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Alt 08.09.2011, 12:29   #1
timmmm

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Standard Sputnik Nano Effekta in Sputnik Nano Mobil Gehäuse

Denkt ihr, man kann einen einzelnen Sputnik Nano Effekta Blitzer in ein Nano Mobil Gehäuse reinbasteln, ohne den Leuchtenkörper verändrn zu müssen? Ich hab keinen Nano Mobil, daher kann ich das leider nicht sagen.

Dann wenn das ginge, dann könnte man auch nach vorne raus blitzen, wenn man z.B. mal entgegen der Fahrtrichtung steht.
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Alt 08.09.2011, 15:26   #2
RTK-Sammler

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Weißt Du warum das Teil "Rückwärts-Warnsystem" getauft wurde ?! Riiichtig, weil es nach hinten den rückwärtigen Verkehr warnen soll.

Kannst Dir ja gleich nen Satz kaufen und in die Stoßstange einbauen...
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Alt 08.09.2011, 15:41   #3
timmmm

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Zitat:
Zitat von RTK-Sammler Beitrag anzeigen
Weißt Du warum das Teil "Rückwärts-Warnsystem" getauft wurde ?! Riiichtig, weil es nach hinten den rückwärtigen Verkehr warnen soll.

Kannst Dir ja gleich nen Satz kaufen und in die Stoßstange einbauen...
das wäre nicht zulässig, denn nach §53a StvZO müssen die Teile so beschaffen sein, dass sie im Fahrzeug fest angebracht sind oder bei Bedarf innen oder außen am Fahrzeug angebracht werden können. Wenn ich die Dinger als Frontwarner dran mache, dann wäre es ja somit am Fahrzeug dauerhaft angebracht und somit nicht zulässig. Dagegen als mobiles Ding kann ich es "bei Bedarf" als Warnleuchte im Fahrzeug, also auch hinter der Windschutzscheibe, anbringen. Wo die hinleuchten müssen wäre mir jetzt erstmal nichts bekannt. Hat ja nur der Hersteller als RWS getauft. Nach dem Gesetz ist es ja eine Warnleuchte.

Geändert von timmmm (08.09.2011 um 15:45 Uhr).
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Alt 08.09.2011, 16:39   #4
Commander

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Irgendwo war ich mal selbst überrascht, als ich etwas recherchiert habe und ich glaube, es war genau das Thema. Ich meine, dass in der Zulassung nirgendwo steht, dass RWS Leuchtkörper nach hinten strahlen müssen.

Mag mich auch irren, aber dann habe ich mich über etwas anderes aber genau so hanebüchenes gewundert.
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Alt 08.09.2011, 16:45   #5
timmmm

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Zitat:
Zitat von Commander Beitrag anzeigen
Irgendwo war ich mal selbst überrascht, als ich etwas recherchiert habe und ich glaube, es war genau das Thema. Ich meine, dass in der Zulassung nirgendwo steht, dass RWS Leuchtkörper nach hinten strahlen müssen.

Mag mich auch irren, aber dann habe ich mich über etwas anderes aber genau so hanebüchenes gewundert.
ja in der beiliegenden Montageanleitung steht auch, dass man die mit einer "Hauptabstrahlrichtung nach hinten" anbringen soll. Aber was Offizielles dazu habe ich nicht gefunden. Höchstens in dem Verkehrsblatt, auf das § 53a verweist...
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Alt 08.09.2011, 18:47   #6
mariuspyonline

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Also ich würde es nicht drauf ankommen lassen. Und wenn man Quer steht (wovon man eig. sowieso abraten sollte) hat man doch immer noch eine Kennleuchte auf dem Dach?

Also eher weniger sinnvoll.




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