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#1 |
![]() Silber-Mitglied Name: Philipp
Registriert seit: 29.11.2008
Ort: Kreis Herford
Beiträge: 1.709
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#2 | |
![]() Administrator Name: Peter
Registriert seit: 31.10.2003
Ort: Nickenich
Beiträge: 9.312
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Zitat:
Ja. Die KL-A geht an sobald Du sie einsteckst. Es erscheint automatisch ein Hinweissymbol im Display, dass die KL-A in Betrieb ist. Man kann die KL-A jedoch nicht über die BE ein- und ausschalten. | |
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#3 |
![]() Silber-Mitglied Name: Philipp
Registriert seit: 29.11.2008
Ort: Kreis Herford
Beiträge: 1.709
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Danke für die Antworten!
Jetzt wirds konkreter in der Planung und mir stellen sich noch folgende Fragen: Wie sieht das rechtlich aus? Ist das so grenzwertig oder kann man konkret sagen "erlaubt" oder "nicht erlaubt"? U.U. kann ich In den Deckel der RTK von unserem KdoW mit unserem Deckel tauschen. In der KdoW RTK ist eine KL-A Vorrichtung verbaut, wird aber nie benutzt. ![]() Habt ihr vielleicht ein paar Bilder aus dem Innenbereich der RTK-6 die zeigen, wie die KL-A Vorrichtung und der ASG verbaut sind? Ich kann leider im mom. keine der beiden RTKs kurzfristig aufschrauben. ![]() Vielen Dank, Philipp |
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#4 |
![]() Moderator Name: Jan
Registriert seit: 13.11.2007
Ort: Ostfriesland
Beiträge: 6.639
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Inwiefern rechtlich aussieht?
Wenn das Fahrzeug mit einer RTK 6 ausgerüstet ist und unter die BOS mit Blaulichtzulassung fällt ist es rechtlich total uninteressant, ob da eine RTK 6 mit zwei oder drei Blaulichtern an der Einsatzstelle steht. Denn für den Fahrbetrieb ist die KL-A nicht ausgelegt und bestimmt. Wo sollte also das Problem liegen? |
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"Das Problem bei Zitaten aus dem Internet ist, dass man nie weiß, ob sie auch echt sind."
Galileo Galilei (1638) Moderator schreibt orange.
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#5 |
![]() Administrator Name: Peter
Registriert seit: 31.10.2003
Ort: Nickenich
Beiträge: 9.312
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rote KL-A und ASG sind im Stand rechtlich gesehen gar kein Problem. Im Gegenteil! Finde ich sehr sinnvoll.
Fotos von innen gibts hier: http://sosi.myds.me/forum/showthread.php?t=4022 |
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#6 |
![]() Moderator Name: Jan
Registriert seit: 13.11.2007
Ort: Ostfriesland
Beiträge: 6.639
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Uuups! Das mit der roten KL-A habe ich überlesen.
![]() Dachte dass eine blaue als zusätzliche Warnleuchte an der Einsatzstelle verwendet werden soll.
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"Das Problem bei Zitaten aus dem Internet ist, dass man nie weiß, ob sie auch echt sind."
Galileo Galilei (1638) Moderator schreibt orange.
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#7 |
![]() Silber-Mitglied Name: Hendrik
Registriert seit: 09.09.2007
Ort: Zwischen Hänsch und TD
Beiträge: 1.229
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rein rechtlich gesehen gibt es für die rote kl ja keine grundlage in der stvzo stvo. ergo dürfte sie im wirkungsbereich der besagten vorschriften ja nicht benutzt und sogar montiert sein. die nutzung ist so nur im abgesperrten und damit vom öffentlichen strassenverkehr unzugänglichen bereich zulässig, oder?!
![]() hmm, grauzone! |
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#8 | |
![]() Administrator Name: Peter
Registriert seit: 31.10.2003
Ort: Nickenich
Beiträge: 9.312
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Zitat:
Er will es an der E-Stelle benutzen. Ebenso wie den ASG. Eine rote RKL kennzeichnet im Stand an der E-Stelle die Einsatzleitung.Von daher ist sein Vorhaben absolut legitim. | |
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