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13.03.2010, 19:00 | #1 |
Bronze-Mitglied Name: Peter
Registriert seit: 30.07.2009
Beiträge: 133
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Push Bumpers - Damit durch den TüV?
Ich glaube man kommt heutzutage mit keinerlei Wildfängern mehr durch den deutschen TüV.
Wäre man vor einigen Jahren, bevor diese Regelung in Kraft trat damit durch gekommen bzw gibt es eine Sondergenehmigung wie bsp. Förster o.a. mit der man (wenn es allgemein erlaubt ist) dieses Ding Legal fahren dürfte? |
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└\_□_|____|_■_/┘ Geändert von Streethawk911 (13.03.2010 um 19:06 Uhr). |
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13.03.2010, 19:05 | #2 |
Gold-Mitglied Name: Marius
Registriert seit: 27.07.2009
Ort: Mercedes 815D
Beiträge: 4.153
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Naja , abgenommen wirds noch...
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13.03.2010, 19:07 | #3 |
Bronze-Mitglied Name: Peter
Registriert seit: 30.07.2009
Beiträge: 133
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hmm aber nichtmehr beim "Endverbraucher", oder?
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13.03.2010, 19:12 | #4 |
Silber-Mitglied Name: Markus
Registriert seit: 11.09.2008
Ort: 95158 Kirchenlamitz, LKR. Wunsiedel im Fichtelgebirge
Beiträge: 1.030
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Es gibt heut zu Tage schon noch solche "Kuhfänger" o. "Rammbügel" - sind dann aber entweder aus Kunststoff oder wenn aus Stahl dann sind die Halterungen mit Federgelenken ausgestattet. Damit der Fußgängerschutz gewährleistet bleibt. War mal in etlichen Auto-Sendungen im TV Thema.
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13.03.2010, 19:23 | #5 |
Bronze-Mitglied Name: Peter
Registriert seit: 30.07.2009
Beiträge: 133
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Kann ich meinen imaginär vorhandenen crown vic pushbumper mit ein bisschen schweißelie hier und ein paar federchen da umrüsten?
Denn es ging ja mal um das Crashverhalten gegenüber Fußgängern, dass die dann nicht so geschleudert werden wie es sein soll, sondern unter das fahrzeug oder sonstwohin geschleudert werden... |
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13.03.2010, 20:29 | #6 | |
Silber-Mitglied Name: Markus
Registriert seit: 11.09.2008
Ort: 95158 Kirchenlamitz, LKR. Wunsiedel im Fichtelgebirge
Beiträge: 1.030
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Zitat:
Hast du da schon "Serienmäßig" einen dran??? Mach mal a Bild von dem Wagen | |
01.04.2010, 17:13 | #7 |
Bronze-Mitglied Name: Peter
Registriert seit: 30.07.2009
Beiträge: 133
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Das ist ja auch das was ich meinte.
1. Der hatte den ja schon dran bevor die neue Regelung in Kraft trat. 2. Das ist ja ein Einsatzfahrzeug - Sonderregelung? 3. Ich weiß nicht ob bei dem LKW die Flugbahn von Fußgängern so stark verändert wird... - eher nicht |
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01.04.2010, 17:16 | #8 |
Gold-Mitglied Name: Marius
Registriert seit: 27.07.2009
Ort: Mercedes 815D
Beiträge: 4.153
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01.04.2010, 17:30 | #9 |
Bronze-Mitglied Name: Peter
Registriert seit: 30.07.2009
Beiträge: 133
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Hey, naja, okay da hätte ich die Ironie besser weglassen sollen aber nicht zu vergessen, dass nur wegen der falschen Flugbahn vor den Wagen geratener Personen diese Dinger überhaupt verboten worden sind.
FALSCH: edit by Peter: http://sosi.myds.me/forum/showthread.php?t=9754 RICHTIG: edit by Peter: http://sosi.myds.me/forum/showthread.php?t=9754 Theorie: edit by Peter: http://sosi.myds.me/forum/showthread.php?t=9754 Fragwürdig was da besser sein soll... Seht euch diese Akrobatik an... Beim ersten heißt es Schluss-aus! Beim zweiten kommt erst noch eine spektakuläre Flugeinlage dazu mit einem nicht zu vergessenden "Scheibenklatscher" damit man von "Den Schwarzen" nicht unter dem Auto raus gezogen werden muss? - ja ich weiß, dass bei Variante 2 die Überlebenschancen höher sind. Aber bei Nummer 1 Wollen wir doch genau das bezwecken, damit uns die Viecher nicht in die Scheibe fliegen, oder? Einen Kompromiss zu fassen wird schwierig. |
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01.04.2010, 19:15 | #10 |
gesperrter Benutzer! Registriert seit: 30.10.2009
Beiträge: 2.237
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Also die heutigen Push Bars haben auch kein scharfen Ecken oder Kanten mehr.
Zu der Frage was besser sein soll kann ich nur sagen dass es besser ist wenn ein Fahrzeug mit einer relativ glatten planen Oberfläche dich trifft so verteilt sich die Kraft gleichmäßig. Bei irgendwelchen Anbauten wirkt bei einem Chrash die Energie auf der viel geringeren Fläche des Anbaus und somit ist die Belastung pro Fläche größer was zu erheblich tiefere und gefährlicheren inneren Verletzungen führt. Darum sind ja sogaar die Autobauer inzwischen soweit dass es keine Push Bar mehr ab Werk gibt. Außerdem gibts hier so wenig Kühe... Also im Grunde ist so ein Teil absolut überflüssig, gefährdet Fußgänger und steigert den Verbrauch. |
01.04.2010, 19:36 | #11 |
Gold-Mitglied Name: Diethelm
Registriert seit: 13.10.2008
Ort: Bottrop
Beiträge: 3.944
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Den nimmt doch keiner ab, der ist und bleibt doch immer angeschraubt!
Aber wozu ein "Kuhfänger" an einem Feuerwehrfahrzeug? Auch auf den ländlichen Straßen Bad Kreuznachs dürften damit wohl mehr Menschen als Kühe "gefangen" werden! Und zum lackschonenden Wegschieben brennender Barrikaden bei Demonstrationen ist der Bügel viel zu nahe am Heiligen Blechle angebracht, wie ein Blick auf die dafür ausgestatteten grünen Einsatzfahrzeuge zeigt. Gab es vielleicht in der Vergangenheit eine auffällige Häufung von Frontschäden, weil die FF-Maschinisten ihre Fahrzeuge nicht so gut im Blick und Griff hatten? ---------- Nachtrag Stephan, deinen Beitrag hatte ich beim Verfassen meiner Antwort noch nicht gelesen. Aber ich freue mich, dass die Zahl der Vernünftigen offensichtlich steigt ... |
"Was einer nicht öffentlich tun darf, soll er auch nicht heimlich tun." (Friedrich der Schöne von Österreich, 1286 bis 1330)
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02.04.2010, 00:34 | #12 |
Gold-Mitglied Registriert seit: 28.03.2006
Ort: Kanton Zürich
Beiträge: 3.669
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In der EU gab es seit ca. 2000 einen freiwilligen Verzicht der Autoindustrie, ab Werk die Fahrzeuge mit Rammschutz zu versehen, da in Folge eines tödlichen Unfalls die Rammschutze in der Presse sehr verunglimpft wurden.
Nachträglich konnte man sich die aber montieren und in den Fahrzeugausweis eintragen lassen Es gibt aber Bestandsschutz für Fahrzeuge, die damit bis 2008 immatrikuliert wurden. Danach geht nichts mehr. Es gibt nur noch sehr niedrige Bügel mit EU-Zulassung. Bei uns in der Schweiz gibt es nicht einmal einen Bestandsschutz ! Seit Januar 2010 müssen sämtliche Frontschutzbügel demontiert werden Infos: hier unter "Interessante Links" |
Geändert von kapo (02.04.2010 um 00:37 Uhr). |
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02.04.2010, 13:54 | #13 | ||
Bronze-Mitglied Name: Peter
Registriert seit: 30.07.2009
Beiträge: 133
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Zitat:
Zitat:
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└\_□_|____|_■_/┘ Geändert von Streethawk911 (02.04.2010 um 13:56 Uhr). |
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03.04.2010, 17:56 | #14 |
Bronze-Mitglied Registriert seit: 18.03.2009
Beiträge: 145
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Wollte ich auch gerade schreiben...
Bei alten Fahrzeugen mit bestehendem Kuhfänger gilt der Bestandsschutz, also wer es legal dran hatte, darf es auch weiterhin legal angebaut behalten. Lediglich bei neu zugelassenen Fahrzeugen sind die neuen Regelungen zu beachten; dies gilt also auch, wenn ich ein altes Fahrzeug neu zulasse und da so einen "Kuhfänger" (aus welchen Gründen auch immer) montieren möchte. |
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