist.)

Zitat:
134
Blaues Blinklicht zusammen mit dem Einsatzhorn oder
allein oder gelbes Blinklicht missbräuchlich verwendet

§ 38 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2,
Abs. 3 Satz 3
§ 49 Abs. 3 Nr. 3

20 €
Quelle §38StVo

Da ist es aber auch egal ob du stehst oder fährst.

Ausnahme hiervon wie 16589mal im Forum schon Diskutiert:
Die nach §53a geprüften und zugelassenen Leuchten, im Stand mit Warnblinklicht.

Geändert von chspandl (31.08.2011 um 21:54 Uhr).
chspandl ist offline   Privat Nachricht senden Mit Zitat antworten
Alt 31.08.2011, 22:08   #6
Abu Banane

Bronze-Mitglied
hat dieses Thema eröffnet
 
Name: Uwe
Registriert seit: 13.02.2010
Ort: Bad Schwalbach
Beiträge: 148
Standard

Das was Chris geschrieben hat, sehe ich genau so. Nur ist denn ein Balken zur Absicherung einer Gefahrenstelle unbedingt missbräuchlich verwendet?
Und ist es nicht egal ob ich eine Magnetkennleuchte oder einen Balken dafür benutze? Und was genau meinen die mit: Die nach §53a geprüften und zugelassenen Leuchten, im Stand mit Warnblinklicht.

Immerhin haben beide eine E-Zulassung.
Abu Banane ist offline   Privat Nachricht senden Mit Zitat antworten
Alt 31.08.2011, 22:15   #7
chspandl

Silber-Mitglied
 
Registriert seit: 28.03.2007
Beiträge: 1.682
Standard

Zitat:
Zitat von Abu Banane Beitrag anzeigen
Das was Chris geschrieben hat, sehe ich genau so. Nur ist denn ein Balken zur Absicherung einer Gefahrenstelle unbedingt missbräuchlich verwendet?
Und ist es nicht egal ob ich eine Magnetkennleuchte oder einen Balken dafür benutze? Und was genau meinen die mit: Die nach §53a geprüften und zugelassenen Leuchten, im Stand mit Warnblinklicht.

Immerhin haben beide eine E-Zulassung.
Grundsatz:

Du hast, als Privatperson, keine Berechtigung zum benutzen einer gelben Rundumkennleuchte, da du keine Rundumkennleuchte in den Fahrzeugpapieren ein getragen hast.
Da ist es egal ob eine Panne, ein Unfall, eine Baustelle, ein Nashorn oder sonst was kommt...

Du darfst das nicht, da du dazu nicht Berechtigt bist!
(da du kein Pannenhilfsfahrzeug, Baustellenfahrzeug, BF3 oder ähnliches bist.)


Die nach §53a zugelassenen Leuchten sind (auch, neben Rundumleuchten) "zusätzliche Warnleuchten"

Diese darf ein Privatperson benutzen da diese als "Pannenleuchte" geprüft und zugelassen sind, und keine Eintragung in die Fahrzeugpapiere benötigen.
chspandl ist offline   Privat Nachricht senden Mit Zitat antworten
Alt 31.08.2011, 22:24   #8
Abu Banane

Bronze-Mitglied
hat dieses Thema eröffnet
 
Name: Uwe
Registriert seit: 13.02.2010
Ort: Bad Schwalbach
Beiträge: 148
Standard

Na das ist doch mal eine klare Auskunft

Dank dir Chris
Abu Banane ist offline   Privat Nachricht senden Mit Zitat antworten
Alt 31.08.2011, 22:46   #9
Flo-HH

Gold-Mitglied
 
Benutzerbild von Flo-HH
 
Name: Florian
Registriert seit: 24.08.2009
Ort: Hamburg (Ost)
Beiträge: 2.570
Standard

Ich würde schon gerne mal meinen Kenntnisstand posten, aber mir zerreist man gleich den Kopf... Ich schreibs dir einfach mal per PN.




Ordnung ist das halbe Leben. Ich lebe in der anderen Hälfte!
Meine Sammlung
Flo-HH ist offline   Privat Nachricht senden Mit Zitat antworten
Antwort

Themen-Optionen
Ansicht

Forumregeln


Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 21:03 Uhr.

Powered by vBulletin® Version 3.8.11 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2025, Jelsoft Enterprises Ltd.