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![]() gesperrter Benutzer! Registriert seit: 30.10.2009
Beiträge: 2.237
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Junge pass auf was du sagst ok? Ich hab nen Sonderrechtsfahrzeug in der Garage stehen, Privatfahrzeug! Also ich weiß durchaus wovon ich spreche und die anderen hier auch! Hier steht nichts was nicht stimmt also halte dich mit deinem URTEIL über unsere Unwissenheit zurück und belehre uns eines besseren in dem du FAKTEN vorlegst! Jeden Monat sind hier 3 oder 4 Leute die eine Sondersignalanlage einbauen wollen und 99% von denen sind nicht berechtigt!
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#2 | |
![]() Gold-Mitglied Name: Matthias
Registriert seit: 22.03.2009
Beiträge: 2.546
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Zitat:
Ich lasse mir immer erst die Ausnahmegenehmigung vorlegen und dann kläre ich den Kunden auf, bzw mache ein passendes Angbot. Hättest du jetzt schon im ersten Post gesagt das du eine SoSi bekommst, weil du der Wehrführer der Stadt Musterhausen bist wären einige deutlich aufgeschlossener gewesen. Wenn du dich hier im Forum umschaust siehst du wie viele "verrückte" wir hier schon sperren lassen mussten. Persönlich will dich hier niemand angreifen! | |
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"Wenn ein Zustand von Widerstand und Aufruhr, nicht durch bestehende Regeln beseitigt wird, dann müssen neue und manchmal drastische Regeln durchgesetzt werden, um die Ordnung wieder herzustellen!"
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#3 | |
![]() Forum-Mitglied Registriert seit: 09.06.2010
Beiträge: 10
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Zitat:
Und um Missverständnisse aufzuklären: Nein ich bin nicht bei Rettung, Feuerwehr, Polizei oder sonstigem. Ich bin Mitarbeiter in einer Sicherheitsfirma, die Personenschutzaufträge ausführt und eine Genehmigung für Wegerechtsfahrten hat. | |
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#4 |
![]() Bronze-Mitglied Name: Michael
Registriert seit: 04.02.2007
Ort: In Deiner Nähe...
Beiträge: 552
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Na denne,
viel Spaß bei Deinen Wegerechtsfahrten... ![]() ...schließlich dürfen Kreuzretter in Sachsen ja auch Wegerechtsfahrten durchführen. Don't feed the trolls! Ciao Michael |
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Fakt ist: Wer einen Beitrag verÖFFENTLICHT, muss hin und wieder auch mit GEGENwind rechnen. So ist das nun einmal im realen Leben...
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#5 |
![]() gesperrter Benutzer! Registriert seit: 30.10.2009
Beiträge: 2.237
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Soweit ich weiß gibt es sowas wirklich aber nur mit Sonderrechten für Sonderschutzfahrzeuge. Welchen Sinn sollten denn bitte Wegerechte machen? Wenn man derartig gefährdet ist gibt es immernoch das Personenschutzcorps des Innenministeriums.
Also ich will ja nicht so sein: http://www.fg-haensch.de/index.php?p...b=103&idlang=1 http://www.fg-haensch.de/index.php?p...ng=1&idart=933 Hier ist das was du brauchst. |
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Geändert von 86/82-1 (03.07.2010 um 18:18 Uhr). |
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#6 | |
![]() Forum-Mitglied Registriert seit: 09.06.2010
Beiträge: 10
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Zitat:
Danke! | |
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#7 |
![]() gesperrter Benutzer! Registriert seit: 30.10.2009
Beiträge: 2.237
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Bitte und mit diesem System hast du auch keine Probleme beim Tüv da dein Anwendungsbereich bereits auf dem Typenschild steht.
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#8 | |
![]() Silber-Mitglied Name: Maximilian
Registriert seit: 13.06.2009
Ort: Heidelberg
Beiträge: 1.953
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Zitat:
Der Kundenservice sagt dir bestimmt, was du bestellen musst. | |
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Geändert von max a. (03.07.2010 um 17:57 Uhr). |
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