|
Keinen vollen Zugriff auf das Forum? Noch kein Mitglied? Kein Problem... Hier klicken! | Alle Foren als gelesen markieren |
|
Themen-Optionen | Ansicht |
08.09.2011, 12:29 | #1 |
Bronze-Mitglied Registriert seit: 01.10.2009
Ort: Bayern
Beiträge: 314
|
Sputnik Nano Effekta in Sputnik Nano Mobil Gehäuse
Denkt ihr, man kann einen einzelnen Sputnik Nano Effekta Blitzer in ein Nano Mobil Gehäuse reinbasteln, ohne den Leuchtenkörper verändrn zu müssen? Ich hab keinen Nano Mobil, daher kann ich das leider nicht sagen.
Dann wenn das ginge, dann könnte man auch nach vorne raus blitzen, wenn man z.B. mal entgegen der Fahrtrichtung steht. |
08.09.2011, 15:26 | #2 |
Silber-Mitglied Registriert seit: 03.10.2006
Beiträge: 1.441
|
Weißt Du warum das Teil "Rückwärts-Warnsystem" getauft wurde ?! Riiichtig, weil es nach hinten den rückwärtigen Verkehr warnen soll.
Kannst Dir ja gleich nen Satz kaufen und in die Stoßstange einbauen... |
08.09.2011, 15:41 | #3 | |
Bronze-Mitglied Registriert seit: 01.10.2009
Ort: Bayern
Beiträge: 314
|
Zitat:
| |
Geändert von timmmm (08.09.2011 um 15:45 Uhr). |
||
08.09.2011, 16:39 | #4 |
Gold-Mitglied Registriert seit: 04.05.2004
Beiträge: 4.639
|
Irgendwo war ich mal selbst überrascht, als ich etwas recherchiert habe und ich glaube, es war genau das Thema. Ich meine, dass in der Zulassung nirgendwo steht, dass RWS Leuchtkörper nach hinten strahlen müssen.
Mag mich auch irren, aber dann habe ich mich über etwas anderes aber genau so hanebüchenes gewundert. |
08.09.2011, 16:45 | #5 | |
Bronze-Mitglied Registriert seit: 01.10.2009
Ort: Bayern
Beiträge: 314
|
Zitat:
| |
08.09.2011, 18:47 | #6 |
Gold-Mitglied Name: Marius
Registriert seit: 27.07.2009
Ort: Mercedes 815D
Beiträge: 4.153
|
Also ich würde es nicht drauf ankommen lassen. Und wenn man Quer steht (wovon man eig. sowieso abraten sollte) hat man doch immer noch eine Kennleuchte auf dem Dach?
Also eher weniger sinnvoll. |
|
|
08.09.2011, 18:53 | #7 |
Bronze-Mitglied Registriert seit: 01.10.2009
Ort: Bayern
Beiträge: 314
|
naja wenn es rechtlich möglich ist, wieso dann nicht. Zumal man (ich) eh nicht danach gefragt wird (werde). Ich möchte mich nur meinem eigenen Geiwssen zuliebe an die Vorschriften halten, wenn auch ausgereizt
Kennleuchte auf dem Dach ist immer so eine Sache. Bis man die immer draußen hat... Ich lass die meistens im Auto und hab nur das RWS an. Ich stell mich eig. auch nicht quer aber entgegen der Fahrtrichtung kommt schön öfter mal vor, wenn man am andren Straßenrand was sieht, wofür man anhalten möchte (sollte). |
08.09.2011, 19:02 | #8 |
Gold-Mitglied Registriert seit: 09.01.2011
Beiträge: 3.253
|
Das sehe ich genau so. Eine Kennleuchte setze ich erst aufs Dach wenn ich auch meinen Rucksack raushole, da beides im Kofferraum gelagert ist. Ich deute das mit dem RWS eigentlich ähnlich. RWS ist nur ein Handelsname von Hänsch. Prinzipiell ist es eine Warnleuchte nach §53a. Im übrigen gibt es auch einen gelben Sputnik Nano Mobil direkt von Hänsch...
|
08.09.2011, 20:07 | #9 | |
Silber-Mitglied Registriert seit: 03.10.2006
Beiträge: 1.441
|
Zitat:
Sei es wirklich der Fall, dass sie nach vorne auch - ich sage mal - halberlaubt sind, werd ich mich nach einem weiteren Satz Nano's umsehen | |
09.09.2011, 00:12 | #10 | |
Bronze-Mitglied Registriert seit: 01.10.2009
Ort: Bayern
Beiträge: 314
|
Zitat:
Der Nano Mobil wäre natürlich ideal hat aber nicht diese K "Welle" Zulassung. | |
11.09.2011, 15:05 | #11 |
Bronze-Mitglied Registriert seit: 01.10.2009
Ort: Bayern
Beiträge: 314
|
auf jeden Fall wäre es nett,wenn mir jemand weiterhelfen könnte, wo man denn ein Nano Mobil Gehäuse her bekommt und ob da ein effekte Nano Körper rein passt.
|
11.09.2011, 16:39 | #12 |
Gold-Mitglied Registriert seit: 04.05.2004
Beiträge: 4.639
|
Frag doch mal bei Hänsch an, ob die dir das entsprechend umbauen können. Ein gebrauchtes Nano mobil Gehäuse wirst du mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nicht finden.
|
16.09.2011, 16:20 | #13 |
Bronze-Mitglied Registriert seit: 01.10.2009
Ort: Bayern
Beiträge: 314
|
die rechtliche Lösung nach Info von Hänsch:
Sehr geehrter Herr XX, im § 53a Abs. 3 StVZO wird auf die TA 20 verwiesen. Hier heißt es in Abschnitt 1 Nr. 2: "Die vorgesehene Anbringungsart in Verbindung mit der An- oder Einbauanweisung muß sicherstellen, daß die geometrische Sichtbarkeit nach hinten beiderseits der Bezugsachse innerhalb des Winkelbereichs von ± 10° vertikal und ± 45° horizontal gegeben ist." Für Fragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen XX Schade eigentlich |
Themen-Optionen | |
Ansicht | |
|
|
Powered by vBulletin® Version 3.8.11 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2024, Jelsoft Enterprises Ltd. |