30.08.2010, 13:08 | #1 |
Bronze-Mitglied Name: Kay
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Ort: Paderborn
Beiträge: 122
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Frontblitzer-Verbot
Bis, ich meine, 1997 waren doch Frontblitzer in einigen Bundesländern nicht zugelassen.
Weiß jemand seit wann das war und aus welchen Gründen? |
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30.08.2010, 13:48 | #2 |
gesperrter Benutzer! Registriert seit: 30.10.2009
Beiträge: 2.237
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Es war einfach alles verboten was nicht ausdrücklich erlaubt war. Frontblinker sind zwar keine neue Erfindung aber die Verbreitung begann erst mit dem Xenonblitz mitte der 90er??? Jahre.
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30.08.2010, 14:46 | #3 | |
Gold-Mitglied Name: Marius
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Beiträge: 4.134
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Zitat:
Wir hatten in Sozi mal den Rechtsgrundsatz ''Alles was nicht verboten ist, ist erlaubt'' Frontblitzer machen Sinn, mein Vater würde sie sogar einer Pressluftanlage vorziehen. | |
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30.08.2010, 15:39 | #4 | |
gesperrter Benutzer! Registriert seit: 30.10.2009
Beiträge: 2.237
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Zitat:
Pressluftanlage ist ne tolle Sache aber sobald du etwas schneller wirst also richtung Landstraße/Autobahn haben die E-Hörner ihre Vorteile. Zum Rechtsgrundsatz... das mag sonst wo gelten aber nicht in der Zulsassungsordnung. Man will vielleicht auch verhindern, dass man es zu bunt treibt mit dem Blaulicht und eine gewisse Corporate Identity der Einsatzfahrzeuge gegeben ist. | |
30.08.2010, 20:01 | #5 |
Gold-Mitglied Registriert seit: 28.03.2006
Ort: Kanton Zürich
Beiträge: 3.669
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So weit ich weiss, benutzten Rettungsfahrzeuge in Deutschland Ende der 70er-Jahre häufig die Springlichtschaltung (Hauptscheinwerfer/Nebelscheinwerfer)
Dies war je nach Bundesland, respektive sogar nur Landkreis geduldet. In den 80er-Jahren wurde diese mehr und mehr verboten, so dass die Rettungsdienste dazu übergingen, blaue Blinklichter an die Fahrzeugfront zu schrauben. Da diese aber in der Strassenverkehrszulassungsordnung nicht aufgeführt waren, war eine TÜV-Eintragung nötig. Teilweise war ein "Eintragungstourismus" nötig, denn in der einen Stadt trug der TÜV die Blaulichtblinker ein, in der anderen Stadt wiederum nicht. Irgendwann in den 90er-Jahren wurden die Xenon-Frontblitzer in A/CH und D legal Rettungsdienstler die schon in den 80ern aktiv waren,können sicher genaueres dazu sagen... |
30.08.2010, 20:06 | #6 | |
gesperrter Benutzer! Registriert seit: 30.10.2009
Beiträge: 2.237
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Zitat:
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01.09.2010, 11:49 | #7 |
Silber-Mitglied Registriert seit: 04.10.2006
Beiträge: 1.415
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Frontblitzer (Kennleuchten für blaues Blinklicht mit einer Hauptabstrahlrichtung nach vorne nach vorn) wurden im Rahmen der sechsundzwanzigsten Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften eingeführt (BGBl Nr 58 vom 19.08.1997, Seite 2051). Die Regelung trat zum 1.9.1997 in Kraft.
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05.09.2010, 17:10 | #8 | |
Silber-Mitglied Name: Christopher
Registriert seit: 01.01.2010
Ort: Neunkirchen (Saar)
Beiträge: 1.380
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Zitat:
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