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Alt 30.08.2010, 13:08   #1
Rescue

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Standard Frontblitzer-Verbot

Bis, ich meine, 1997 waren doch Frontblitzer in einigen Bundesländern nicht zugelassen.
Weiß jemand seit wann das war und aus welchen Gründen?




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Alt 30.08.2010, 13:48   #2
86/82-1

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Zitat:
Zitat von Rescue Beitrag anzeigen
Bis, ich meine, 1997 waren doch Frontblitzer in einigen Bundesländern nicht zugelassen.
Weiß jemand seit wann das war und aus welchen Gründen?
Es war einfach alles verboten was nicht ausdrücklich erlaubt war. Frontblinker sind zwar keine neue Erfindung aber die Verbreitung begann erst mit dem Xenonblitz mitte der 90er??? Jahre.
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Alt 30.08.2010, 14:46   #3
mariuspyonline

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Name: Marius
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Zitat:
Zitat von 86/82-1 Beitrag anzeigen
Es war einfach alles verboten was nicht ausdrücklich erlaubt war. Frontblinker sind zwar keine neue Erfindung aber die Verbreitung begann erst mit dem Xenonblitz mitte der 90er??? Jahre.
Sollte das nicht andersrum sein?

Wir hatten in Sozi mal den Rechtsgrundsatz ''Alles was nicht verboten ist, ist erlaubt''

Frontblitzer machen Sinn, mein Vater würde sie sogar einer Pressluftanlage vorziehen.




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Alt 30.08.2010, 15:39   #4
86/82-1

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Zitat:
Zitat von mariuspyonline Beitrag anzeigen
Sollte das nicht andersrum sein?

Wir hatten in Sozi mal den Rechtsgrundsatz ''Alles was nicht verboten ist, ist erlaubt''

Frontblitzer machen Sinn, mein Vater würde sie sogar einer Pressluftanlage vorziehen.
Kommt immer darauf an was für ein Fahrzeug es ist. Bei größeren Fahrezugen also Minivan aufwärts machen sie Sinn bei PKW kann man sich das sparen weil sie zu tief sind bzw der Lichtbalken von direkt vorausfahrenden Fahrzeugen genug gesehen wird.
Pressluftanlage ist ne tolle Sache aber sobald du etwas schneller wirst also richtung Landstraße/Autobahn haben die E-Hörner ihre Vorteile.
Zum Rechtsgrundsatz... das mag sonst wo gelten aber nicht in der Zulsassungsordnung. Man will vielleicht auch verhindern, dass man es zu bunt treibt mit dem Blaulicht und eine gewisse Corporate Identity der Einsatzfahrzeuge gegeben ist.
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Alt 30.08.2010, 20:01   #5
kapo

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So weit ich weiss, benutzten Rettungsfahrzeuge in Deutschland Ende der 70er-Jahre häufig die Springlichtschaltung (Hauptscheinwerfer/Nebelscheinwerfer)
Dies war je nach Bundesland, respektive sogar nur Landkreis geduldet.

In den 80er-Jahren wurde diese mehr und mehr verboten, so dass die Rettungsdienste dazu übergingen, blaue Blinklichter an die Fahrzeugfront zu schrauben.
Da diese aber in der Strassenverkehrszulassungsordnung nicht aufgeführt waren, war eine TÜV-Eintragung nötig.

Teilweise war ein "Eintragungstourismus" nötig, denn in der einen Stadt trug der TÜV die Blaulichtblinker ein, in der anderen Stadt wiederum nicht.

Irgendwann in den 90er-Jahren wurden die Xenon-Frontblitzer in A/CH und D legal

Rettungsdienstler die schon in den 80ern aktiv waren,können sicher genaueres dazu sagen...
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Alt 30.08.2010, 20:06   #6
86/82-1

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Zitat:
Zitat von kapo Beitrag anzeigen
So weit ich weiss, benutzten Rettungsfahrzeuge in Deutschland Ende der 70er-Jahre häufig die Springlichtschaltung (Hauptscheinwerfer/Nebelscheinwerfer)
Dies war je nach Bundesland, respektive sogar nur Landkreis geduldet.

In den 80er-Jahren wurde diese mehr und mehr verboten, so dass die Rettungsdienste dazu übergingen, blaue Blinklichter an die Fahrzeugfront zu schrauben.
Da diese aber in der Strassenverkehrszulassungsordnung nicht aufgeführt waren, war eine TÜV-Eintragung nötig.

Teilweise war ein "Eintragungstourismus" nötig, denn in der einen Stadt trug der TÜV die Blaulichtblinker ein, in der anderen Stadt wiederum nicht.

Irgendwann in den 90er-Jahren wurden die Xenon-Frontblitzer in A/CH und D legal

Rettungsdienstler die schon in den 80ern aktiv waren,können sicher genaueres dazu sagen...
Wo du dulden sagst, die 3. Kennleuchte war auch bis vor ein paar Jahren nur geduldet
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Alt 01.09.2010, 11:49   #7
UKR

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Frontblitzer (Kennleuchten für blaues Blinklicht mit einer Hauptabstrahlrichtung nach vorne nach vorn) wurden im Rahmen der sechsundzwanzigsten Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften eingeführt (BGBl Nr 58 vom 19.08.1997, Seite 2051). Die Regelung trat zum 1.9.1997 in Kraft.
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Alt 05.09.2010, 17:10   #8
Chroffer

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Zitat:
Zitat von 86/82-1 Beitrag anzeigen
Wo du dulden sagst, die 3. Kennleuchte war auch bis vor ein paar Jahren nur geduldet
Bitte was? Ich erinnere mich an keine fixe Festschreibung wie viele RKL du auf dem Dach haben darfst oder musst. Ich erinnere mich da nur an was von einer Sichtbarkeit im Bereich von 360°.
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