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Alt 16.01.2011, 17:40   #1
Dr.T

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Also "Kennleuchten mit einer Hauptabstrahlrichtung" regelt die ECE R65.
Die besagt auch das mit der Synchronität, glaube ich...
Aber die ECE R65 greift doch bei Warnleuchten nach §53a nicht, oder?
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Alt 16.01.2011, 17:46   #2
mdiedrich

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Moinmoin,

Zitat:
Zitat von Dr.T Beitrag anzeigen
Also "Kennleuchten mit einer Hauptabstrahlrichtung" regelt die ECE R65.
Die besagt auch das mit der Synchronität, glaube ich...
Aber die ECE R65 greift doch bei Warnleuchten nach §53a nicht, oder?
laut Einbauanleitung von Hänsch: "Zugelassen nach ECE-R 65" (Quadroblitz 2Hz, Werkseinstellung). In der ECE-Regelung hatte ich auch schon mal geschaut aber auch dort weder das Wort "synchron" noch "gleichzeitig" oder "alternierend" gefunden (Adobe Reader-Suche). Grob überflogen konnte ich da auch nix finden, ich habe die Regelung aber nicht Wort für Wort durchgesehen.

Viele Grüße
Martin
EDIT: Quelle ECE-R 65: http://www.bmvbs.de/SharedDocs/DE/Artikel/StB-LA/ece-regelungen.html?nn=35602#doc20394bodyText4
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Alt 16.01.2011, 19:11   #3
karl-peter

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Zitat:
Zitat von mdiedrich Beitrag anzeigen
Moinmoin,



laut Einbauanleitung von Hänsch: "Zugelassen nach ECE-R 65" (Quadroblitz 2Hz, Werkseinstellung). In der ECE-Regelung hatte ich auch schon mal geschaut aber auch dort weder das Wort "synchron" noch "gleichzeitig" oder "alternierend" gefunden (Adobe Reader-Suche). Grob überflogen konnte ich da auch nix finden, ich habe die Regelung aber nicht Wort für Wort durchgesehen.

Viele Grüße
Martin
EDIT: Quelle ECE-R 65: http://www.bmvbs.de/SharedDocs/DE/Artikel/StB-LA/ece-regelungen.html?nn=35602#doc20394bodyText4
Das stimmt!
In der R-65 steht auch nichts drin von wegen synchron oder nicht.
Manchmal glaub ich hier im Forum sind ganz viele von den Gestrigen, die an den alten deutschen Vorschriften festhalten möchten. Und am besten keine Veränderungen ...
Immer wieder gibt es eine Handvoll derer, die steif und fest behaupten, es wäre nur ein synchrones blinken zugelassen. Wo das denn angeblich stehen soll, ist von Thread zu Tread verschieden. In diesem hier soll es in der ECE R-65 geregelt sein und in einem anderen wird behauptet, das es deutsche Vorschrift sei, mit dem synchronen blinken/blitzen der Frontblitzer.
Eine definitive Quellenangabe konnte bisher noch keiner machen.

Mag sein, das es bei den Hänsch blitzern so drinnen steht. Möglicherweise sind diese eben nur so zugelassen worden. Jede Zulassung kostet eben auch Geld, warum also noch alternierend zulassen, wenn die überwiegende Zahl der Nutzer die dann Synchron betreibt

Ich lasse mich gerne eines besseren belehren, aber dann bitte mit Sachverstand und Quellen. Behauptungen kann jeder aufstellen.
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Alt 16.01.2011, 19:22   #4
Dr.T

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Danke, karl-peter, du nimmst mir die Worte von der Zunge!
Ich verstehe halt auch nicht, warum alternierendes Blitzen verboten sein soll.......
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Alt 16.01.2011, 19:38   #5
Commander

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Die StVZO ist also keine verlässliche Quelle?
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Alt 16.01.2011, 19:46   #6
SebastianFwS

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Eben -> StVZO §49a Abs. 4

Mal eben nachgefragt (also keine aussagekräftige Quelle): Die asynchronität der RLS und RTK´s ergibt sich aus dem Satz "eine oder mehrere Leuchten für blaues (gelbes) Rundumlicht".

Frontblitzer sind aber keine Rundumlichter, sondern Zusatzleuchten zu diesen. Darum soll für diese wieder der 49a zutreffen.

aber wie gesagt, nur mal schnell bei einem bekannten nachgefragt, der da etwas mehr weiß als ich.

Edit: einer war schneller.

Und die verschiedenen Blinkmuster ergeben sicher sicherlich eher daraus dass es leichter ist ein System zu bauen (Export), als ein System nur für den deutschen Markt mit nur einem Blinkmuster.




Ehrgeiz ist die letzte Zuflucht der Versager (Oscar Wilde)

Geändert von SebastianFwS (16.01.2011 um 19:49 Uhr).
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Alt 16.01.2011, 19:49   #7
karl-peter

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http://sosi.myds.me/forum/showthread...946#post162946

Da wurde das doch schon mal erörtert...

Es gibtg also Frontblitzer, die eine Zulassung nach ECE R-65 haben, in allen EU Mitgliedsstaaten erlaubt und in Deutschland verboten?

Das geht nicht, denn das wäre nicht der Gedanke der EU.
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Alt 16.01.2011, 19:52   #8
SebastianFwS

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Die meisten Systeme nach ECE R65 kannst du synchron schalten. Also wo ist das Problem?

Und erstmal heißt das ja auch nichts anderes, als dass Du nicht für jedes EU- Land eine separate Zulassung bräuchtest.

Oder Anders: Es gibt die ganzen Systeme auch in Rot für die SiSo´s anderer Länder..... Muss in "D" dann auch rot als SoSi- Farbe zugelassen sein?




Ehrgeiz ist die letzte Zuflucht der Versager (Oscar Wilde)
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Alt 16.01.2011, 19:46   #9
mdiedrich

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Moinmoin,

Zitat:
Zitat von karl-peter Beitrag anzeigen
Mag sein, das es bei den Hänsch blitzern so drinnen steht. Möglicherweise sind diese eben nur so zugelassen worden. Jede Zulassung kostet eben auch Geld, warum also noch alternierend zulassen, wenn die überwiegende Zahl der Nutzer die dann Synchron betreibt
tja, ich sage es mal so: Laut Hänsch-Einbauanleitung ist die Werkseinstellung der RWS-Nanos "gleichzeitig Quadroblitz, 2Hz" zugelassen nach ECE-R 65. Dennoch hat die Leuchte ja eine (zusätzliche) nationale/deutsche Zulassung als zusätzliche Warnleuchte im Stand nach §53a. Es stehen weder in der Zulassungsurkunde noch in der Einbauanleitung noch bei den Warnleuchten-Passagen einschlägiger Gesetze Hinweise zur Ausführung der Lichtsignale, die mir bekannt wären. Nun wurde hier im Thread der §49a StVZO erwähnt. Der enthält tatsächlich den Passus, dass Leuchten in einer bestimmten Weise anzubauen sind (Symmetrie am Fahrzeug) und gleichzeitig(!) zu leuchten haben (und grundsätzlich kann ich die Vorschrift auch in gewisser Weise nachvollziehen - amerikanische Fire Engines sind teilweise verwirrende Blitzlichtgeweitter). Die StVZO erkenne ich für meinen Teil als eine verlässliche Quelle an.

Allerdings handelt es sich im Ganzen ja um ein zugelassenes System, was dem gesunden Menschenverstand nach alle "erlaubt" (im Sinne der technischen Funktionsfähigkeit) programmierbaren Varianten einschließen müsste. Das wäre aber ein Widerspruch gegen den auch hier genannten §49a StVZO und bisherige Baureihen: Das RWS 40 Xenon und auch das LED-System (so weit ich weiß) können nur gleichzeitig aufleuchten.

Mein Fazit bisher (ich hoffe auf eine Antwort von Hänsch an den OP und bin gespannt): Es ist relativ wahrscheinlich, dass der alternierende Betrieb in Sachen Rechtssicherheit nicht zulässig zu sein scheint .

Viele Grüße
Martin
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