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Alt 03.07.2010, 13:53   #1
86/82-1

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Zitat von JeffRock Beitrag anzeigen
Fein, wenn Unwissenheit gleich Urteilen ist, oder?

Danke jedenfalls für die Aufklärungen.
Junge pass auf was du sagst ok? Ich hab nen Sonderrechtsfahrzeug in der Garage stehen, Privatfahrzeug! Also ich weiß durchaus wovon ich spreche und die anderen hier auch! Hier steht nichts was nicht stimmt also halte dich mit deinem URTEIL über unsere Unwissenheit zurück und belehre uns eines besseren in dem du FAKTEN vorlegst! Jeden Monat sind hier 3 oder 4 Leute die eine Sondersignalanlage einbauen wollen und 99% von denen sind nicht berechtigt!
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Alt 03.07.2010, 14:33   #2
GinTonic

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Name: Matthias
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Zitat von 86/82-1 Beitrag anzeigen
Junge pass auf was du sagst ok? Ich hab nen Sonderrechtsfahrzeug in der Garage stehen, Privatfahrzeug! Also ich weiß durchaus wovon ich spreche und die anderen hier auch! Hier steht nichts was nicht stimmt also halte dich mit deinem URTEIL über unsere Unwissenheit zurück und belehre uns eines besseren in dem du FAKTEN vorlegst! Jeden Monat sind hier 3 oder 4 Leute die eine Sondersignalanlage einbauen wollen und 99% von denen sind nicht berechtigt!
Vollkommen korrekt. Im Beruf kann ich unsere Firma in den Ruin treiben, wenn wir in jedes Fahrzeug Blaulicht und Horn einbauen würden.
Ich lasse mir immer erst die Ausnahmegenehmigung vorlegen und dann kläre ich den Kunden auf, bzw mache ein passendes Angbot.

Hättest du jetzt schon im ersten Post gesagt das du eine SoSi bekommst, weil du der Wehrführer der Stadt Musterhausen bist wären einige deutlich aufgeschlossener gewesen.

Wenn du dich hier im Forum umschaust siehst du wie viele "verrückte" wir hier schon sperren lassen mussten.

Persönlich will dich hier niemand angreifen!




"Wenn ein Zustand von Widerstand und Aufruhr, nicht durch bestehende Regeln beseitigt wird, dann müssen neue und manchmal drastische Regeln durchgesetzt werden, um die Ordnung wieder herzustellen!"
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Alt 03.07.2010, 16:42   #3
JeffRock

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Zitat von 86/82-1 Beitrag anzeigen
Junge pass auf was du sagst ok? Ich hab nen Sonderrechtsfahrzeug in der Garage stehen, Privatfahrzeug! Also ich weiß durchaus wovon ich spreche und die anderen hier auch! Hier steht nichts was nicht stimmt also halte dich mit deinem URTEIL über unsere Unwissenheit zurück und belehre uns eines besseren in dem du FAKTEN vorlegst! Jeden Monat sind hier 3 oder 4 Leute die eine Sondersignalanlage einbauen wollen und 99% von denen sind nicht berechtigt!
Mach mal halb lang. Steck nicht alle in eine Schublade! Ich habe nie an deinem Wissen über Sonderrechtsfahrzeuge usw. gezweifelt. Ich wollte einfach eine Antwort, ob die genannte Anlage (um die es hier eigentlich gehen sollte) ein "Komplettsystem" ist. Mehr nicht. Das ich hier gleich für jemanden gehalten werde, der ich nicht bin, finde ich nicht fair.

Und um Missverständnisse aufzuklären: Nein ich bin nicht bei Rettung, Feuerwehr, Polizei oder sonstigem. Ich bin Mitarbeiter in einer Sicherheitsfirma, die Personenschutzaufträge ausführt und eine Genehmigung für Wegerechtsfahrten hat.
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Alt 03.07.2010, 17:12   #4
LittleGrisu

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Name: Michael
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Na denne,

viel Spaß bei Deinen Wegerechtsfahrten...



...schließlich dürfen Kreuzretter in Sachsen ja auch Wegerechtsfahrten durchführen.

Don't feed the trolls!

Ciao
Michael




Fakt ist: Wer einen Beitrag verÖFFENTLICHT, muss hin und wieder auch mit GEGENwind rechnen. So ist das nun einmal im realen Leben...
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Alt 03.07.2010, 18:16   #5
86/82-1

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Zitat:
Zitat von LittleGrisu Beitrag anzeigen
Na denne,

viel Spaß bei Deinen Wegerechtsfahrten...


Soweit ich weiß gibt es sowas wirklich aber nur mit Sonderrechten für Sonderschutzfahrzeuge. Welchen Sinn sollten denn bitte Wegerechte machen? Wenn man derartig gefährdet ist gibt es immernoch das Personenschutzcorps des Innenministeriums.
Also ich will ja nicht so sein:
http://www.fg-haensch.de/index.php?p...b=103&idlang=1

http://www.fg-haensch.de/index.php?p...ng=1&idart=933

Hier ist das was du brauchst.

Geändert von 86/82-1 (03.07.2010 um 18:18 Uhr).
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Alt 04.07.2010, 11:33   #6
JeffRock

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Zitat:
Zitat von 86/82-1 Beitrag anzeigen
Soweit ich weiß gibt es sowas wirklich aber nur mit Sonderrechten für Sonderschutzfahrzeuge. Welchen Sinn sollten denn bitte Wegerechte machen? Wenn man derartig gefährdet ist gibt es immernoch das Personenschutzcorps des Innenministeriums.
Also ich will ja nicht so sein:
http://www.fg-haensch.de/index.php?p...b=103&idlang=1

http://www.fg-haensch.de/index.php?p...ng=1&idart=933

Hier ist das was du brauchst.

Danke!
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Alt 04.07.2010, 12:47   #7
86/82-1

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Zitat von JeffRock Beitrag anzeigen
Danke!
Bitte und mit diesem System hast du auch keine Probleme beim Tüv da dein Anwendungsbereich bereits auf dem Typenschild steht.
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Alt 03.07.2010, 17:54   #8
max a.

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Zitat von JeffRock Beitrag anzeigen
Mach mal halb lang. Steck nicht alle in eine Schublade! Ich habe nie an deinem Wissen über Sonderrechtsfahrzeuge usw. gezweifelt. Ich wollte einfach eine Antwort, ob die genannte Anlage (um die es hier eigentlich gehen sollte) ein "Komplettsystem" ist. Mehr nicht. Das ich hier gleich für jemanden gehalten werde, der ich nicht bin, finde ich nicht fair.
Dann ruf bei Pintsch Bamag an und bestelle ein Komplettsystem.
Der Kundenservice sagt dir bestimmt, was du bestellen musst.

Geändert von max a. (03.07.2010 um 17:57 Uhr).
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