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#1 |
![]() Forum-Mitglied Registriert seit: 15.06.2008
Beiträge: 44
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#2 | |
![]() Forum-Mitglied Registriert seit: 22.10.2005
Beiträge: 9
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Moinmoin,
Zitat:
Viele Grüße Martin EDIT: Quelle ECE-R 65: http://www.bmvbs.de/SharedDocs/DE/Artikel/StB-LA/ece-regelungen.html?nn=35602#doc20394bodyText4 | |
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#3 | |
![]() Bronze-Mitglied Registriert seit: 09.03.2007
Beiträge: 929
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In der R-65 steht auch nichts drin von wegen synchron oder nicht. Manchmal glaub ich hier im Forum sind ganz viele von den Gestrigen, die an den alten deutschen Vorschriften festhalten möchten. Und am besten keine Veränderungen ... Immer wieder gibt es eine Handvoll derer, die steif und fest behaupten, es wäre nur ein synchrones blinken zugelassen. Wo das denn angeblich stehen soll, ist von Thread zu Tread verschieden. In diesem hier soll es in der ECE R-65 geregelt sein und in einem anderen wird behauptet, das es deutsche Vorschrift sei, mit dem synchronen blinken/blitzen der Frontblitzer. Eine definitive Quellenangabe konnte bisher noch keiner machen. ![]() Mag sein, das es bei den Hänsch blitzern so drinnen steht. Möglicherweise sind diese eben nur so zugelassen worden. Jede Zulassung kostet eben auch Geld, warum also noch alternierend zulassen, wenn die überwiegende Zahl der Nutzer die dann Synchron betreibt ![]() Ich lasse mich gerne eines besseren belehren, aber dann bitte mit Sachverstand und Quellen. Behauptungen kann jeder aufstellen. | |
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#4 |
![]() Forum-Mitglied Registriert seit: 15.06.2008
Beiträge: 44
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Danke, karl-peter, du nimmst mir die Worte von der Zunge!
Ich verstehe halt auch nicht, warum alternierendes Blitzen verboten sein soll....... |
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#5 |
![]() Gold-Mitglied Registriert seit: 04.05.2004
Beiträge: 4.657
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Die StVZO ist also keine verlässliche Quelle?
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#6 |
![]() Bronze-Mitglied Name: Sebastian
Registriert seit: 03.08.2009
Ort: nähe Bremen
Beiträge: 317
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Eben -> StVZO §49a Abs. 4
Mal eben nachgefragt (also keine aussagekräftige Quelle): Die asynchronität der RLS und RTK´s ergibt sich aus dem Satz "eine oder mehrere Leuchten für blaues (gelbes) Rundumlicht". Frontblitzer sind aber keine Rundumlichter, sondern Zusatzleuchten zu diesen. Darum soll für diese wieder der 49a zutreffen. aber wie gesagt, nur mal schnell bei einem bekannten nachgefragt, der da etwas mehr weiß als ich. Edit: einer war schneller. Und die verschiedenen Blinkmuster ergeben sicher sicherlich eher daraus dass es leichter ist ein System zu bauen (Export), als ein System nur für den deutschen Markt mit nur einem Blinkmuster. |
Ehrgeiz ist die letzte Zuflucht der Versager (Oscar Wilde)
Geändert von SebastianFwS (16.01.2011 um 19:49 Uhr). |
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#7 |
![]() Bronze-Mitglied Registriert seit: 09.03.2007
Beiträge: 929
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http://sosi.myds.me/forum/showthread...946#post162946
Da wurde das doch schon mal erörtert... Es gibtg also Frontblitzer, die eine Zulassung nach ECE R-65 haben, in allen EU Mitgliedsstaaten erlaubt und in Deutschland verboten? Das geht nicht, denn das wäre nicht der Gedanke der EU. |
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#8 |
![]() Bronze-Mitglied Name: Sebastian
Registriert seit: 03.08.2009
Ort: nähe Bremen
Beiträge: 317
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Die meisten Systeme nach ECE R65 kannst du synchron schalten. Also wo ist das Problem?
Und erstmal heißt das ja auch nichts anderes, als dass Du nicht für jedes EU- Land eine separate Zulassung bräuchtest. Oder Anders: Es gibt die ganzen Systeme auch in Rot für die SiSo´s anderer Länder..... Muss in "D" dann auch rot als SoSi- Farbe zugelassen sein? |
Ehrgeiz ist die letzte Zuflucht der Versager (Oscar Wilde)
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#9 | |
![]() Forum-Mitglied Registriert seit: 22.10.2005
Beiträge: 9
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Moinmoin,
Zitat:
Allerdings handelt es sich im Ganzen ja um ein zugelassenes System, was dem gesunden Menschenverstand nach alle "erlaubt" (im Sinne der technischen Funktionsfähigkeit) programmierbaren Varianten einschließen müsste. Das wäre aber ein Widerspruch gegen den auch hier genannten §49a StVZO und bisherige Baureihen: Das RWS 40 Xenon und auch das LED-System (so weit ich weiß) können nur gleichzeitig aufleuchten. Mein Fazit bisher (ich hoffe auf eine Antwort von Hänsch an den OP und bin gespannt): Es ist relativ wahrscheinlich, dass der alternierende Betrieb in Sachen Rechtssicherheit nicht zulässig zu sein scheint ![]() Viele Grüße Martin | |
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