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Alt 16.12.2009, 19:01   #1
mariuspyonline

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Name: Marius
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Zitat:
Zitat von der_hendrik Beitrag anzeigen
rein rechtlich gesehn müsste selbst bei einem brand auf einem firmengelände, wie z.b. ein supermarktparkplatz das gelände abgesperrt werden bzw müssten die tore verschlossen werden, um es so vom wirkungsbereich der stvo abzutrennen.
Man kanns dann auch übertreiben!
Auf jedenfall sehe ich fast jeden Monat im FF Magazin neu ausgelieferte ELW's , mit roter Rundum oder Doppelblitzleuchte...




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Alt 16.12.2009, 22:43   #2
Jango112

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Ganz streng genommen hat der Hendrik aber Recht.

Rotes Blinklicht (im weiteren Sinne) ist für Bahnübergänge vorgesehen und findet sich sonst nicht in der StVO!




"Das Problem bei Zitaten aus dem Internet ist, dass man nie weiß, ob sie auch echt sind."
Galileo Galilei (1638)

Moderator schreibt orange.
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Alt 16.12.2009, 22:46   #3
Hummel Hummel

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Zitat:
Zitat von Jango112 Beitrag anzeigen
Ganz streng genommen hat der Hendrik aber Recht.

Rotes Blinklicht (im weiteren Sinne) ist für Bahnübergänge vorgesehen und findet sich sonst nicht in der StVO!
So hab ich es vor 30 Jahren auch bei der Führerscheinprüfung schon gelernt.




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Alt 17.12.2009, 16:56   #4
der_hendrik

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Name: Hendrik
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Zitat:
Zitat von mariuspyonline Beitrag anzeigen
Man kanns dann auch übertreiben!
Auf jedenfall sehe ich fast jeden Monat im FF Magazin neu ausgelieferte ELW's , mit roter Rundum oder Doppelblitzleuchte...
nur weil es verbaut wird und das fahrzeug eine strassenzulassung hat heisst das noch lange nicht, dass das so zulässig ist. auch tüv-prüfer sehen und wissen nicht alles.




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Alt 09.01.2010, 13:34   #5
macoffi

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Ich habe jetzt 2 ASG bekommen, damit fange ich erstmal an.
Die KL-A kommt dann später. Danke an Blaulicht

War eben bei nem Aufklebermacher bei uns und hab mir da ein Angebot abgeholt.

Wenn ich den alten StoPo Kram runter schleife und ihm die Blende dann so gebe kostet der Aufkleber "Einsatz/Leitung" inkl. aufkleben ca. 10 Euro + MwSt.

Ich denke das ist nen vernünftiger Preis, somal ich dann auch die Sicherheit habe, dass das mit dem Aufkleben usw. vernünftig klappt, was ja auch immer sone Sache ist...

Oder liege ich da völlig falsch?


Gruß,
Philipp
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Alt 09.01.2010, 13:42   #6
Hilde 30-23

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Na klar, so mit dem Runterschleifen machen das hier viele! Bloß sollten die Klebefolien wirklich von guter Qualität sein. Immerhin ist der Temperaturenunterschied im Laufe des Jahres hoch und der ASG wird im Betrieb auch sehr heiß. Nicht das euch da die Folie irgendwann abfällt oder schmilzt . Leider gibt es hier noch keine festen und vorallem ausführlichen Anleitungen, wie man eine ASG-Scheibe professionell und langlebig anändert. Ein paar haben das hier aber schon gemacht.
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Alt 09.01.2010, 17:13   #7
Blaulicht

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abschleifen mit 600er Schleifpapier unter fließendem Wasser
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Alt 12.01.2010, 18:22   #8
macoffi

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Habe die Blenden mit 600er Schleifpapier abgeschliffen und mit 1000er nochmal nachgeschliffen.
Liegen jetzt beim Beschrifter.
Er meinte mit der Temperatur wäre das kein Problem, da vertraue ich ihm einfach mal.
Aber das ist ja der Vorteil an lokalen Firmen. Sollte sich das Ganze auflösen, werfe ich Ihm das wieder auf den Tisch

In den Roten Scheiben sind ja so Lamellen drin.
Sollen die eine gerichtete Lichtabstrahlung verursachen?

Wäre es für meine Anwendung nicht sinnvoll diese raus zu nehmen, damit die Schrift auch von der Seite besser lesbar ist?

Oder Kann man dann die Schrift gar nicht mehr erkennen?
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Alt 12.01.2010, 18:30   #9
Hilde 30-23

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Name: Stefan
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Genau, die Lamellen sind für die gerichtete Abstrahlung, damit nur das Fahrzeug hinter oder vor dem Streifenwagen sieht, das es "gemeint" ist.

Bei den Notarzt-ASG's sind diese nicht vorhanden, ist also sinnvoll diese rauszunehmen. Soweit ich weiß, sind die roten Lichtscheiben vor der Schrift aber nur als Anhaltesignal der Polizei zugelassen/erlaubt. Aber das spielt hier sicher keine ernste Rolle.
Hilde 30-23 ist offline   Privat Nachricht senden Mit Zitat antworten
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