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Alt 01.04.2010, 12:57   #1
Sebi

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Ich denke das die ein wenig dunkler ist , und das mit dem geminderten Stromverbrauch ist dafür gedacht, das bei Pannen wenn der Motor aus ist die Batterie nicht leergezogen wird.
Hat nicht Peter mal die M mit der Effekta verglichen und festgestellt dass genau die gleichen Bauteile verbaut sind?
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Alt 01.04.2010, 13:05   #2
mariuspyonline

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Bis auf einen Widerstand! Aber die sehen anders aus glaub ich...




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Alt 01.04.2010, 13:33   #3
kapo

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Hier gibt`s Vergleichsbilder
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Alt 01.04.2010, 14:10   #4
GinTonic

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Mitführen darfst du ja grundsätzlich erstmal alles Außer natürlich Drogen, Waffen usw.

Hätt ich nun eine gelbe Kennleuchte im Wagen und käm zu einem Unfall oder einer Panne, wäre mir erstmal die Genehmigung egal.

Zwar ist die KL nicht für Privatanwender zugelassen und darf auch eig nicht verwendet werden. Aber da würde ich eine kurze Risiko-Nutzen Rechnung machen.

Was sollte die Polizei mehr machen als mir die KL abzunehmen? Okay vllt. auch noch ein Bußgeld.

Pro: Mir fährt keiner rein -> Warneffekt
Contra: KL könnte eingezogen werden.

Ich habe eine alte orangene Typ 01 von Hänsch im Fahrzug hinter dem Beifahrersitz.
Ich hab damit vor 2 Wochen einen VU Wild abgesichert. Die Polizei hat sich nicht dafür interessiert was das für eine KL war....




"Wenn ein Zustand von Widerstand und Aufruhr, nicht durch bestehende Regeln beseitigt wird, dann müssen neue und manchmal drastische Regeln durchgesetzt werden, um die Ordnung wieder herzustellen!"
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Alt 01.04.2010, 14:59   #5
RTK7

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Zitat:
Zitat von GinTonic Beitrag anzeigen
Mitführen darfst du ja grundsätzlich erstmal alles Außer natürlich Drogen, Waffen usw.

Hätt ich nun eine gelbe Kennleuchte im Wagen und käm zu einem Unfall oder einer Panne, wäre mir erstmal die Genehmigung egal.

Zwar ist die KL nicht für Privatanwender zugelassen und darf auch eig nicht verwendet werden. Aber da würde ich eine kurze Risiko-Nutzen Rechnung machen.

Was sollte die Polizei mehr machen als mir die KL abzunehmen? Okay vllt. auch noch ein Bußgeld.

Pro: Mir fährt keiner rein -> Warneffekt
Contra: KL könnte eingezogen werden.

Ich habe eine alte orangene Typ 01 von Hänsch im Fahrzug hinter dem Beifahrersitz.
Ich hab damit vor 2 Wochen einen VU Wild abgesichert. Die Polizei hat sich nicht dafür interessiert was das für eine KL war....
Ganz ehrlich: K(aum )ein Polizist interessiert sich für gelbe KL, die im Stand zur Absicherung einer Gefahrenstelle genutzt werden!!!

Denn:
Paragraph 1 des Ordnungswidrigkeitengesetzes (OWiG) besagt, dass eine rechtswidrige Handlung, die den Tatbestand eines Gesetzes (hier StVZO) erfüllt und mit einer Geldbuße geahndet werden kann, auch vorwerfbar sein muss.
Natürlich handelt tatbestandsmäßig und somit rechtswidrig, wer privat eine Kennleuchte für gelbes Blinklicht verwendet, die nicht nach § 53a StVZO zugelassen ist.
Aber, ist dieser Verstoß auch vorwerfbar, wenn es um die Sicherung einer Gefahrenstelle ging? ICH komme auf das Ergebnis "NEIN" und würde daher noch nicht einmal über eine OWi-Anzeige nachdenken, zumal sich nur die wenigsten Kollegen mit dieser Materie jemals genauer beschäftigt haben und die Feinheiten der §§ 38 StVO und 53a StVZO nicht athoc drauf haben werden.

Fazit: Der Einsatz zur "unvorhergesehenen" Absicherung ist zwar rechtswidrig, aber kaum vorwerfbar und für die zuständigen Behörden auch oft uninteressant.
Trotzdem ist meine Empfehlung, sich auf eine, für diesen Zweck zugelassene Leuchte zu besinnen oder die vorhandene Leuchte i.V.m. § 53a StVZO eintragen lassen. Denn ich weiß natürlich auch nicht, wie andere Kollegen mit diesem Thema umgehen.




Gruß aus Kaltenkirchen, der Dennis Meine Sammlung www.Hella-R.TK
"Der Tod stellt aus versorgungsrechtlicher Sicht die stärkste Form der Dienstunfähigkeit dar."
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Alt 02.04.2010, 14:06   #6
86/82-1

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Zitat:
Zitat von RTK7 Beitrag anzeigen
Denn ich weiß natürlich auch nicht, wie andere Kollegen mit diesem Thema umgehen.
Ich denke nicht dass es einen Polizisten gibt der bei sowas noch eine Anzeige schreiben will. Außderdem wird der Polizist nicht gerkommen und die Kennleuchte bis aufs Deteil anschauen solange sie gelb ist und nicht gerade einen blauen Sockel hat.
Wie es aber aussieht wenn dir trotz der Leuchte jemand reinfährt wäre noch interessant. Zwecks ABE und so
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Alt 02.04.2010, 15:11   #7
RTK7

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Name: Dennis
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Zitat:
Zitat von 86/82-1 Beitrag anzeigen
Ich denke nicht dass es einen Polizisten gibt der bei sowas noch eine Anzeige schreiben will. Außderdem wird der Polizist nicht gerkommen und die Kennleuchte bis aufs Deteil anschauen solange sie gelb ist und nicht gerade einen blauen Sockel hat.
Wie es aber aussieht wenn dir trotz der Leuchte jemand reinfährt wäre noch interessant. Zwecks ABE und so
Auch da denke ich mal, dass es wenig Probleme geben wird, denn auch solch ein Unfall wird ja von einer Streife aufgenommen... Da könnte die eigene Versicherung sogar sagen: "Wie haben Sie dieses Fahrzeug übersehen können?" Und auch bei den Versicherungen gilt immer die Vermeidbarkeitstheorie; also hätte der Unfall vermieden werden können, wenn das stehende Fahrzeug keine Kennleuchte auf dem Dachgehabt hätte!?

Trotzdem finde ich, dass es in unserem von Bürokratie geprägten Staat am einfachsten ist, wenn alles nach geltendem Recht stattfindet dann brauch man sich da auch nicht so einen Kopf drum zu machen und fällt auch garantiert nicht auf die Nase!!!




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