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Alt 12.12.2010, 18:15   #1
Reh D.

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Klar schaffe ich freie Bahn. Damit habe ich kein Problem. Nur wenn du im Rückspiegel nicht mal mehr seine Scheinwerfer siehst bei 160Km/h. Mache ich mir schon so meine Gedanken. Überleg doch mal, wie viel Abstand das noch sind? 3-4 max 5 Meter. Vor allem hat er seinen Fahrstil so weiter eingehalten, und das im Berufsverkehr auf nasser Fahrbahn. Irre....

So würde ich nicht mal mit einer SoSi fahren!

Geändert von Reh D. (12.12.2010 um 18:18 Uhr).
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Alt 12.12.2010, 18:47   #2
UKR

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Ob so dichtes Auffahren durch die Sonderrechte gedecket ist, wird wohl erst im Falle eines Unfalls relevant sein.
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Alt 13.12.2010, 07:42   #3
rescuechicken

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Zitat:
Zitat von UKR Beitrag anzeigen
Ob so dichtes Auffahren durch die Sonderrechte gedecket ist, wird wohl erst im Falle eines Unfalls relevant sein.

Die Polizei muss nicht mit allem fahren was blinkt und blitzt.
Die haben auch "ohne" Sonderrechte.

Und prüfe bitte Deine Texte besser, sind viele Schreibfehler, liest sich nicht schön.
Mir kam es so vor als wäre ihre SoSi defekt gewesen. Der Streifenwagen ist gefahren wie ein irrer... das hätte das einen Dienstführerscheinentzug zur Folge gehabt. So ein aggressives dichtes auffahren, kenne ich von der Polizei nicht. Was mich noch gewundert hat, ich das es ein Würzburger Streifenwagen war. Normal hatte er auf dem Autobahnabschnitt nichts zu suchen, da ausserhalb von seiner Funkverkehrskreis.

Geändert von rescuechicken (13.12.2010 um 07:45 Uhr).
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Alt 13.12.2010, 09:28   #4
UKR

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Zitat:
Zitat von rescuechicken Beitrag anzeigen
Die Polizei muss nicht mit allem fahren was blinkt und blitzt. Die haben auch "ohne" Sonderrechte.
Darauf war meine Antwort auch abgestellt, Sonderrechte nach §35 StVO.
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Alt 13.12.2010, 09:38   #5
Chroffer

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Sonderrechte sind eben nicht gleich Wegerechten...
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Alt 28.12.2010, 19:30   #6
WernerG

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Eigentlich egal, denn:

StVO § 35 (8) "Die Sonderrechte dürfen nur unter gebührender Berücksichtigung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung ausgeübt werden."

Und wenn hier wirklich ein soooo dichtes Auffahren erfolgte, dürfte zumindest eins von beiden verletzt wurden sein; Pol hin oder her-auch diese Kollegen haben keinen Freibrief.

Zitat:
  • "Öffentliche Sicherheit: Das Schutzgut umfasst die Unverletzlichkeit der Rechtsordnung, der subjektiven Rechte und Rechtsgüter des Einzelnen sowie der Einrichtungen und Veranstaltungen des Staates oder sonstiger Träger der Hoheitsgewalt (z.B. § 2 BremPolG).
  • Öffentliche Ordnung: die Gesamtheit der geschriebenen und ungeschriebenen Regeln, deren Beachtung als unerlässlich für ein geordnetes Zusammenleben empfunden wird."
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Alt 29.12.2010, 02:01   #7
kapo

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Immer diese typisch deutsche i-Tüpfelis-Scheisserei...

Diese §§-Reiterei und - Gläubigkeit - unglaublich.
Das gibt es in keinem anderen Land.
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