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06.03.2009, 22:38 | #1 |
Gold-Mitglied Name: Basti
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Typ 40 effekta TÜV!!
Also heut ist mir schon fast wieder der Kragen geplatzt
Ich war letzte Woche beim TÜV und da wurden Mängel festgestellt die ich jetzt alle behoben habe. Bis heute hatte ich nur noch das Problem das die Airbag-kontrollleuchte an war. Die TYP 40 waren in Ordnung!!! Dieses sollte heute BMW richten und danach eine TÜV Nachuntersuchung machen. Jetzt ist einem TÜV Gutachter meine TYP 40 in die Augen gefallen. (Wo ich vorher schon mit beim TÜV war und da war alles i.O.) Wegen denen habe ich jetzt keine Plakette bekommen !! Der Gutachter war sich bei den Blitzern selber nicht sicher und hatte extra noch nach Köln telefoniert und laut BMW 1,5 Stunden sich damit beschäftigt.
Es gibt diese Regelung für Leitsysteme die Ausserhalb des Fahrzeugs angebracht sind aber nicht für das Effekta RWS. Morgen will ich nochmal zum TÜV fahren und das klar stellen aber so wie ich die kenne werden die sich stur stellen obwohl ich alles richtig habe !!!! Ich weis nur nicht was ich machen soll wenn mir die Argumente ausgehn. |
Geändert von FedSigAerodynic (06.03.2009 um 22:41 Uhr). |
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06.03.2009, 22:42 | #2 |
Gold-Mitglied Name: Marc
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Am besten was schriftliches von Hänsch vorlegen..Oder Du gehst zur DEKRA
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06.03.2009, 22:44 | #3 |
gesperrter Benutzer! Registriert seit: 11.12.2007
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oder zur GTÜ/KÜS
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Rechtschreibung ist was für Leute die zu viel Zeit haben...
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06.03.2009, 22:46 | #4 |
Gold-Mitglied Name: Basti
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Ich habe ja die Genehmigungsurkunde vom Kraftfahrtbundesamt dabei gehabt.
Bzw. Auf dem Beifahrersitz. Aber der Prüfer ist wohl davon ausgegangen das diese Blitzer als "Warnblinkanlage" anzusehen sind. Somit wäre ja die Taktung und eine Kontrollleuchte vorgeschrieben. Es ist aber ein eigenes System welches man nicht als Warnblinker ansehen darf! Sie sind aber als "Ergänzung" zur Warnblinkanlage zugelassen. |
06.03.2009, 22:49 | #5 |
gesperrter Benutzer! Registriert seit: 11.12.2007
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hmm, steht ja dann auf den KBA-Papieren auch so drin.. nochmal hin und zeigen ürde ich sagen..
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Rechtschreibung ist was für Leute die zu viel Zeit haben...
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06.03.2009, 22:52 | #6 |
Gold-Mitglied Name: Marc
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Jop und sonst sollen die mal selber bei Hänsch anrufen..Scheiß TÜV
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06.03.2009, 22:54 | #7 |
Gold-Mitglied Name: Basti
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Ja aber morgen werden die keinen bei Hänsch bekommen.
Die Unterstützung wurde mir von einem Hänschmitarbeiter aber gegeben! |
27.03.2012, 16:44 | #8 |
Gold-Mitglied Name: Andi
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So, dann werde ich mal die "Leiche" schänden!
Heute war es bei mir soweit, ich bin durch den TÜV gefallen wegen meiner sputnik Nano. Begründung: * die Blitzer sind nicht erlaubt (auch nuf den Hinweis nach §53a Abs. 3 bla bla, keine Änderung der Meinung) * das RWS darf nicht auf der Hutablage montiert sein, da diese beim öffnen der Klappe ja "Richtung Himmel" blitzen (im Pannenfall mache ich eh die Klappe auf, und die Hutablage bleibt "unten") * Blitzer sind durch die getönten Scheiben nicht zulässig (nachgerüstet mit Foliatec inkl. Prüfzeichen) Werde mich nun schriftlich beim Vorgesetzten beschweren und berichten wie es ausgeht. Gruß Andi |
*Dies ist meine persönliche Meinung und steht in keinem Bezug zu meinem Arbeitgeber!
*Ich leb in meiner eigenen Welt. Das ist OK, man kennt mich dort. |
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27.03.2012, 18:37 | #9 |
Gold-Mitglied Registriert seit: 17.12.2006
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...na da bin ich ja mal gespannt... der spinnt wohl.
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31.03.2012, 03:20 | #10 |
Gold-Mitglied Name: Basti
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Ich würde denen mal die erste Seite dieser Hersteller pdf auf den Tisch legen.
http://www.fg-haensch.de/pdf_files/p...d_rws_pico.pdf Da steht ja ausdrücklich das diese Anwendung für Privat zugelassen ist. Spezial zu den Nanos: http://www.fg-haensch.de/pdf_files/p...od_rws_led.pdf Seite 2, da würden die Nanos ja auch in den Himmel leuchten, wenn der Kofferraum geöffnet wird. |
02.04.2012, 16:04 | #11 | |
gesperrter Benutzer! Name: Uwe
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Zitat:
Seitens Hänsch steht nirgendwo etwas das ein RWS Eintragungspflichtig wäre und damit kann es dem TÜV eigentlich sch...egal sein. Halte und bitte auf dem laufenden | |
02.04.2012, 19:44 | #12 | |
Gold-Mitglied Name: Andi
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Zitat:
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*Dies ist meine persönliche Meinung und steht in keinem Bezug zu meinem Arbeitgeber!
*Ich leb in meiner eigenen Welt. Das ist OK, man kennt mich dort. |
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31.03.2012, 06:29 | #14 |
Gold-Mitglied Name: Andi
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*Dies ist meine persönliche Meinung und steht in keinem Bezug zu meinem Arbeitgeber!
*Ich leb in meiner eigenen Welt. Das ist OK, man kennt mich dort. |
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31.03.2012, 11:10 | #15 |
Gold-Mitglied Registriert seit: 17.12.2006
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Also wenn die RWS sofort beim Einschalten der Warnblinkanlage aktiv sind ist es theoretisch auch nicht zulässig, weil die RWS nur im stand betrieben werden dürfen und die Warnblinkanlage in Situationen wie z.B. Stauende oder Abschleppen auch während der Fahrt eingeschaltet werden sollten.
Aber warum spielt das mit der Folie eine Rolle? |
31.03.2012, 11:47 | #16 |
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Gruß, Frederick Feuerwehrler a.D.
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31.03.2012, 13:18 | #17 |
Gold-Mitglied Registriert seit: 17.12.2006
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Und wie sieht das mit original abgedunkelten Scheiben aus? Also keine nachgerüsteten Folien?
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31.03.2012, 13:39 | #18 |
Silber-Mitglied Name: Frederick
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Auch eine gute frage! Mal bei Hänsch fragen, wie die so die Sache sehen
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Gruß, Frederick Feuerwehrler a.D.
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31.03.2012, 16:34 | #20 |
Bronze-Mitglied Name: Dirk
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Meine Meinung erhebt nicht den Anspruch, jedem gefallen zu wollen. Wenn sie Dir nicht gefällt, hast Du ein Problem: nämlich das Problem, dass mich Dein Problem nicht interessiert.
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