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Alt 08.04.2011, 22:52   #1
c.h.

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Name: Christian
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Zitat:
Zitat von Marvin-A Beitrag anzeigen
Moin Moin an alle,

ich kann Erfolg vermelden habe gestern Abend nach ein paar anfänglichen Problemen den Fußtaster erfolgreich und funktionierend eingebaut.

Pin B5 kann ich nur bedingt empfehlen da durch betätigen des Tasters sofort komplett Blaulicht und Klangfolge geschaltet wird, auch wenn die RTK 6 komplett aus ist.
Habe mich dann für Pin A3 entschieden der Quasi vorher an der Hupe angeschlossen gewesen ist. So funktioniert der Taster jetzt erst wenn die Klanfolgebereitschaft geschaltet ist und auch nur so lange der Taster betätigt ist.

Fotos reiche ich am WE noch nach.
Ja, das auch der Sinn des Alarmtaster, die Anlage im Einsatzfall schnell zu starten. Aber das habe ich in meinen Post auch zweimal beschrieben, wer lesen und verstehen kann ist im Vorteil. Ihr habt ja auch nach der Möglichkeit gesucht, komfortabel die Anlage zwischen Sondersignal und Klangfolgebereitschaft umzuschalten. Der Schnellstart ist halt noch das Sahnehäubchen oben drauf!

Hast du deinen Fußtaster parallel zur Hupenringschaltung angeschlossen oder nur den Fußtaster alleine daran? Bei letztgenanntem könntest Du grossen Ärger bei einem Unfall bekommen!

Denn es ist Vorschrift, dass bei Gefahrensituation mittels des Horndruckknopf eine Klangfolge abgestrahlt werden kann. Der Fahrtenschreiber schreibt ja mit, ob kurz vor dem Unfall noch das Sondersignal eingeschaltet war. Wenn nun bei der Unfalluntersuchung festgestellt wird, dass die Hupenringschaltung nicht vorschriftmässig funktioniert hat, wer ist dann der Dumme?

Desweiteren dürfte wahrscheinlich, wegen dieser Veränderung, die Betrieberlaubnis für das Fahrzeug erloschen sein!

Schaue das der alte Zustand wiederhergestellt wird und der Fußtaster parallel an A3 oder an Pin B5 dran kommt!

Schöne Grüße

Christian
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Alt 09.04.2011, 00:40   #2
Marvin-A

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Wie Im Post beschrieben an A3 angeschlosssn
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Alt 09.04.2011, 01:20   #3
Blaulicht

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Ich glaube kaum, dass ein MZF einen Fahrtenschreiber hat..... Zumindest hier im Saarland hat kein Feuerwehrfahrzeug einen Fahrtenschreiber.
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Alt 09.04.2011, 11:43   #4
Marvin-A

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1. Haben wir weder UDS noch einen Fahrtenschreiber
2. Kann man Wegerecht nur mit Licht und Ton in KKombination in anspruch nehmen und muss dieses bei Beginn der alarmfahrt anmachen und am Einsatzort ausschalten deswegen ist es scheiß egal ob beim drücken der Hupe eine Klangfolge ertönt oder nicht weil lt. Gesetz die Klangfolge generell an sein muss. Von daher ist die Lösung jetzt für alle Kameraden bei uns zufriedenstellend.
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Alt 09.04.2011, 12:14   #5
Commander

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ja, genau so ist es...

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Alt 09.04.2011, 13:04   #6
Panther8x8

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Zitat:
Zitat von Marvin-A Beitrag anzeigen
...Kann man Wegerecht nur mit Licht und Ton in KKombination in anspruch nehmen und muss dieses bei Beginn der alarmfahrt anmachen und am Einsatzort ausschalten deswegen ist es scheiß egal ob beim drücken der Hupe eine Klangfolge ertönt oder nicht weil lt. Gesetz die Klangfolge generell an sein muss.
Ich will Dir nicht widersprechen, aber diese Vorschrift kenne ich nicht. Wo steht denn das? Würde mich interessieren, da wir das dann falsch gemacht haben. Ich hatte gelernt, dass das Horn bei der eigentlichen Inanspruchnahme von Sonder- u. Wegerechten eingeschalten werden muss (Begegnungsverkehr, Kreuzungsverkehr, innerörtlichen Verkehr, etc.). Gerade bei Durchfahrten von Wohngebieten ohne umfließenden Verkehr, haben wir sogar versucht, möglichst auf Horn zu verzichten.




Natürlicher Verstand kann fast jeden Grad von Bildung ersetzen, aber keine Bildung den natürlichen Verstand (Arthur Schoppenhauer)
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Alt 09.04.2011, 13:13   #7
techniker

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Zitat:
Zitat von Panther8x8 Beitrag anzeigen
Ich will Dir nicht widersprechen, aber diese Vorschrift kenne ich nicht. Wo steht denn das? Würde mich interessieren, da wir das dann falsch gemacht haben. Ich hatte gelernt, dass das Horn bei der eigentlichen Inanspruchnahme von Sonder- u. Wegerechten eingeschalten werden muss (Begegnungsverkehr, Kreuzungsverkehr, innerörtlichen Verkehr, etc.). Gerade bei Durchfahrten von Wohngebieten ohne umfließenden Verkehr, haben wir sogar versucht, möglichst auf Horn zu verzichten.
Genau so kenne ich das auch und wird bei uns so gehandhabt. Horn läuft bei uns nur, wenn wirklich(*) Eile geboten ist. Ansonsten nur blau.

(*) je nach Einsatzmeldung




Never change a running system - never run a changed system!
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Alt 09.04.2011, 19:52   #8
Doku112

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Zitat:
Zitat von Panther8x8 Beitrag anzeigen
Ich will Dir nicht widersprechen, aber diese Vorschrift kenne ich nicht. Wo steht denn das? Würde mich interessieren, da wir das dann falsch gemacht haben. Ich hatte gelernt, dass das Horn bei der eigentlichen Inanspruchnahme von Sonder- u. Wegerechten eingeschalten werden muss (Begegnungsverkehr, Kreuzungsverkehr, innerörtlichen Verkehr, etc.). Gerade bei Durchfahrten von Wohngebieten ohne umfließenden Verkehr, haben wir sogar versucht, möglichst auf Horn zu verzichten.
Steht alles im §38 StVO.

Rein von der Theorie muss du bei Einsatzübernahme Blaulicht UND Klangfolge einschalten und erst beim Eintreffen an der Einsatzstelle wieder ausschalten. Wie es in der Realität aussieht ist ja bekannt...
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Alt 09.04.2011, 23:12   #9
Blaulicht

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Zitat:
Zitat von Doku112 Beitrag anzeigen
Steht alles im §38 StVO.

Rein von der Theorie muss du bei Einsatzübernahme Blaulicht UND Klangfolge einschalten und erst beim Eintreffen an der Einsatzstelle wieder ausschalten. Wie es in der Realität aussieht ist ja bekannt...
Genauso ist es !! Eine Alarmfahrt gibt es nur mit Blaulicht UND Einsatzhorn !!

Dass die Tonfolge hin und wieder mal ausgeschaltet wird, ist bei uns auch so, aber rechtlich muss die Nonstop durchlaufen.
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