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#39 | |
![]() Forum-Mitglied Registriert seit: 22.10.2005
Beiträge: 9
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Moinmoin,
Zitat:
Allerdings handelt es sich im Ganzen ja um ein zugelassenes System, was dem gesunden Menschenverstand nach alle "erlaubt" (im Sinne der technischen Funktionsfähigkeit) programmierbaren Varianten einschließen müsste. Das wäre aber ein Widerspruch gegen den auch hier genannten §49a StVZO und bisherige Baureihen: Das RWS 40 Xenon und auch das LED-System (so weit ich weiß) können nur gleichzeitig aufleuchten. Mein Fazit bisher (ich hoffe auf eine Antwort von Hänsch an den OP und bin gespannt): Es ist relativ wahrscheinlich, dass der alternierende Betrieb in Sachen Rechtssicherheit nicht zulässig zu sein scheint ![]() Viele Grüße Martin | |
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