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![]() Forum-Mitglied Name: Alexander
Registriert seit: 27.02.2020
Beiträge: 26
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Dazu habe ich noch eine Frage: ist der Einsatz zulässig? Auch in Hinblick auf H1 LED in Drehspiegeln oder als Hintergrundbeleuchtung (P21? bin mir gerade nicht sicher welcher Typ verbaut ist)?
Abgesehen davon werden die meisten H1 LED eher nicht passen, da der Kühlkörper unten dran zu groß und im Weg ist. Die Hersteller Philips und Osram bieten mittlerweile eine Vielzahl an Birnentypen als LED an, welche eine Allgemeine Bauartgenehmigung ABG für eine breite Palette an Fahrzeugen haben. Auch wir haben einige Fahrzeuge bereits umgerüstet und sind begeistert davon. Die ABG deckt natürlich nicht den Einsatz in Blaulichtbalken ab, würde ich aber dennoch bevorzugen gegenüber No-Name-Herstellern, bei denen nicht gegeben ist, dass sie irgendwelche Produktstandards einhalten. |
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