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Alt 18.01.2011, 18:12   #1
Dr.T

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Beiträge: 44
Standard eMail-Verkehr mit Fa. Hänsch

Sodala!
Hier nun der eMail-Verkehr mit Hänsch bzgl. der leidigen Diskussion:


Von: Christian XXX [mailto:XXX@gmx.de]
Gesendet: Samstag, 15. Januar 2011 23:54
An: Zentrale, FG Hänsch

Betreff: Frage zum Betrieb Sputnik nano RWS

Sehr geehrte Damen und Herren,
vor Kurzem habe ich von einem Fachhändler ein RWS Sputnik nano in gelb erworben.
Vor dem Einbau habe ich noch die folgende Frage:
In der Einbauanleitung ist die Möglichkeit beschrieben, das Blitzmuster von "synchron" auf "alternierend" zu ändern.
Dies würde ich gern tun, da mir das alternierende Signal persönlich optisch besser gefällt.
In einem einschlägigen Internetforum sind jedoch viele Nutzer der Meinung, dies sei schlichtweg verboten.
Ist das so?
Gibt es eine Gesetzesvorschrift, die es mir verbietet, das RWS als "zusätzliche Warnleuchte gem. §53a STVZO" auch alternierend zu betreiben?
Bisher finde ich lediglich eine Regelung zur Synchronität gerichteter Warnanlagen nur für "Kennleuchten für blaues Blinklicht".
Darunter fällt genanntes RWS ja nicht, da es sich weder um eine "Kennleuchte", noch um "blaues Blinklicht" handelt.
Auch in der Einbauanleitung steht neben "Quadroblitz synchron" der Hinweis "ECE R65 zugelassen!"
Ist die ECE R65 hier überhaupt einschlägig?
Das RWS besitzt doch die Zulassung "~~K566"
Sogar in der KBA-Genehmigungsurkunde, die mir der Fachhändler freundlicherweise zur Verfügung gestellt hat, ist von einem synchronen Betrieb keine Rede.
Haben Sie evtl. eine weitere Quelle für eine Vorschrift, die sich auf das RWS bezieht und den synchronen Betrieb gebietet?
Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen.
Des weiteren möchte ich fragen, ob Sie einverstanden wären, wenn ich Ihre Antwort in besagtem Internetforum veröffentlichte, um auch anderen Usern mehr Rechtssicherheit zu verschaffen.

Mit freundlichen Grüßen
Christian XXX



Am 17.01.2011 13:47, schrieb Ahlers, Christian:

Sehr geehrter Herr XXX,
der synchrone Betrieb ergibt sich aus § 49a Abs. 4 StVZO (§ 49a StVZO Lichttechnische Einrichtungen, allgemeine Grundsätze):
(4) Sind lichttechnische Einrichtungen gleicher Art paarweise angebracht, so müssen sie in gleicher Höhe über der Fahrbahn und symmetrisch zur Längsmittelebene des Fahrzeugs angebracht sein (bestimmt durch die äußere geometrische Form und nicht durch den Rand ihrer leuchtenden Fläche), ausgenommen bei Fahrzeugen mit unsymmetrischer äußerer Form und bei Krafträdern mit Beiwagen. Sie müssen gleichfarbig sein, gleich stark und – mit Ausnahme der Parkleuchten und der Fahrtrichtungsanzeiger – gleichzeitig leuchten. Die Vorschriften über die Anbringungshöhe der lichttechnischen Einrichtungen über der Fahrbahn gelten für das unbeladene Fahrzeug.
Die RWS Sputnik nano LED ist nach TA (Technische Anforderungen) Nr. 20 (StVZO) geprüft und zugelassen. Die Zulassung ist eine nationale Zulassung, was auch an dem Genehmigungszeichen ~~~ K 566 zu erkennen ist.
Dieses dürfen Sie gerne veröffentlichen.
Mit freundlichen Grüßen
i.A. Christian Ahlers
-Technischer Kundendienst-
_________________________
Hänsch Warnsysteme GmbH
Schützenstraße
D-49770 Herzlake
Tel.: + 49 (0) 5962 – 93 60 – 28
Fax: + 49 (0) 5962 – 93 60 – 99
E-Mail: christian.ahlers@fg-haensch.de
http://www.fg-haensch.de
Amtsgericht Osnabrück, HRB 120163
Geschäftsführer: Michael Myohl
USt. IdNr.: 117328166




Von: Christian XXX [mailto:XXX@gmx.de]
Gesendet: Montag, 17. Januar 2011 23:19
An: Ahlers, Christian
Betreff: Re: WG: Frage zum Betrieb Sputnik nano RWS

Sehr geehrter Herr Ahlers,

vielen Dank für Ihre schnelle Antwort!
Der von Ihnen genannte
§ 49a Abs. 4 StVZO
leuchtet mir (im wahrsten Sinne des Wortes ;-) ein.
Allerdings stellt sich mir dann die Frage, wie es dann möglich ist, legal z.B. zwei Comet E effekta zeitgleich auf einem PKW-Dach zu betreiben.
Da ist doch auch nicht gewährleistet, dass beide Leuchten zeitgleich aufblitzen.
Von daher erschließt sich mir der Paragraph doch nicht so ganz.
Oder gibt es da eine einfache Erklärung?

Mit freundlichem Gruß
Christian XXX







Sehr geehrter Herr XXX,

die Sputnik Nano RWS gilt als eine Anlage, zwei Comet-E Leuchten würden als zwei Anlagen zählen und müssen daher nicht synchron laufen.
Das gleiche Prinzip gilt z.B. bei einem Dachbalken, da müssen bei einem LED Balken die LEDs auf einer Seite synchron laufen, nicht aber der ganze Balken.

Mit freundlichen Grüßen

i.A. Christian Ahlers
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Alt 18.01.2011, 18:20   #2
GinTonic

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Zitat:
Zitat von Dr.T Beitrag anzeigen
Sehr geehrter Herr XXX,

die Sputnik Nano RWS gilt als eine Anlage, zwei Comet-E Leuchten würden als zwei Anlagen zählen und müssen daher nicht synchron laufen.
Das gleiche Prinzip gilt z.B. bei einem Dachbalken, da müssen bei einem LED Balken die LEDs auf einer Seite synchron laufen, nicht aber der ganze Balken.

Mit freundlichen Grüßen

i.A. Christian Ahlers
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Dann hatte ich also Recht




"Wenn ein Zustand von Widerstand und Aufruhr, nicht durch bestehende Regeln beseitigt wird, dann müssen neue und manchmal drastische Regeln durchgesetzt werden, um die Ordnung wieder herzustellen!"
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Alt 18.01.2011, 18:37   #3
techniker

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Das ganze ist zwar so gesehen gesetzeskonform, aber diese Regelung finde ich persönlich als einen totalen Schwachsinn..

2 Lichter auf dem Dach = 2 Einheiten = Unsynchon
2 Lichter an der Front / am Heck = 1 Einheit = Synchon

Das ist mal original deutsche Bürokratie..




Never change a running system - never run a changed system!
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Alt 18.01.2011, 18:57   #4
max a.

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Zitat:
Zitat von techniker Beitrag anzeigen
Das ganze ist zwar so gesehen gesetzeskonform, aber diese Regelung finde ich persönlich als einen totalen Schwachsinn..

2 Lichter auf dem Dach = 2 Einheiten = Unsynchon
2 Lichter an der Front / am Heck = 1 Einheit = Synchon

Das ist mal original deutsche Bürokratie..
Naja, die 2 Lichter an der Front / am Heck sind ja auch mit einer Leitung verbunden (sync. oder alt.)!
Somit könnte man sich aber vorstellen sie asynchron (ohne Verbindung) laufen lassen zu dürfen.

Wobei es aber, denke ich, darauf ankommt, dass sie nur gemeinsam zugelassen sind und das somit wieder hinfällig ist.
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Alt 18.01.2011, 21:11   #5
Morpheuz

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also schraube ich bei mein RWS noch eine zweite "Anlage" hinzu und alles ist gut oder wie? Dann kann jede Anlage synchron blitzen, unabhängig voneinander




- Wir machen den Weg frei...nicht die Bank...
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Alt 18.01.2011, 21:17   #6
max a.

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Ja, aber du musst sie übereinander anbringen und nicht eine Einheit auf die linke und die andere auf die rechte Seite!
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Alt 18.01.2011, 21:19   #7
Commander

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(nicht auf deinen letzten Post bezogen, Max)
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Alt 18.01.2011, 21:20   #8
mdiedrich

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Moinmoin,

Zitat:
Zitat von Morpheuz Beitrag anzeigen
also schraube ich bei mein RWS noch eine zweite "Anlage" hinzu und alles ist gut oder wie? Dann kann jede Anlage synchron blitzen, unabhängig voneinander
Du hast das ganze gut erfasst; ich denke, zwei Nano-Doppel übereinander und oben/unten alternierend (aber eben rechts/links gleich) ist zulässig... .

@Dr.T: Danke für die Anfrage und Veröffentlichung !

Viele Grüße
Martin
Edit: Typo

Geändert von mdiedrich (18.01.2011 um 22:09 Uhr).
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Alt 19.01.2011, 11:39   #9
SebastianFwS

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@Dr.T.:

Es macht übrigens keinen Sinn, in Deinem Anschreiben den Namen zu verfremden, wenn der im Email- text wieder zu lesen ist

Ist nicht bös gemeint, nur ein Hinweis.




Ehrgeiz ist die letzte Zuflucht der Versager (Oscar Wilde)
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