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06.12.2009, 15:36 | #1 |
Silber-Mitglied Name: Philipp
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RTK 6SL erweitern mit ASG und KL-A
Guten Tag zusammen!
Auf unserem ELW1 (FW) ist eine RTK-6 SL verbaut. Der ELW1 wird meistens zusammen mit unserem ELW2 betrieben. Dieser hat am Funkmast eine Rote RKL als Signalisierung für "Einsatzleitung". Da diese RKL aber recht hoch sitzt und eher von Weitem als von Nahem zu sehen ist würde ich den ELW 1, der im Regelfall als Erweiterungsmodul neben dem ELW2 steht mit einer KLA in Rot ausstatten. Was für infos über die RTK6 braucht ihr, um mir zu erklären, was man alles braucht und was ggf. umprogramiert werden muss? Traumhaft wäre noch ein "ASG" nach vorne mit "Einsatz-Leitung" der genauso wie die KLA nur im Stand betrieben werden soll. Ist das generell überhaupt möglich? Was kostet ein einfacher ASG? Gruß, Philipp |
06.12.2009, 15:41 | #3 |
Administrator Name: Peter
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08.12.2009, 01:06 | #4 |
Silber-Mitglied Name: Philipp
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08.12.2009, 01:38 | #5 | |
Administrator Name: Peter
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Zitat:
Ja. Die KL-A geht an sobald Du sie einsteckst. Es erscheint automatisch ein Hinweissymbol im Display, dass die KL-A in Betrieb ist. Man kann die KL-A jedoch nicht über die BE ein- und ausschalten. | |
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15.12.2009, 18:30 | #6 |
Silber-Mitglied Name: Philipp
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Danke für die Antworten!
Jetzt wirds konkreter in der Planung und mir stellen sich noch folgende Fragen: Wie sieht das rechtlich aus? Ist das so grenzwertig oder kann man konkret sagen "erlaubt" oder "nicht erlaubt"? U.U. kann ich In den Deckel der RTK von unserem KdoW mit unserem Deckel tauschen. In der KdoW RTK ist eine KL-A Vorrichtung verbaut, wird aber nie benutzt. Habt ihr vielleicht ein paar Bilder aus dem Innenbereich der RTK-6 die zeigen, wie die KL-A Vorrichtung und der ASG verbaut sind? Ich kann leider im mom. keine der beiden RTKs kurzfristig aufschrauben. Vielen Dank, Philipp |
15.12.2009, 18:38 | #7 |
Moderator Name: Jan
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Inwiefern rechtlich aussieht?
Wenn das Fahrzeug mit einer RTK 6 ausgerüstet ist und unter die BOS mit Blaulichtzulassung fällt ist es rechtlich total uninteressant, ob da eine RTK 6 mit zwei oder drei Blaulichtern an der Einsatzstelle steht. Denn für den Fahrbetrieb ist die KL-A nicht ausgelegt und bestimmt. Wo sollte also das Problem liegen? |
"Das Problem bei Zitaten aus dem Internet ist, dass man nie weiß, ob sie auch echt sind."
Galileo Galilei (1638) Moderator schreibt orange. |
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15.12.2009, 18:39 | #8 |
Administrator Name: Peter
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rote KL-A und ASG sind im Stand rechtlich gesehen gar kein Problem. Im Gegenteil! Finde ich sehr sinnvoll.
Fotos von innen gibts hier: http://sosi.myds.me/forum/showthread.php?t=4022 |
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