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Alt 08.09.2011, 12:29   #1
timmmm

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Standard Sputnik Nano Effekta in Sputnik Nano Mobil Gehäuse

Denkt ihr, man kann einen einzelnen Sputnik Nano Effekta Blitzer in ein Nano Mobil Gehäuse reinbasteln, ohne den Leuchtenkörper verändrn zu müssen? Ich hab keinen Nano Mobil, daher kann ich das leider nicht sagen.

Dann wenn das ginge, dann könnte man auch nach vorne raus blitzen, wenn man z.B. mal entgegen der Fahrtrichtung steht.
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Alt 08.09.2011, 15:26   #2
RTK-Sammler

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Weißt Du warum das Teil "Rückwärts-Warnsystem" getauft wurde ?! Riiichtig, weil es nach hinten den rückwärtigen Verkehr warnen soll.

Kannst Dir ja gleich nen Satz kaufen und in die Stoßstange einbauen...
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Alt 08.09.2011, 15:41   #3
timmmm

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Zitat:
Zitat von RTK-Sammler Beitrag anzeigen
Weißt Du warum das Teil "Rückwärts-Warnsystem" getauft wurde ?! Riiichtig, weil es nach hinten den rückwärtigen Verkehr warnen soll.

Kannst Dir ja gleich nen Satz kaufen und in die Stoßstange einbauen...
das wäre nicht zulässig, denn nach §53a StvZO müssen die Teile so beschaffen sein, dass sie im Fahrzeug fest angebracht sind oder bei Bedarf innen oder außen am Fahrzeug angebracht werden können. Wenn ich die Dinger als Frontwarner dran mache, dann wäre es ja somit am Fahrzeug dauerhaft angebracht und somit nicht zulässig. Dagegen als mobiles Ding kann ich es "bei Bedarf" als Warnleuchte im Fahrzeug, also auch hinter der Windschutzscheibe, anbringen. Wo die hinleuchten müssen wäre mir jetzt erstmal nichts bekannt. Hat ja nur der Hersteller als RWS getauft. Nach dem Gesetz ist es ja eine Warnleuchte.

Geändert von timmmm (08.09.2011 um 15:45 Uhr).
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Alt 08.09.2011, 16:39   #4
Commander

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Irgendwo war ich mal selbst überrascht, als ich etwas recherchiert habe und ich glaube, es war genau das Thema. Ich meine, dass in der Zulassung nirgendwo steht, dass RWS Leuchtkörper nach hinten strahlen müssen.

Mag mich auch irren, aber dann habe ich mich über etwas anderes aber genau so hanebüchenes gewundert.
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Alt 08.09.2011, 16:45   #5
timmmm

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Zitat:
Zitat von Commander Beitrag anzeigen
Irgendwo war ich mal selbst überrascht, als ich etwas recherchiert habe und ich glaube, es war genau das Thema. Ich meine, dass in der Zulassung nirgendwo steht, dass RWS Leuchtkörper nach hinten strahlen müssen.

Mag mich auch irren, aber dann habe ich mich über etwas anderes aber genau so hanebüchenes gewundert.
ja in der beiliegenden Montageanleitung steht auch, dass man die mit einer "Hauptabstrahlrichtung nach hinten" anbringen soll. Aber was Offizielles dazu habe ich nicht gefunden. Höchstens in dem Verkehrsblatt, auf das § 53a verweist...
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Alt 08.09.2011, 18:47   #6
mariuspyonline

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Also ich würde es nicht drauf ankommen lassen. Und wenn man Quer steht (wovon man eig. sowieso abraten sollte) hat man doch immer noch eine Kennleuchte auf dem Dach?

Also eher weniger sinnvoll.




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Alt 08.09.2011, 18:53   #7
timmmm

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naja wenn es rechtlich möglich ist, wieso dann nicht. Zumal man (ich) eh nicht danach gefragt wird (werde). Ich möchte mich nur meinem eigenen Geiwssen zuliebe an die Vorschriften halten, wenn auch ausgereizt

Kennleuchte auf dem Dach ist immer so eine Sache. Bis man die immer draußen hat... Ich lass die meistens im Auto und hab nur das RWS an.

Ich stell mich eig. auch nicht quer aber entgegen der Fahrtrichtung kommt schön öfter mal vor, wenn man am andren Straßenrand was sieht, wofür man anhalten möchte (sollte).
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Alt 08.09.2011, 19:02   #8
firefly

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Das sehe ich genau so. Eine Kennleuchte setze ich erst aufs Dach wenn ich auch meinen Rucksack raushole, da beides im Kofferraum gelagert ist. Ich deute das mit dem RWS eigentlich ähnlich. RWS ist nur ein Handelsname von Hänsch. Prinzipiell ist es eine Warnleuchte nach §53a. Im übrigen gibt es auch einen gelben Sputnik Nano Mobil direkt von Hänsch...
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Alt 08.09.2011, 20:07   #9
RTK-Sammler

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Zitat:
Zitat von firefly Beitrag anzeigen
Das sehe ich genau so. Eine Kennleuchte setze ich erst aufs Dach wenn ich auch meinen Rucksack raushole, da beides im Kofferraum gelagert ist. Ich deute das mit dem RWS eigentlich ähnlich. RWS ist nur ein Handelsname von Hänsch. Prinzipiell ist es eine Warnleuchte nach §53a. Im übrigen gibt es auch einen gelben Sputnik Nano Mobil direkt von Hänsch...
Auf letzterem steht aber sicherlich nicht "effekta", oder ? Ich denke mal, es ist nicht erlaubt, ein RWS nach vorne einzubauen... Lasst aber mal unsere Fachmänner hier sprechen. UKR, weißt Du da was ?

Sei es wirklich der Fall, dass sie nach vorne auch - ich sage mal - halberlaubt sind, werd ich mich nach einem weiteren Satz Nano's umsehen
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Alt 09.09.2011, 00:12   #10
timmmm

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Zitat:
Zitat von RTK-Sammler Beitrag anzeigen
Auf letzterem steht aber sicherlich nicht "effekta", oder ? Ich denke mal, es ist nicht erlaubt, ein RWS nach vorne einzubauen... Lasst aber mal unsere Fachmänner hier sprechen. UKR, weißt Du da was ?

Sei es wirklich der Fall, dass sie nach vorne auch - ich sage mal - halberlaubt sind, werd ich mich nach einem weiteren Satz Nano's umsehen
ja der Punkt ist nur, dass sie im Fahrzeug und nicht am Fahrzeug angebracht sei müssen. Also sind Frontblitzer im Grill raus

Der Nano Mobil wäre natürlich ideal hat aber nicht diese K "Welle" Zulassung.
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Alt 11.09.2011, 15:05   #11
timmmm

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auf jeden Fall wäre es nett,wenn mir jemand weiterhelfen könnte, wo man denn ein Nano Mobil Gehäuse her bekommt und ob da ein effekte Nano Körper rein passt.
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Alt 11.09.2011, 16:39   #12
Commander

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Frag doch mal bei Hänsch an, ob die dir das entsprechend umbauen können. Ein gebrauchtes Nano mobil Gehäuse wirst du mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nicht finden.
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Alt 16.09.2011, 16:20   #13
timmmm

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die rechtliche Lösung nach Info von Hänsch:

Sehr geehrter Herr XX,

im § 53a Abs. 3 StVZO wird auf die TA 20 verwiesen. Hier heißt es in Abschnitt 1 Nr. 2: "Die vorgesehene Anbringungsart in Verbindung mit der An- oder Einbauanweisung muß sicherstellen, daß die geometrische Sichtbarkeit nach hinten beiderseits der Bezugsachse innerhalb des Winkelbereichs von ± 10° vertikal und ± 45° horizontal gegeben ist."

Für Fragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

XX


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