Zurück   www.sondersignalanlagen.com > Kennleuchten & LED-Systeme > Hella
Kennwort vergessen?

Hinweise

Antwort
 
Themen-Optionen Ansicht
Alt 16.09.2009, 19:44   #1
Mobius One

Bronze-Mitglied
 
Benutzerbild von Mobius One
 
Name: Sascha
Registriert seit: 25.02.2008
Ort: Gruiten
Beiträge: 908
Standard Rotafix eintragen lassen?

Sagt mal Jungs, kann man die Rotafix beim TüV für sein Fahrzeug eintragen lassen?

Die Comet hat mir in 12V ehrlich gesagt zu wenig Dampf, und die Rotafix wurde ja auch von Behörden genutzt, also warum sollte man sie nicht auch mit Eintragung nutzen dürfen? Die Rotaflex ist ja schliesslich auch sehr erfolgreich und diese beiden Argumente sollten doch eigentlich gut ankommen, oder irre ich?

Ich weiss, dass eine Drehspiegelleuchte mehr Strom verbraucht als eine Comet, aber wenn mein Auto den Geist aufgibt, habe ich wahrscheinlich so oder so bald keinen Saft mehr auf der Batterie. Ausserdem liegts ja in meinem Ermessen, ob ich die Rotafix zur Pannenabsicherung im Stand benutze, oder nur den Warnblinker.

So, nun postet fleissig!




Gruppendynamik und Schweigespiralen sind schon sehr interessant.
Mobius One ist offline   Privat Nachricht senden Mit Zitat antworten
Alt 16.09.2009, 19:58   #2
Jango112

Moderator
 
Benutzerbild von Jango112
 
Name: Jan
Registriert seit: 13.11.2007
Ort: Ostfriesland
Beiträge: 6.611
Standard

Magnetleuchten müssen grundsätzlich nicht eingetragen werden, da sie die Fahrzeughöhe nicht (dauerhaft) verändern.

Zur Pannenabsicherung bei Privatanwendern sind fast ausschließlich die effekta-Leuchten von Hänsch zugelassen. Und da sie auch nicht fest auf dem Fahrzeug angebracht sind, brauchst du sie nicht eintragen lassen.
Außerdem haben sie eine ABE (~~~K XXXX) und sind somit eintragungsfrei.

Dass "normale" Cometen und Drehspiegelleuchten für Privatanwender unzulässig sind ist hier im Forum mehrfach nachzulesen. Daher schreibe ich dazu nix!




"Das Problem bei Zitaten aus dem Internet ist, dass man nie weiß, ob sie auch echt sind."
Galileo Galilei (1638)

Moderator schreibt orange.

Geändert von Jango112 (24.06.2012 um 05:58 Uhr).
Jango112 ist offline   Privat Nachricht senden Mit Zitat antworten
Alt 16.09.2009, 20:11   #3
Mobius One

Bronze-Mitglied
hat dieses Thema eröffnet
 
Benutzerbild von Mobius One
 
Name: Sascha
Registriert seit: 25.02.2008
Ort: Gruiten
Beiträge: 908
Standard

Kann man da nicht irgendwie etwas dran machen? Ich hab letztens auf der Autobahn ein Fahrzeug gesehen von einer Autobahnmeisterei mit der Comet druff,... kann man sich auch gleich sparen.

Was meint ihr? Einfach mal beim TüV mit dem Ding vorbeifahren? Vll geht es ja doch irgendwie...




Gruppendynamik und Schweigespiralen sind schon sehr interessant.
Mobius One ist offline   Privat Nachricht senden Mit Zitat antworten
Alt 16.09.2009, 20:25   #4
Jango112

Moderator
 
Benutzerbild von Jango112
 
Name: Jan
Registriert seit: 13.11.2007
Ort: Ostfriesland
Beiträge: 6.611
Böse

Mehr schreibe ich zu diesem Thema nicht!





"Das Problem bei Zitaten aus dem Internet ist, dass man nie weiß, ob sie auch echt sind."
Galileo Galilei (1638)

Moderator schreibt orange.
Jango112 ist offline   Privat Nachricht senden Mit Zitat antworten
Alt 16.09.2009, 20:27   #5
rescuechicken

Gold-Mitglied
 
Name: Axel
Registriert seit: 04.11.2007
Ort: 60599 Frankfurt
Beiträge: 5.882
Standard

Zitat:
Zitat von Mobius One Beitrag anzeigen
Kann man da nicht irgendwie etwas dran machen? Ich hab letztens auf der Autobahn ein Fahrzeug gesehen von einer Autobahnmeisterei mit der Comet druff,... kann man sich auch gleich sparen.

Was meint ihr? Einfach mal beim TüV mit dem Ding vorbeifahren? Vll geht es ja doch irgendwie...

Kannst Du Dir schenken.
Entweder Du läßt Dein Fahrzeug als Sonderfahrzeug irgend einer Art eintragen, welches Dich dann zum Führen von gelbem Blinklicht berechtigt, dann kannst Du alles fahren, was eine Zulassung in Deutschland hat.
Wenn Du es rein Privat benutzen möchtest, dann bleiben Dir nur die Effekta Produkte, weil sich kein Hersteller außer Hänsch dafür einer Typprüfung und dem Genehmigungsverfahren für den Privatgebrauch durch das KBA unterzogen hat.
Dritte und nicht ganz saubere Lösung wäre, Du nutzt die Leuchte nur im Unglücksfall oder zur Gefahrenabwehr und begründest Deine Ordnungswidrigkeit mit dem rechtfertigendem Notstand.
Übrigens: Ich habe im Wechsel mal eine Movia-D in gelb oder eine KL7000M im Auto, beides nicht für Privat zugelassen.
Ich habe mich für Variante 3 entschieden.
rescuechicken ist offline   Privat Nachricht senden Mit Zitat antworten
Alt 16.09.2009, 20:38   #6
Jango112

Moderator
 
Benutzerbild von Jango112
 
Name: Jan
Registriert seit: 13.11.2007
Ort: Ostfriesland
Beiträge: 6.611
Standard

Nun schreibe ichg doch noch was.

Für Privatanwender ist neben der effekta-Reihe von Hänsch auch die WBL-1221 (von Kennern auch liebevoll "das Teelicht" genannt) nach § 53a Abs. 3 StVZO zugelassen!




"Das Problem bei Zitaten aus dem Internet ist, dass man nie weiß, ob sie auch echt sind."
Galileo Galilei (1638)

Moderator schreibt orange.
Jango112 ist offline   Privat Nachricht senden Mit Zitat antworten
Alt 16.09.2009, 20:51   #7
Mobius One

Bronze-Mitglied
hat dieses Thema eröffnet
 
Benutzerbild von Mobius One
 
Name: Sascha
Registriert seit: 25.02.2008
Ort: Gruiten
Beiträge: 908
Standard

Ich hab das Gefühl, dass ich mich auch für Variante 3 entscheiden werde,...

Versicherungsschutz ist wenn ich nicht irre, erloschen, korrekt?




Gruppendynamik und Schweigespiralen sind schon sehr interessant.
Mobius One ist offline   Privat Nachricht senden Mit Zitat antworten
Alt 16.09.2009, 21:14   #8
rescuechicken

Gold-Mitglied
 
Name: Axel
Registriert seit: 04.11.2007
Ort: 60599 Frankfurt
Beiträge: 5.882
Standard

Zitat:
Zitat von Jango112 Beitrag anzeigen
Nun schreibe ichg doch noch was.

Für Privatanwender ist neben der effekta-Reihe von Hänsch auch die WBL-1221 (von Kennern auch liebevoll "das Teelicht" genannt) nach § 53a Abs. 3 StVZO zugelassen!

Sag mir gar nichts.
Was ist das?
Hersteller?

----------

Zitat:
Zitat von Mobius One Beitrag anzeigen
Ich hab das Gefühl, dass ich mich auch für Variante 3 entscheiden werde,...

Versicherungsschutz ist wenn ich nicht irre, erloschen, korrekt?
Dazu habe ich bisher verschiedene Aussagen.
Magnetleuchten sind keine feste Veränderung am Fahrzeug.
Ich dachte bisher nur, dass ich eine OWI begehe wegen "unerlaubter" Nutzung der Leuchte.
Bei stehendem Fahrzeug, zur Absicherung an Unfall- und Gefahrenstellen, wer sagt da schon etwas.
Den Polizist möchte ich sehen.
Natürlich darf man keinen Mist machen - da hört der Spaß auf.
Aber - das muss jeder für sich selbst entscheiden.
rescuechicken ist offline   Privat Nachricht senden Mit Zitat antworten
Alt 16.01.2010, 21:51   #9
Funkstation112

Silber-Mitglied
 
Benutzerbild von Funkstation112
 
Name: Robin
Registriert seit: 30.11.2009
Ort: Main-Taunus-Kreis, HE
Beiträge: 1.515
Standard

Sorry das ich den Thread nach 4 Monaten wieder nach oben bringe, aber das wollte ich jetzt unbedingt mal wissen

Zitat:
Zitat von rescuechicken Beitrag anzeigen
Kannst Du Dir schenken.
Entweder Du läßt Dein Fahrzeug als Sonderfahrzeug irgend einer Art eintragen, welches Dich dann zum Führen von gelbem Blinklicht berechtigt, dann kannst Du alles fahren, was eine Zulassung in Deutschland hat.
Wenn Du es rein Privat benutzen möchtest, dann bleiben Dir nur die Effekta Produkte, weil sich kein Hersteller außer Hänsch dafür einer Typprüfung und dem Genehmigungsverfahren für den Privatgebrauch durch das KBA unterzogen hat.
Dritte und nicht ganz saubere Lösung wäre, Du nutzt die Leuchte nur im Unglücksfall oder zur Gefahrenabwehr und begründest Deine Ordnungswidrigkeit mit dem rechtfertigendem Notstand.
Übrigens: Ich habe im Wechsel mal eine Movia-D in gelb oder eine KL7000M im Auto, beides nicht für Privat zugelassen.
Ich habe mich für Variante 3 entschieden.

Wie ist das denn möglich?
Einfach so geht das doch bestimmt nicht, oder?
Darf man dann alle Gelben in D zugelassen Leuchten ohne weiteres fest an sein KFZ schrauben?




It works!

Geändert von Funkstation112 (16.01.2010 um 22:22 Uhr).
Funkstation112 ist offline   Privat Nachricht senden Mit Zitat antworten
Alt 15.02.2010, 14:42   #10
Funkstation112

Silber-Mitglied
 
Benutzerbild von Funkstation112
 
Name: Robin
Registriert seit: 30.11.2009
Ort: Main-Taunus-Kreis, HE
Beiträge: 1.515
Standard

Kann dazu niemand was sagen?




It works!
Funkstation112 ist offline   Privat Nachricht senden Mit Zitat antworten
Alt 15.02.2010, 15:48   #11
Chroffer

Silber-Mitglied
 
Benutzerbild von Chroffer
 
Name: Christopher
Registriert seit: 01.01.2010
Ort: Neunkirchen (Saar)
Beiträge: 1.380
Standard

Zitat:
Zitat von Funkstation112 Beitrag anzeigen

[...]

Wie ist das denn möglich?
Einfach so geht das doch bestimmt nicht, oder?
Darf man dann alle Gelben in D zugelassen Leuchten ohne weiteres fest an sein KFZ schrauben?
Das Problem ist doch erst mal einen Grund zu haben sein Fahrzeug als Sonderfahrzeug zuzulassen, denn diese Zulassung wird dir der TÜV nicht bei jedem Fahrzeug geben. Da musst du schon irgendeinen Beruf haben der im Straßenverkehr zu tun hat und musst dein Privatauto dazu nutzen.
Und das du jede zugelassene Kennleuchte verwenden darfst wenn du die notwendige Zulassung als Sonderfahrzeug hast ist doch auch klar.
Chroffer ist offline   Privat Nachricht senden Mit Zitat antworten
Antwort


Forumregeln


Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 09:18 Uhr.

Powered by vBulletin® Version 3.8.11 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2024, Jelsoft Enterprises Ltd.