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18.02.2010, 12:32 | #1 |
Bronze-Mitglied Registriert seit: 14.01.2006
Beiträge: 441
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Welche ist besser im Straßenverkehr zu erkennen ->Movia D LED
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18.02.2010, 12:38 | #2 | |
Gold-Mitglied Name: Axel
Registriert seit: 04.11.2007
Ort: 60599 Frankfurt
Beiträge: 5.882
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Zitat:
Soll sie auch ausgeschaltet als Blaulicht zu erkennen sein? Dann scheidet die weiße Haube aus. Kenne einige Polizisten, die sich über die weiße Haube sehr ärgern. | |
18.02.2010, 17:02 | #3 |
Bronze-Mitglied Registriert seit: 14.01.2006
Beiträge: 441
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und warum ärgern die sich drüber...ich mein wenn man als zivile Streife rumgurkt hat man das Ding doch eh nicht dauerhaft ausgeschaltet drauf
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18.02.2010, 17:08 | #4 |
Moderator Name: Jan
Registriert seit: 13.11.2007
Ort: Ostfriesland
Beiträge: 6.614
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Wenn du deinen Zivilwagen aber ungünstig abstellst (in dem z.B. ein Gehweg blockiert wird, es sich um einen kostenpflichtigen Parkplatz handelt, usw.) und das Blaulicht (ausgeschaltete versteht sich) aufs Amaturenbrett stellst erkennt der Bürger oder die vorbeikommende Politesse "Aha! Das ist ein Einsatzfahrzeug und es hat seine Grund dass es hier so steht, wie es steht."
Mit einem "weißen Blaulicht" ist diese Zuordnung schon schwieriger. Und selbst die wenigsten BOSler wissen, dass es die Movia D LED nur als "Blaulicht" gibt und dann auch noch mit weißer Haube wo nur blaues Licht rauskommen kann. Woher soll es dann der gemeine Bürger wissen?! |
"Das Problem bei Zitaten aus dem Internet ist, dass man nie weiß, ob sie auch echt sind."
Galileo Galilei (1638) Moderator schreibt orange. |
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18.02.2010, 17:15 | #5 |
Bronze-Mitglied Registriert seit: 14.01.2006
Beiträge: 441
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treffendes Argument nur würde kein Zivilpolizist das Blaulicht aufs Amaturenbrett stellen um sich als Polizist zu kennzeichnen...dann wäre die Karre und vllt auch der Fahrer "verbrannt"
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18.02.2010, 17:17 | #6 |
Moderator Name: Jan
Registriert seit: 13.11.2007
Ort: Ostfriesland
Beiträge: 6.614
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Glaube mir - das wird gemacht.
Nicht bei Observationsfahrzeugen, aber im normalen Tagesgeschäft wird das so gehandhabt oder man legt die Kelle raus. |
"Das Problem bei Zitaten aus dem Internet ist, dass man nie weiß, ob sie auch echt sind."
Galileo Galilei (1638) Moderator schreibt orange. |
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18.02.2010, 17:20 | #7 |
Gold-Mitglied Registriert seit: 17.12.2006
Beiträge: 6.559
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...habe ich schon oft gesehen, dass die MOVIA-D auf die Schalttafeln gestellt wurde, als der Zivilwagen in der Fußgängerzone stand. Oder Anhaltestab.
Ist ja auch egal. Für welches Fahrzeug soll die MOVIA-D LED sein? Ob klare Haube oder blaue Haube muss der Käufer selbst entscheiden. Da gibt es keine Unterschiede, welche besser oder schlechter ist. Ich persönlich würde eine schwarz/weiße nehmen und mir eine blaue Lichthaube draufmachen. |
18.02.2010, 19:02 | #8 |
Silber-Mitglied Name: Maximilian
Registriert seit: 13.06.2009
Ort: Heidelberg
Beiträge: 1.953
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Ich finde Blaue sowieso schöner, da man gleich das Einsatzfahrzeug erkennt und nicht so ein "weißes Licht" auf dem Auto steht.
(Das gleiche gilt bei mir auch für Balken!) |
18.02.2010, 22:52 | #9 |
Gold-Mitglied Registriert seit: 22.11.2006
Beiträge: 4.373
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Es gibt Situationen da wird die Magnetleuchte nur als Präsensobjekt aufgesetzt um zu zeigen hier ist die Polizei. Ideal für Nachteinsätze vor Kneipen oder Veranstaltungen.
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18.02.2010, 23:01 | #10 |
Gold-Mitglied Name: Marcel
Registriert seit: 11.12.2003
Ort: Oberthal / SAAR
Beiträge: 13.729
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Bei uns liegen immer die Kellen auf dem Armaturenbrett..... Deswegen habe ich auch eine im auto
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19.02.2010, 00:10 | #11 |
Silber-Mitglied Registriert seit: 04.10.2006
Beiträge: 1.415
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Auch wenn durch die LED-Technik die Verwendung farbloser Hauben möglich ist, bieten eingefärbte Hauben immernoch einen besseren Hell/Dunkel Kontrast.
Das ist zumindest der subjektive Eindruck, den ich gewonnen habe. Ich kann in diesem Zusammenhang allerdings nur für gelb sprechen, wie es bei blau aussieht kann ich nicht beurteilen. |
19.02.2010, 10:21 | #12 |
gesperrter Benutzer! Registriert seit: 30.10.2009
Beiträge: 2.237
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Naja also ich sehe die Sache mal so, bei der Polizei ist es eigentlich egal welche Farbe das Ding hat die dürfen sowieso ob mit oder ohne Blaulicht von ihren personenbezogenen Sonderrechten gebrauch machen. Aber als Präsensmerkmal natürlich gut.
Ich weiß nicht wofür die Leuchte sein soll doch wenn es Rettungsdienst, Notarzt Feuerwehr ect. sein soll stellt sich die Frage sowieos nicht wirklich da diese Fahreuge nur mit eingeschaltetr Kennleuchte von Sonderrechten gebrauch machen dürfen. Also ist der Feuerwehrkommandant oder Notarzt im Einsatz und parkt auf dem Gehweg, muss er die Kennleuchte sowieos an lassen ansonsten ist es ein Fahrzeug wie jedes andere und bekommt eine Strafe. |
19.02.2010, 13:23 | #13 |
Silber-Mitglied Registriert seit: 04.10.2006
Beiträge: 1.415
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Das stimmt so nicht. Die Sonderrechte bestehen bei Feuerwehr und Rettungsdienst genau wie bei der Polizei - lediglich beim Rettungsdienst sind sie fahrzeuggebunden. Den Einsatz einer blauen Kennleuchte bedarf es zur Wahrnehmung von Sonderrechten grundsätzlich nicht.
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Geändert von UKR (19.02.2010 um 13:50 Uhr). |
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19.02.2010, 19:21 | #14 | |
gesperrter Benutzer! Registriert seit: 30.10.2009
Beiträge: 2.237
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Zitat:
In der Fahrschule wird einem hier beigebracht Blaulicht an =Sonderrechte Blaulicht aus = nomrales Fahrzeug Blaulicht kaputt=Einsatzfahrt beendet. | |
19.02.2010, 20:04 | #15 |
Silber-Mitglied Registriert seit: 04.10.2006
Beiträge: 1.415
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Das ist falsch. Die Sonderrechte haben mit Blaulicht rein garnichts zu tun. Hier gilt allein der §35 StVO. Anders ist es bei den Wegerechten (§38 StVO), wobei zu deren Wahrnehmung immer noch das Horn gehört.
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19.02.2010, 20:41 | #16 | |
Registriert seit: 08.11.2009
Beiträge: 0
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....genau, da steht doch alles
Zitat:
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19.02.2010, 20:49 | #17 |
Gold-Mitglied Name: Florian
Registriert seit: 19.05.2009
Ort: Solingen
Beiträge: 2.529
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Blaulicht muss im ausgeschaltetem Zustand auch als Blaulicht zu erkennen sein. Ist meine Meinung
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versteckten Text anzeigen
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19.02.2010, 20:57 | #18 |
Silber-Mitglied Registriert seit: 04.10.2006
Beiträge: 1.415
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Da wäre allerdings die Frage: wozu?
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19.02.2010, 22:08 | #19 |
gesperrter Benutzer! Registriert seit: 30.10.2009
Beiträge: 2.237
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19.02.2010, 22:17 | #20 |
Silber-Mitglied Name: Maximilian
Registriert seit: 13.06.2009
Ort: Heidelberg
Beiträge: 1.953
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Dass blaues licht zur Warnung eingesetzt wird und nicht zur Bekanntmachung eines Einsatzes. Bei uns stehen die RTWs auch immer meistens nur mit Warnblinker am Straßenrand.
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