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#2 |
![]() Silber-Mitglied Name: Christoph
Registriert seit: 14.11.2009
Ort: Dresden
Beiträge: 1.286
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#3 |
![]() Silber-Mitglied Registriert seit: 26.04.2009
Ort: München
Beiträge: 1.803
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Unser neues Mitglied Medic911 (Marcel) hat genau dieses Fahrzeug als Avatar, noch mit dem BMW Vorführkennzeichen.
http://bos-fahrzeuge.info/einsatzfahrzeuge/75765 Vielleicht kennt er das Fahrzeug im Detail, oder hat noch zusätzliche Fotos... ![]() |
Natürlicher Verstand kann fast jeden Grad von Bildung ersetzen, aber keine Bildung den natürlichen Verstand (Arthur Schoppenhauer)
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#4 |
![]() Gold-Mitglied Registriert seit: 09.01.2011
Beiträge: 3.253
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Bin zwar nicht Medic911, aber ich habe da mal ein Bild das die Frage beantwortet.
![]() Das Fahrzeug verfügt über einen ASG/ ISG LED u.a. mit dem Schriftzug Notarzt. Übrigens nach vorne wie auch nach hinten. Grüßlies P.S: Das ding fährt sich echt gut... ![]() |
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#5 | |
![]() Moderator Name: Jan
Registriert seit: 13.11.2007
Ort: Ostfriesland
Beiträge: 6.636
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![]() ![]() Mich würde mal interessieren, wie die roten "NOTARZT-Schriften" mit der StVZO in Einklang gebracht werden. Denn in § 52 Abs. 3a lesen wir Zitat:
![]() Bedeutet doch, dass die Notarztanlagen mit roter Schrift entweder alle unzulässig sind (was ein Erlöschen der Betriebserlaubnis des kompletten Fahrzeuges nach sich zieht) oder es gibt eine 70er für die Anlagen (und das erscheint mir mehr als unwahrscheinlich). | |
"Das Problem bei Zitaten aus dem Internet ist, dass man nie weiß, ob sie auch echt sind."
Galileo Galilei (1638) ![]() ![]() |
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#6 |
![]() Silber-Mitglied Registriert seit: 26.04.2009
Ort: München
Beiträge: 1.803
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Für den "ISG" nach vorne könnte man den Abs. 5 evtl. heranziehen, aber für hinten gilt wohl dann, wo kein Kläger...
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Natürlicher Verstand kann fast jeden Grad von Bildung ersetzen, aber keine Bildung den natürlichen Verstand (Arthur Schoppenhauer)
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#7 |
![]() Gold-Mitglied Registriert seit: 17.12.2006
Beiträge: 6.609
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Das mit den Notarzt, Feuerwehr-ISG usw. ist schon immer so eine fragliche Sache. Deswegen am besten einfach nur ein Transparent mit einem Schriftzug der aufgeklebt ist (evtl. hinterleuchtet).
Rot-blinkende Notarzt-Schriftzüge finde ich eh übertrieben und wirklich lesbar auf einer Alarmfahrt sind die auch nicht. Sieht man doch hier auch in den Videos mit dem TOPas... hatten wir erst. |
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#8 | ||
![]() Gold-Mitglied Registriert seit: 04.05.2004
Beiträge: 4.656
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Zitat:
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#9 | |
![]() Gold-Mitglied Name: Axel
Registriert seit: 04.11.2007
Ort: 60599 Frankfurt
Beiträge: 5.882
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Wir dürfen keine Leuchttransparente mit "Rettungsdienst" mehr führen. Deshalb hat unsere aktuelle Fahrzeuggeneration diese nicht mehr. Wir haben jetzt auf dem Dachspoiler und auf der Motorhaube Schriftzüge aus Folie, einmal Normalschrift und einmal Spiegelschrift. Unsere Ausbaufirma hat uns damals gesagt, dass das nicht mehr zulassungsfähig sei. | |
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