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Alt 27.03.2012, 15:44   #1
Andi-Hamburg

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Name: Andi
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So, dann werde ich mal die "Leiche" schänden!

Heute war es bei mir soweit, ich bin durch den TÜV gefallen wegen meiner sputnik Nano.

Begründung:

* die Blitzer sind nicht erlaubt (auch nuf den Hinweis nach §53a Abs. 3 bla bla, keine Änderung der Meinung)

* das RWS darf nicht auf der Hutablage montiert sein, da diese beim öffnen der Klappe ja "Richtung Himmel" blitzen
(im Pannenfall mache ich eh die Klappe auf, und die Hutablage bleibt "unten")

* Blitzer sind durch die getönten Scheiben nicht zulässig (nachgerüstet mit Foliatec inkl. Prüfzeichen)

Werde mich nun schriftlich beim Vorgesetzten beschweren und berichten wie es ausgeht.

Gruß Andi




*Dies ist meine persönliche Meinung und steht in keinem Bezug zu meinem Arbeitgeber!

*Ich leb in meiner eigenen Welt. Das ist OK, man kennt mich dort.
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Alt 27.03.2012, 17:37   #2
Blaulicht05

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...na da bin ich ja mal gespannt... der spinnt wohl.
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Alt 31.03.2012, 02:20   #3
FedSigAerodynic

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Ich würde denen mal die erste Seite dieser Hersteller pdf auf den Tisch legen.
http://www.fg-haensch.de/pdf_files/p...d_rws_pico.pdf

Da steht ja ausdrücklich das diese Anwendung für Privat zugelassen ist.

Spezial zu den Nanos:

http://www.fg-haensch.de/pdf_files/p...od_rws_led.pdf

Seite 2, da würden die Nanos ja auch in den Himmel leuchten, wenn der Kofferraum geöffnet wird.
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Alt 02.04.2012, 15:04   #4
planschkuh

gesperrter Benutzer!
 
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Zitat:
Zitat von Andi-Hamburg Beitrag anzeigen
So, dann werde ich mal die "Leiche" schänden!

Heute war es bei mir soweit, ich bin durch den TÜV gefallen wegen meiner sputnik Nano.

Begründung:

* die Blitzer sind nicht erlaubt (auch nuf den Hinweis nach §53a Abs. 3 bla bla, keine Änderung der Meinung)

* das RWS darf nicht auf der Hutablage montiert sein, da diese beim öffnen der Klappe ja "Richtung Himmel" blitzen
(im Pannenfall mache ich eh die Klappe auf, und die Hutablage bleibt "unten")

* Blitzer sind durch die getönten Scheiben nicht zulässig (nachgerüstet mit Foliatec inkl. Prüfzeichen)

Werde mich nun schriftlich beim Vorgesetzten beschweren und berichten wie es ausgeht.

Gruß Andi
Ich stelle mir immer noch die Frage, ob ein zugelassenes RWS den TÜV überhaupt etwas angeht
Seitens Hänsch steht nirgendwo etwas das ein RWS Eintragungspflichtig wäre und damit kann es dem TÜV eigentlich sch...egal sein.

Halte und bitte auf dem laufenden
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Alt 02.04.2012, 18:44   #5
Andi-Hamburg

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Name: Andi
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Zitat:
Zitat von TÜV
Das nachträgliche Tönen oder Einfärben von bauartgenehmigten Lichttechnischen Einrichtungen ist unzulässig. Ebenso unzulässig ist es, wenn Leuchten z.B. hinter Scheiben verwendet werden, die nachträglich durch eine Scheibenfolie in ihrer Lichtdurchlässigkeit verändert wurden, auch wenn diese Tönung für sich genommen bauartgenehmigt ist. Ein Betrieb der Leuchten ausschließlich bei geöffneter Heckklappe ist bei der derzeitigen Schaltung nicht möglich.
Also muss ich dafür sorgen, das mein RWS nur angeht, wenn die Klappe geöffnet ist.




*Dies ist meine persönliche Meinung und steht in keinem Bezug zu meinem Arbeitgeber!

*Ich leb in meiner eigenen Welt. Das ist OK, man kennt mich dort.
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Alt 02.04.2012, 19:15   #6
mär

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Zitat:
Zitat von Andi-Hamburg Beitrag anzeigen
Also muss ich dafür sorgen, das mein RWS nur angeht, wenn die Klappe geöffnet ist.
Kofferraumlicht ;-) Ambesten gleich mit verstecktem Schalter für den TÜV
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