31.08.2011, 21:34 | #1 |
Bronze-Mitglied Name: Uwe
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Balken Montage STVZO
Ein guter Freund der Familie (Polizist) meinte, wenn ich einen Balken mit auf das Fahrzeugdach montiere, sprich auf Dachträgern usw. aber kein Kabel ins Autoinnere führt, würde dieser Balken als Fracht mitgeführt werden und es sei nicht strafbar, da dieser ohne Funktion sei und nicht mit dem Auto fest verschraubt wäre. Wenn man ihn aber dann doch mal brauchen würde, z.B. zur Absicherung einer Unfallstelle oder eines liegengebliebenen Fahrzeugs, dürfte man den Balken als Warnleuchte benutzen, solange das Auto nicht bewegt wird. Also den Balken mit einer Steckvorrichtung versehen und bei Gebrauch das 12V Kabel aus dem Auto mit dem Balken verbinden und bei Beginn der Fahrt wieder trennen, würde ich sagen.
Jetzt meine Frage an Euch: Wie seht Ihr das? |
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