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![]() Bronze-Mitglied Name: Christian
Registriert seit: 26.12.2007
Beiträge: 241
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Zitat:
Hast du deinen Fußtaster parallel zur Hupenringschaltung angeschlossen oder nur den Fußtaster alleine daran? Bei letztgenanntem könntest Du grossen Ärger bei einem Unfall bekommen! Denn es ist Vorschrift, dass bei Gefahrensituation mittels des Horndruckknopf eine Klangfolge abgestrahlt werden kann. Der Fahrtenschreiber schreibt ja mit, ob kurz vor dem Unfall noch das Sondersignal eingeschaltet war. Wenn nun bei der Unfalluntersuchung festgestellt wird, dass die Hupenringschaltung nicht vorschriftmässig funktioniert hat, wer ist dann der Dumme? Desweiteren dürfte wahrscheinlich, wegen dieser Veränderung, die Betrieberlaubnis für das Fahrzeug erloschen sein! Schaue das der alte Zustand wiederhergestellt wird und der Fußtaster parallel an A3 oder an Pin B5 dran kommt! Schöne Grüße Christian | |
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