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Alt 21.12.2010, 22:25   #1
Mischl

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Name: Michi
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Vielleicht kann ich als KFZ-ler ja helfen:
Grundsätzlich reicht die Eintragung So.KFZ, Feuerwehr aus,
damit eine Sondersignalanlage verbaut werden darf.
Wie schon angesprochen muss dann nur die Höhe geändert werden.
Dies Kann sowohl im Schein als auch im KFZ-Brief erfolgen,
entweder in beiden oder in einem, Hauptsache es steht irgendwo.
Ansonsten wäre mir nur bekannt, das im Brief stehen muss, das
das Fahrzeug eine Anlage hat.
Da dein Auto früher ein Privat-PKW vor der FW-Laufbahn war,
ist anzunehmen das von der Zulassungsstelle bis auf die Änderung
in So.Kfz. nichts weiter passiert ist, die sind alle relativ "schreibfaul".

Ich würde einfach das Auto so ausbauen wie du es vorhast und anschließend
messen und mit den Werten zum TÜV fahren und einen neuen Schein erstellen lassen.
Damit muss später nichts mehr nach/umgetragen werden wenn die Kiste wieder vom
Hof soll





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Alt 21.12.2010, 22:52   #2
GinTonic

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Name: Matthias
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Zitat:
Zitat von Mischl Beitrag anzeigen
Damit muss später nichts mehr nach/umgetragen werden wenn die Kiste wieder vom
Hof soll
Richtig. Einfach machen (natürlich nach gültigen Richtlinien) dann mit roter Nummer zum Tüv. Fahren darfst du ja eh nicht.
Dann de Tüv-Prüfer alles zeigen, der nimmt das ab und macht alles fertig.
Und fertig.

Mehr brauchst du eigentlich nicht beachten.




"Wenn ein Zustand von Widerstand und Aufruhr, nicht durch bestehende Regeln beseitigt wird, dann müssen neue und manchmal drastische Regeln durchgesetzt werden, um die Ordnung wieder herzustellen!"
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Alt 21.12.2010, 23:18   #3
Jango112

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Name: Jan
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Also, da der Fahrzeugschein (jetzt Zulassungsbescheinigung Teil I) eine "verkleinerte" Kopie des Fahrzeugbriefes (Zulassungsbescheinigung Teil II) ist, muss eine Veränderung in beiden Dokumenten eingetragen sein/werden.




"Das Problem bei Zitaten aus dem Internet ist, dass man nie weiß, ob sie auch echt sind."
Galileo Galilei (1638)

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Alt 22.12.2010, 00:39   #4
planschkuh

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Da kommtn mir doch spontan ein paar Fragenin den Sinn:

Darf ich überhaupt als Privatmensch mit (gelihenen) roten Nummern fahren?

Bzw. wenn ich mir diese Überführungskennzeichen (3Tageszulassung) hole, darf ich dann fahren auch wenn eine SoSi verbaut ist?

Nicht das es dann einen Netten Herren in grün stört wenn du dann zum Tüv fährst.

Ich würde auf jedenfall die Anlage abdecken und die Sicherungen rausnehmen bevor ich zum Tüv fahren würde

Hat hierzu jemand eine Info ?
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Alt 22.12.2010, 00:47   #5
GinTonic

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Name: Matthias
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In der Tat hab ich mir da noch nie Gedanken zu gemacht. Ich bin ja in unserem Betrieb angestellt, ich bin mit roter Nummer und ohne schon Fahrzeuge mit Sosi gefahren.

Solange man sie nicht öffentlich benutzt ist alles im grünen Bereich. Soweit ich weiß gelten auf Fahrten die nachweislich direkt zum TÜV gehen nochmal andere Regeln.




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Alt 22.12.2010, 01:00   #6
techniker

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Ich denke auch, dass mit roter 06er-Nummer und nachweislicher, direkter Fahrt zum/vom TÜV auch die Herren in grün nichts haben.

Wie sieht es mit der roten 07er-Nummer aus?




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Alt 22.12.2010, 06:30   #7
Benno

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Eine rote 06´er Nummer wird dir so schnell keiner mehr leihen, da die Versicherungen sich da ziehmlich anstellen (nur für Mitarbeiter usw.) und keiner seine Kennzeichen riskieren bzw. horende Prämien zahlen will.

Die roten 07´er Kennzeichen sind Fahrzeuggebunden d.h. man bekommt für jedes Fahrzeug was auf dem Kennzeichen eingetragen ist einen roten Fahrzeugschein (06´er hat ein Heft wo der Autowagen eingtragen werden muß). Und um ein Fahrzeug auf die 07´er zu bekommen muß dieses min. 30 Jahre alt sein (es sei den es war schonmal auf einem 07´er und hat Bestandschutz).




Mien Opa hett jümmers seggt: Besoopen geit wedder wech, Beschüert blifft!
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Alt 22.12.2010, 20:34   #8
Jango112

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Name: Jan
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07er sind für Oldtimer und historische Fahrzeuge.


Edit: Verdammt - zu langsam.




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Moderator schreibt orange.
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