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Alt 16.09.2009, 19:44   #1
Mobius One

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Standard Rotafix eintragen lassen?

Sagt mal Jungs, kann man die Rotafix beim TüV für sein Fahrzeug eintragen lassen?

Die Comet hat mir in 12V ehrlich gesagt zu wenig Dampf, und die Rotafix wurde ja auch von Behörden genutzt, also warum sollte man sie nicht auch mit Eintragung nutzen dürfen? Die Rotaflex ist ja schliesslich auch sehr erfolgreich und diese beiden Argumente sollten doch eigentlich gut ankommen, oder irre ich?

Ich weiss, dass eine Drehspiegelleuchte mehr Strom verbraucht als eine Comet, aber wenn mein Auto den Geist aufgibt, habe ich wahrscheinlich so oder so bald keinen Saft mehr auf der Batterie. Ausserdem liegts ja in meinem Ermessen, ob ich die Rotafix zur Pannenabsicherung im Stand benutze, oder nur den Warnblinker.

So, nun postet fleissig!




Gruppendynamik und Schweigespiralen sind schon sehr interessant.
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Alt 16.09.2009, 19:58   #2
Jango112

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Magnetleuchten müssen grundsätzlich nicht eingetragen werden, da sie die Fahrzeughöhe nicht (dauerhaft) verändern.

Zur Pannenabsicherung bei Privatanwendern sind fast ausschließlich die effekta-Leuchten von Hänsch zugelassen. Und da sie auch nicht fest auf dem Fahrzeug angebracht sind, brauchst du sie nicht eintragen lassen.
Außerdem haben sie eine ABE (~~~K XXXX) und sind somit eintragungsfrei.

Dass "normale" Cometen und Drehspiegelleuchten für Privatanwender unzulässig sind ist hier im Forum mehrfach nachzulesen. Daher schreibe ich dazu nix!




"Das Problem bei Zitaten aus dem Internet ist, dass man nie weiß, ob sie auch echt sind."
Galileo Galilei (1638)

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Alt 16.09.2009, 20:11   #3
Mobius One

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Kann man da nicht irgendwie etwas dran machen? Ich hab letztens auf der Autobahn ein Fahrzeug gesehen von einer Autobahnmeisterei mit der Comet druff,... kann man sich auch gleich sparen.

Was meint ihr? Einfach mal beim TüV mit dem Ding vorbeifahren? Vll geht es ja doch irgendwie...




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Alt 16.09.2009, 20:25   #4
Jango112

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Böse

Mehr schreibe ich zu diesem Thema nicht!





"Das Problem bei Zitaten aus dem Internet ist, dass man nie weiß, ob sie auch echt sind."
Galileo Galilei (1638)

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Alt 16.09.2009, 20:27   #5
rescuechicken

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Zitat:
Zitat von Mobius One Beitrag anzeigen
Kann man da nicht irgendwie etwas dran machen? Ich hab letztens auf der Autobahn ein Fahrzeug gesehen von einer Autobahnmeisterei mit der Comet druff,... kann man sich auch gleich sparen.

Was meint ihr? Einfach mal beim TüV mit dem Ding vorbeifahren? Vll geht es ja doch irgendwie...

Kannst Du Dir schenken.
Entweder Du läßt Dein Fahrzeug als Sonderfahrzeug irgend einer Art eintragen, welches Dich dann zum Führen von gelbem Blinklicht berechtigt, dann kannst Du alles fahren, was eine Zulassung in Deutschland hat.
Wenn Du es rein Privat benutzen möchtest, dann bleiben Dir nur die Effekta Produkte, weil sich kein Hersteller außer Hänsch dafür einer Typprüfung und dem Genehmigungsverfahren für den Privatgebrauch durch das KBA unterzogen hat.
Dritte und nicht ganz saubere Lösung wäre, Du nutzt die Leuchte nur im Unglücksfall oder zur Gefahrenabwehr und begründest Deine Ordnungswidrigkeit mit dem rechtfertigendem Notstand.
Übrigens: Ich habe im Wechsel mal eine Movia-D in gelb oder eine KL7000M im Auto, beides nicht für Privat zugelassen.
Ich habe mich für Variante 3 entschieden.
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Alt 16.09.2009, 20:38   #6
Jango112

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Nun schreibe ichg doch noch was.

Für Privatanwender ist neben der effekta-Reihe von Hänsch auch die WBL-1221 (von Kennern auch liebevoll "das Teelicht" genannt) nach § 53a Abs. 3 StVZO zugelassen!




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Galileo Galilei (1638)

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Alt 16.09.2009, 20:51   #7
Mobius One

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Ich hab das Gefühl, dass ich mich auch für Variante 3 entscheiden werde,...

Versicherungsschutz ist wenn ich nicht irre, erloschen, korrekt?




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Alt 16.09.2009, 21:14   #8
rescuechicken

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Zitat:
Zitat von Jango112 Beitrag anzeigen
Nun schreibe ichg doch noch was.

Für Privatanwender ist neben der effekta-Reihe von Hänsch auch die WBL-1221 (von Kennern auch liebevoll "das Teelicht" genannt) nach § 53a Abs. 3 StVZO zugelassen!

Sag mir gar nichts.
Was ist das?
Hersteller?

----------

Zitat:
Zitat von Mobius One Beitrag anzeigen
Ich hab das Gefühl, dass ich mich auch für Variante 3 entscheiden werde,...

Versicherungsschutz ist wenn ich nicht irre, erloschen, korrekt?
Dazu habe ich bisher verschiedene Aussagen.
Magnetleuchten sind keine feste Veränderung am Fahrzeug.
Ich dachte bisher nur, dass ich eine OWI begehe wegen "unerlaubter" Nutzung der Leuchte.
Bei stehendem Fahrzeug, zur Absicherung an Unfall- und Gefahrenstellen, wer sagt da schon etwas.
Den Polizist möchte ich sehen.
Natürlich darf man keinen Mist machen - da hört der Spaß auf.
Aber - das muss jeder für sich selbst entscheiden.
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Alt 16.01.2010, 21:51   #9
Funkstation112

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Sorry das ich den Thread nach 4 Monaten wieder nach oben bringe, aber das wollte ich jetzt unbedingt mal wissen

Zitat:
Zitat von rescuechicken Beitrag anzeigen
Kannst Du Dir schenken.
Entweder Du läßt Dein Fahrzeug als Sonderfahrzeug irgend einer Art eintragen, welches Dich dann zum Führen von gelbem Blinklicht berechtigt, dann kannst Du alles fahren, was eine Zulassung in Deutschland hat.
Wenn Du es rein Privat benutzen möchtest, dann bleiben Dir nur die Effekta Produkte, weil sich kein Hersteller außer Hänsch dafür einer Typprüfung und dem Genehmigungsverfahren für den Privatgebrauch durch das KBA unterzogen hat.
Dritte und nicht ganz saubere Lösung wäre, Du nutzt die Leuchte nur im Unglücksfall oder zur Gefahrenabwehr und begründest Deine Ordnungswidrigkeit mit dem rechtfertigendem Notstand.
Übrigens: Ich habe im Wechsel mal eine Movia-D in gelb oder eine KL7000M im Auto, beides nicht für Privat zugelassen.
Ich habe mich für Variante 3 entschieden.

Wie ist das denn möglich?
Einfach so geht das doch bestimmt nicht, oder?
Darf man dann alle Gelben in D zugelassen Leuchten ohne weiteres fest an sein KFZ schrauben?




It works!

Geändert von Funkstation112 (16.01.2010 um 22:22 Uhr).
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Alt 15.02.2010, 14:42   #10
Funkstation112

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Kann dazu niemand was sagen?




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Alt 15.02.2010, 15:48   #11
Chroffer

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Zitat:
Zitat von Funkstation112 Beitrag anzeigen

[...]

Wie ist das denn möglich?
Einfach so geht das doch bestimmt nicht, oder?
Darf man dann alle Gelben in D zugelassen Leuchten ohne weiteres fest an sein KFZ schrauben?
Das Problem ist doch erst mal einen Grund zu haben sein Fahrzeug als Sonderfahrzeug zuzulassen, denn diese Zulassung wird dir der TÜV nicht bei jedem Fahrzeug geben. Da musst du schon irgendeinen Beruf haben der im Straßenverkehr zu tun hat und musst dein Privatauto dazu nutzen.
Und das du jede zugelassene Kennleuchte verwenden darfst wenn du die notwendige Zulassung als Sonderfahrzeug hast ist doch auch klar.
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