01.04.2010, 12:07 | #1 |
Bronze-Mitglied Registriert seit: 08.11.2009
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!! Comet M - Frage
Ich habe ne Comet M 12V Blau, zusätzlich ne Orangene Haube wenn ich jetzt die Haube Wechsel auf Orange das ist die Frage: Darf ich die Comet ( Mit Orangener Haube ) zu Absicherungszwecken unfall etc. Mitführen oder Nicht?
Grüße Matze |
Geändert von Rescue71522 (01.04.2010 um 12:16 Uhr). |
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01.04.2010, 12:18 | #2 |
Gold-Mitglied Name: Marius
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Also zur Privaten Absicherung darf man doch sowieso nur die Comet E verwenden , oder hab ich da was falsch verstanden?
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01.04.2010, 12:34 | #4 |
Gold-Mitglied Name: Marius
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Die Comet E hat eine andere Elektronik ! Die ist gedrosselt , sodass die weniger Strom verbraucht.
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01.04.2010, 12:42 | #5 |
Bronze-Mitglied Registriert seit: 08.11.2009
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Hmm, versteh ich jetzt nicht.
Die Verbraucht weniger strom und is somit erlaubt. Das Blitzbild ist aber das gleiche wie Die Comet M. Also wirds ein Problem mit Gelber Haube oder? |
01.04.2010, 13:01 | #6 | |
Gold-Mitglied Name: Marius
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Zitat:
Die Comet M dürftest du privat gar nicht betreiben , egal ob mit blauer oder gelber Haube! Aber die Diskussionen hatten wir schon zu oft. Und ich glaube eine blaue Comet mit gelber Haube ist wohl auch nicht mehr zulässig. Aber 100 sicher bin ich da nicht. | |
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01.04.2010, 13:57 | #7 | |
Silber-Mitglied Name: Sebastian
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Zitat:
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01.04.2010, 14:05 | #8 |
Gold-Mitglied Name: Marius
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Bis auf einen Widerstand! Aber die sehen anders aus glaub ich...
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01.04.2010, 15:10 | #10 |
Gold-Mitglied Name: Matthias
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Mitführen darfst du ja grundsätzlich erstmal alles Außer natürlich Drogen, Waffen usw.
Hätt ich nun eine gelbe Kennleuchte im Wagen und käm zu einem Unfall oder einer Panne, wäre mir erstmal die Genehmigung egal. Zwar ist die KL nicht für Privatanwender zugelassen und darf auch eig nicht verwendet werden. Aber da würde ich eine kurze Risiko-Nutzen Rechnung machen. Was sollte die Polizei mehr machen als mir die KL abzunehmen? Okay vllt. auch noch ein Bußgeld. Pro: Mir fährt keiner rein -> Warneffekt Contra: KL könnte eingezogen werden. Ich habe eine alte orangene Typ 01 von Hänsch im Fahrzug hinter dem Beifahrersitz. Ich hab damit vor 2 Wochen einen VU Wild abgesichert. Die Polizei hat sich nicht dafür interessiert was das für eine KL war.... |
"Wenn ein Zustand von Widerstand und Aufruhr, nicht durch bestehende Regeln beseitigt wird, dann müssen neue und manchmal drastische Regeln durchgesetzt werden, um die Ordnung wieder herzustellen!"
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01.04.2010, 15:59 | #11 | |
Bronze-Mitglied Name: Dennis
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Zitat:
Denn: Paragraph 1 des Ordnungswidrigkeitengesetzes (OWiG) besagt, dass eine rechtswidrige Handlung, die den Tatbestand eines Gesetzes (hier StVZO) erfüllt und mit einer Geldbuße geahndet werden kann, auch vorwerfbar sein muss. Natürlich handelt tatbestandsmäßig und somit rechtswidrig, wer privat eine Kennleuchte für gelbes Blinklicht verwendet, die nicht nach § 53a StVZO zugelassen ist. Aber, ist dieser Verstoß auch vorwerfbar, wenn es um die Sicherung einer Gefahrenstelle ging? ICH komme auf das Ergebnis "NEIN" und würde daher noch nicht einmal über eine OWi-Anzeige nachdenken, zumal sich nur die wenigsten Kollegen mit dieser Materie jemals genauer beschäftigt haben und die Feinheiten der §§ 38 StVO und 53a StVZO nicht athoc drauf haben werden. Fazit: Der Einsatz zur "unvorhergesehenen" Absicherung ist zwar rechtswidrig, aber kaum vorwerfbar und für die zuständigen Behörden auch oft uninteressant. Trotzdem ist meine Empfehlung, sich auf eine, für diesen Zweck zugelassene Leuchte zu besinnen oder die vorhandene Leuchte i.V.m. § 53a StVZO eintragen lassen. Denn ich weiß natürlich auch nicht, wie andere Kollegen mit diesem Thema umgehen. | |
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02.04.2010, 15:06 | #12 | |
gesperrter Benutzer! Registriert seit: 30.10.2009
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Zitat:
Wie es aber aussieht wenn dir trotz der Leuchte jemand reinfährt wäre noch interessant. Zwecks ABE und so | |
02.04.2010, 16:11 | #13 | |
Bronze-Mitglied Name: Dennis
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Zitat:
Trotzdem finde ich, dass es in unserem von Bürokratie geprägten Staat am einfachsten ist, wenn alles nach geltendem Recht stattfindet dann brauch man sich da auch nicht so einen Kopf drum zu machen und fällt auch garantiert nicht auf die Nase!!! | |
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02.04.2010, 16:19 | #14 |
Silber-Mitglied Name: Bernd
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Seh ich ehrlich gesagt auch so, aber das Problem ist, das eine entsprechend legale Comet-E echt teuer ist. Sonst hätt ich schon 3 in jedem Auto...
Ich find im Grunde müsste man ne Günstige Kennleuchte anbieten, zB. von den gelben Engeln aus, die den Kriterien entspricht die auch alle mitführen dürfen. |
02.04.2010, 20:43 | #15 | |
Bronze-Mitglied Name: Dennis
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Zitat:
Ne, aber auch mal ganz im Ernst: Das ist 'ne echt gute Idee!!! Ich habe mir übrigens gerade das blinkende Warndreieck gekauft, das hat auch 'ne Zulassung | |
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02.04.2010, 22:11 | #16 | |
gesperrter Benutzer! Registriert seit: 30.10.2009
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Zitat:
Frage: Woher??? Ich muss mal nen Bild von meiner China RKL mit E Prüfzeichen machen... hab ich von nem Flohmarkt mitgenommen weil mir das E so gut gefallen hat. | |
02.04.2010, 23:16 | #17 |
Bronze-Mitglied Name: Dennis
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Ist vom RKL-Shop.
Habe es heute mal getestet - überzeugt mich sehr, ist seine 11,90 € wert! Prüfzeichen: E9 27R 034051 Normale Warndreiecke kosten auch schon um die 8,- €. Warum dann nicht noch die 4,- € für ein auffälliges Exemplar habe ich mir da gedacht!? Kann ich nur empfehlen! |
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