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Registriert seit: 28.03.2007
Beiträge: 1.697
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§17
My 2 cents: Ein nicht funktionsfähiger Dachbalken kann als "Ladung" oder "Werbeträger" durchgehen. Siehe Ehrl Sicherheitsdienst. Aber: Am KFZ angebrachte Lichtechnische Einrichtungen müssen funktionsfähig sein Zitat:
Verwenden einer gelben Rundumleuchte ist in Deutschland ohne Berechtigung ein Missbräuchliches Verwenden von gelbem Blinklicht und kann als solches geahndet werden. (Balken wird im schlimmsten Fall eingezogen, wenn von weiterem Missbrauch auszugehen ist.) Zitat:
Da ist es aber auch egal ob du stehst oder fährst. Ausnahme hiervon wie 16589mal im Forum schon Diskutiert: Die nach §53a geprüften und zugelassenen Leuchten, im Stand mit Warnblinklicht. | ||
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Geändert von chspandl (31.08.2011 um 21:54 Uhr). |
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