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Alt 03.04.2011, 14:33   #1
Blaulicht05

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Das mit den Notarzt, Feuerwehr-ISG usw. ist schon immer so eine fragliche Sache. Deswegen am besten einfach nur ein Transparent mit einem Schriftzug der aufgeklebt ist (evtl. hinterleuchtet).
Rot-blinkende Notarzt-Schriftzüge finde ich eh übertrieben und wirklich lesbar auf einer Alarmfahrt sind die auch nicht. Sieht man doch hier auch in den Videos mit dem TOPas... hatten wir erst.
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Alt 03.04.2011, 15:17   #2
der_hendrik

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Zitat:
Zitat von Blaulicht05 Beitrag anzeigen
Das mit den Notarzt, Feuerwehr-ISG usw. ist schon immer so eine fragliche Sache. Deswegen am besten einfach nur ein Transparent mit einem Schriftzug der aufgeklebt ist (evtl. hinterleuchtet).
Rot-blinkende Notarzt-Schriftzüge finde ich eh übertrieben und wirklich lesbar auf einer Alarmfahrt sind die auch nicht. Sieht man doch hier auch in den Videos mit dem TOPas... hatten wir erst.
Da hast du recht, aber hinter welcher Vorschrift "verstecken" sich diese hinterleuchteten Transparente? RTW dürfen ja damit gekennzeichnet sein (Stichwort: Rotkreuz-Leuchte), aber andere Nutzer dürfen dies, meines Erachtens nach, nicht.
Hat nicht sogar in der Produktinfo von Hella zur OWS drin gestanden, dass die Hinterleuchtung des Mittelteils im Geltungsbereich der Stvzo/Stvo unzulässig sei.

Genauso habe ich mich immer gefragt, ob die HWL in der RTK6 überhaupt zugelassen sind. Da sie unabhängig von der Warnblinkanlage arbeiten, sind sie wohl nicht als zusätzliche Blinkleuchten zugelassen. Eine Zulassung nach §53a wäre mir auch neu. Wahrscheinlich verhält es sich mit den Dingern wie mit dem Springlicht bei der Polizei...




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Alt 03.04.2011, 18:09   #3
Blaulicht05

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Ich denke mal, dass es alles nicht erlaubt, aber von den Behörden geduldet wird.
Sieht man doch auch bei den NEF mit Weitwarnblitz. Bei uns fährt das NEF dauerhaft mit eingeschaltetem K-FS3, wenn die LED-Hauptkennleuchten im TOPas eingeschaltet sind.
Egal ob auf Landstraßen oder in der Stadt. Die Polizei hält doch kein NEF an und regt sich darüber auf. Die meisten Polizisten wissen zudem eh nicht, dass die Powerfrontblitzer nicht zulässig innerhalb geschlossener Ortschaften sind. Und die verdeckten Polizeifahrzeuge haben die Typ 43 LED in der Frontscheibe die noch weniger zugelassen ist...

Also das ist in Deutschland hier mit den Zulassungen alles so eine Sache. Ich würde sagen, dass es in den nächsten Jahren eine Änderung in der StVZO geben wird, weil die neuen Feuerwehr- und Rettungsfahrzeuge immer mehr Blaulicht bekommen an den Seiten, am Heck usw. Und welches neue NEF oder welcher neuer FuStrW bekommt heut zu Tage keine Hecklitzer in die Heckklappe?
Ein Unding, dass diese Leuchten immer noch eine Aufwändige Ausnahmegenehmigung benötigen. Dass über 50% der Fahrzeuge mit Heckblitzleuchten diese Zulassung nicht haben ist wiederum eine andere Sache...

Genauso mit den hinterleuchteten Transparenten. Ist momentan nicht zulässig wenn da Feuerwehr, Funkrufname oder Ähnliches drauf steht. Schwachsinnig, denn es ist sehr schön, wenn man nachts an der Einsatzstelle ist und den Funkrufnamen des Fahrzeugs gleich erkennt weil er hinterleuchtet ist.

Hoffen wir man, dass sich da zulassungstechnisch einiges in der nächsten Zeit veränder wird!
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