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#1 |
![]() Silber-Mitglied Registriert seit: 04.10.2006
Beiträge: 1.415
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Ob so dichtes Auffahren durch die Sonderrechte gedecket ist, wird wohl erst im Falle eines Unfalls relevant sein.
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#2 | |
![]() Gold-Mitglied Name: Axel
Registriert seit: 04.11.2007
Ort: 60599 Frankfurt
Beiträge: 5.882
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![]() Zitat:
Die Polizei muss nicht mit allem fahren was blinkt und blitzt. Die haben auch "ohne" Sonderrechte. Und prüfe bitte Deine Texte besser, sind viele Schreibfehler, liest sich nicht schön. Mir kam es so vor als wäre ihre SoSi defekt gewesen. Der Streifenwagen ist gefahren wie ein irrer... das hätte das einen Dienstführerscheinentzug zur Folge gehabt. So ein aggressives dichtes auffahren, kenne ich von der Polizei nicht. Was mich noch gewundert hat, ich das es ein Würzburger Streifenwagen war. Normal hatte er auf dem Autobahnabschnitt nichts zu suchen, da ausserhalb von seiner Funkverkehrskreis. | |
Geändert von rescuechicken (13.12.2010 um 07:45 Uhr). |
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#3 |
![]() Silber-Mitglied Registriert seit: 04.10.2006
Beiträge: 1.415
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#4 |
![]() Silber-Mitglied Name: Christopher
Registriert seit: 01.01.2010
Ort: Neunkirchen (Saar)
Beiträge: 1.381
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Sonderrechte sind eben nicht gleich Wegerechten...
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#5 |
![]() Bronze-Mitglied Name: Werner
Registriert seit: 01.09.2005
Ort: Harz
Beiträge: 257
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Eigentlich egal, denn:
StVO § 35 (8) "Die Sonderrechte dürfen nur unter gebührender Berücksichtigung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung ausgeübt werden." Und wenn hier wirklich ein soooo dichtes Auffahren erfolgte, dürfte zumindest eins von beiden verletzt wurden sein; Pol hin oder her-auch diese Kollegen haben keinen Freibrief. Zitat:
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#6 |
![]() Gold-Mitglied Registriert seit: 28.03.2006
Ort: Kanton Zürich
Beiträge: 3.669
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Immer diese typisch deutsche i-Tüpfelis-Scheisserei...
Diese §§-Reiterei und - Gläubigkeit - unglaublich. Das gibt es in keinem anderen Land. |
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#7 |
![]() Gold-Mitglied Name: Diethelm
Registriert seit: 13.10.2008
Ort: Bottrop
Beiträge: 3.944
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Wir haben ja auch eine Juristenschwemme, da bedarf es vieler paragraphenreitender Prozesshansel. Sonst gäbe es nur noch mehr Abmahnanwälte und Arbeitslose...
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"Was einer nicht öffentlich tun darf, soll er auch nicht heimlich tun." (Friedrich der Schöne von Österreich, 1286 bis 1330)
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