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Alt 02.04.2011, 20:02   #1
Patrik Faber

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Name: Patrik
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komisch, wie kommen wir dann auf ISG

Ich hab jetzt die Kataloge 1994, 1996, 1999 sowie das Handbuch durch, die heißen immer ASG, auch bei der NA Variante.
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Alt 02.04.2011, 20:06   #2
Doku112

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Name: Christoph
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Ich verstehe die Ausgangsfrage schon nicht... Ob nun ASG oder ISG, das ist doch nur die Bezeichnung...
Oder meinst du dass ASG´s rot sind und ISG´s weiß???

Also wenn du es so meinst, dann sind bei der RTK7 immer ASG´s verbaut. Alle Schriftzüge sind rot. Egal ob Rettungsdienst oder Polizei.
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Alt 02.04.2011, 23:07   #3
Panther8x8

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Unser neues Mitglied Medic911 (Marcel) hat genau dieses Fahrzeug als Avatar, noch mit dem BMW Vorführkennzeichen.

http://bos-fahrzeuge.info/einsatzfahrzeuge/75765

Vielleicht kennt er das Fahrzeug im Detail, oder hat noch zusätzliche Fotos...




Natürlicher Verstand kann fast jeden Grad von Bildung ersetzen, aber keine Bildung den natürlichen Verstand (Arthur Schoppenhauer)
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Alt 03.04.2011, 11:27   #4
firefly

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Bin zwar nicht Medic911, aber ich habe da mal ein Bild das die Frage beantwortet.

Das Fahrzeug verfügt über einen ASG/ ISG LED u.a. mit dem Schriftzug Notarzt. Übrigens nach vorne wie auch nach hinten.

Grüßlies

P.S: Das ding fährt sich echt gut...
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Alt 03.04.2011, 13:13   #5
Jango112

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Name: Jan
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Mich würde mal interessieren, wie die roten "NOTARZT-Schriften" mit der StVZO in Einklang gebracht werden.

Denn in § 52 Abs. 3a lesen wir
Zitat:
Kraftfahrzeuge des Vollzugsdienstes der Polizei dürfen nach vorn und hinten wirkende Signalgeber für rote und gelbe Lichtschrift haben. Anstelle der Signalgeber dürfen auch fluoreszierende oder retroreflektierende Folien verwendet werden.
Und somit ist der Kreis der Nutzer von roter / gelber Leuchtschrift ganz klar bestimmt.


Bedeutet doch, dass die Notarztanlagen mit roter Schrift entweder alle unzulässig sind (was ein Erlöschen der Betriebserlaubnis des kompletten Fahrzeuges nach sich zieht) oder es gibt eine 70er für die Anlagen (und das erscheint mir mehr als unwahrscheinlich).




"Das Problem bei Zitaten aus dem Internet ist, dass man nie weiß, ob sie auch echt sind."
Galileo Galilei (1638)

Moderator schreibt orange.
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Alt 03.04.2011, 13:18   #6
Panther8x8

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Für den "ISG" nach vorne könnte man den Abs. 5 evtl. heranziehen, aber für hinten gilt wohl dann, wo kein Kläger...




Natürlicher Verstand kann fast jeden Grad von Bildung ersetzen, aber keine Bildung den natürlichen Verstand (Arthur Schoppenhauer)
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Alt 03.04.2011, 14:33   #7
Blaulicht05

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Das mit den Notarzt, Feuerwehr-ISG usw. ist schon immer so eine fragliche Sache. Deswegen am besten einfach nur ein Transparent mit einem Schriftzug der aufgeklebt ist (evtl. hinterleuchtet).
Rot-blinkende Notarzt-Schriftzüge finde ich eh übertrieben und wirklich lesbar auf einer Alarmfahrt sind die auch nicht. Sieht man doch hier auch in den Videos mit dem TOPas... hatten wir erst.
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Alt 03.04.2011, 20:35   #8
Commander

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Zitat:
Zitat von Jango112 Beitrag anzeigen


Mich würde mal interessieren, wie die roten "NOTARZT-Schriften" mit der StVZO in Einklang gebracht werden.

Denn in § 52 Abs. 3a lesen wir
Und somit ist der Kreis der Nutzer von roter / gelber Leuchtschrift ganz klar bestimmt.


Bedeutet doch, dass die Notarztanlagen mit roter Schrift entweder alle unzulässig sind (was ein Erlöschen der Betriebserlaubnis des kompletten Fahrzeuges nach sich zieht) oder es gibt eine 70er für die Anlagen (und das erscheint mir mehr als unwahrscheinlich).
Die Notarzt-Leuchten fallen genau wie beleuchtete Transparente mit "Rettungswagen" usw. unter § 52 StVZO:
Zitat:
(5) Krankenkraftwagen (Absatz 3 Nr. 4) dürfen mit einer nur nach vorne wirkenden besonderen Beleuchtungseinrichtung (z. B. Rot-Kreuz-Leuchte) ausgerüstet sein, um den Verwendungszweck des Fahrzeugs kenntlich zu machen. Die Beleuchtungseinrichtung darf keine Scheinwerferwirkung haben.
Die Farbe ist nach meiner Auslegung eher irrelevant. Viel interessanter ist, warum die ASG-GL mit "Notarzt" blinken. Da sehe ich ein viel größeres Problem.
Commander ist offline   Privat Nachricht senden Mit Zitat antworten
Alt 04.04.2011, 14:03   #9
rescuechicken

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Zitat:
Zitat von Commander Beitrag anzeigen
Die Notarzt-Leuchten fallen genau wie beleuchtete Transparente mit "Rettungswagen" usw. unter § 52 StVZO:

Die Farbe ist nach meiner Auslegung eher irrelevant. Viel interessanter ist, warum die ASG-GL mit "Notarzt" blinken. Da sehe ich ein viel größeres Problem.

Wir dürfen keine Leuchttransparente mit "Rettungsdienst" mehr führen.
Deshalb hat unsere aktuelle Fahrzeuggeneration diese nicht mehr.
Wir haben jetzt auf dem Dachspoiler und auf der Motorhaube Schriftzüge aus Folie, einmal Normalschrift und einmal Spiegelschrift.
Unsere Ausbaufirma hat uns damals gesagt, dass das nicht mehr zulassungsfähig sei.
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