Zurück   www.sondersignalanlagen.com > Sammlungen > Unsere Sammlungen > Peter
Kennwort vergessen?

Hinweise

Antwort
 
Themen-Optionen Ansicht
Alt 22.12.2010, 21:22   #1
Xenon

Bronze-Mitglied
 
Benutzerbild von Xenon
 
Name: David
Registriert seit: 07.11.2010
Ort: Taben-Rodt
Beiträge: 164
Standard

Bis ich irgendwoher Gelbe Hauben habe soll sie eigendlich nur auf dem Regal stehen, oder auf irgendwelchen Festen zur Kinderbelustigung dienen

Beovor wieder eine Disskussion los geht, nur auf Privatgelände und auf von der StVO und StVZO ausgenommenen Geländen.
Xenon ist offline   Privat Nachricht senden Mit Zitat antworten
Alt 22.12.2010, 21:26   #2
Commander

Gold-Mitglied
 
Benutzerbild von Commander
 
Registriert seit: 04.05.2004
Beiträge: 4.656
Standard

Verstehe ich das richtig, dass die Anlage dann jedoch schon mit gelben Hauben in der Öffentlichkeit gefahren werden soll?
Commander ist offline   Privat Nachricht senden Mit Zitat antworten
Alt 22.12.2010, 21:28   #3
Xenon

Bronze-Mitglied
 
Benutzerbild von Xenon
 
Name: David
Registriert seit: 07.11.2010
Ort: Taben-Rodt
Beiträge: 164
Standard

Der Balken soll garnicht gefahren werden, nur halt wie soeben geschrieben zur Kinderbelustigung. Die gelben Hauben die ja sehr selten sind, sind ja auch nicht zugelassen
Xenon ist offline   Privat Nachricht senden Mit Zitat antworten
Alt 22.12.2010, 21:30   #4
patrick1180

Bronze-Mitglied
 
Benutzerbild von patrick1180
 
Name: Patrick
Registriert seit: 13.09.2010
Ort: Saarland
Beiträge: 581
Standard

sind wir nicht alle große Kinder?




Und wenn es einmal eilig ist, haben wir Blauhorn und Martinslicht
patrick1180 ist offline   Privat Nachricht senden Mit Zitat antworten
Alt 22.12.2010, 21:26   #5
cs112

Bronze-Mitglied
 
Benutzerbild von cs112
 
Registriert seit: 13.10.2009
Beiträge: 586
Standard

Zitat:
Zitat von Xenon Beitrag anzeigen
Beovor wieder eine Disskussion los geht, nur auf Privatgelände und auf von der StVO und StVZO ausgenommenen Geländen.
@Commander: Ich denke nicht, oder?
cs112 ist offline   Privat Nachricht senden Mit Zitat antworten
Alt 22.12.2010, 21:27   #6
patrick1180

Bronze-Mitglied
 
Benutzerbild von patrick1180
 
Name: Patrick
Registriert seit: 13.09.2010
Ort: Saarland
Beiträge: 581
Standard

Zitat:
Zitat von Xenon Beitrag anzeigen
Bis ich irgendwoher Gelbe Hauben habe soll sie eigendlich nur auf dem Regal stehen, oder auf irgendwelchen Festen zur Kinderbelustigung dienen

Beovor wieder eine Disskussion los geht, nur auf Privatgelände und auf von der StVO und StVZO ausgenommenen Geländen.
das war knapp! Für so etwas gibt's hier schnell Mecker !




Und wenn es einmal eilig ist, haben wir Blauhorn und Martinslicht
patrick1180 ist offline   Privat Nachricht senden Mit Zitat antworten
Alt 22.12.2010, 21:45   #7
Xenon

Bronze-Mitglied
 
Benutzerbild von Xenon
 
Name: David
Registriert seit: 07.11.2010
Ort: Taben-Rodt
Beiträge: 164
Standard

Zitat:
Zitat von patrick1180 Beitrag anzeigen
das war knapp! Für so etwas gibt's hier schnell Mecker !

Japs ich weis, und desswegen habe ich es ja auch dabei geschrieben Mir ist die Gesetzeslage vertraut.

----------

Zitat:
Zitat von patrick1180 Beitrag anzeigen
sind wir nicht alle große Kinder?

Ich denke mal jeder hier im Forum hat sein Kind im Manne, sonst würde niemand von uns Blaulichter Sammeln


Ja aber die Jugendfeuerwehr und auf Festchen finden es alle immer toll wenn was Blitzt und Blinkt wir selbst doch auch
Xenon ist offline   Privat Nachricht senden Mit Zitat antworten
Alt 22.12.2010, 22:37   #8
patrick1180

Bronze-Mitglied
 
Benutzerbild von patrick1180
 
Name: Patrick
Registriert seit: 13.09.2010
Ort: Saarland
Beiträge: 581
Standard

Zitat:
Zitat von Xenon Beitrag anzeigen

Ja aber die Jugendfeuerwehr und auf Festchen finden es alle immer toll wenn was Blitzt und Blinkt wir selbst doch auch
So isses




Und wenn es einmal eilig ist, haben wir Blauhorn und Martinslicht
patrick1180 ist offline   Privat Nachricht senden Mit Zitat antworten
Antwort


Forumregeln


Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 09:17 Uhr.

Powered by vBulletin® Version 3.8.11 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2025, Jelsoft Enterprises Ltd.