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#1 |
![]() Silber-Mitglied Name: Bernd
Registriert seit: 06.04.2009
Ort: Warendorf in NRW
Beiträge: 1.292
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Das ist, so der Inhalt meiner letzten Schulung, falsch. Es gibt keine Vorschrift die besagt das das Horn dauerhaft durchlaufen muss.
Du darfst das Horn selbstverständlich ausschalten, allerdings kannst du dann keine Wegerechte in Anspruch nehmen, sprich du kannst mit nicht via Horn anordnen freie Bahn zu schaffen. Du hast ja immer noch Sonderrechte, die du theoretisch sogar ohne Blaulicht in Anspruch nehmen kannst. Solange du also keine Wegerechte in Anspruch nimmst, z.B. wenn du auf gerader Strecke ohne Verkehr unterwegs bist, ist es rechtlich absolut in Ordnung das Horn auszuschalten, solange du keinen vor dir überholen musst. In diesem Falle musst du ggf. Wegerecht nach §38 in Anspruch nehmen, wofür das Horn in Kombination mit blauem Blinklicht erforderlich ist. Bevor jetzt die Wellen der Empörung hochschlagen: Sowohl beim Grundlehrgang, als auch beim Maschinisten wurde mir erzählt das es eigentlich dauerhaft an sein muss. Jedoch hatten wir im Rahmen der DL-Maschinisten Ausbildung einen Dozenten der Polizei der bei uns in der FW tätig ist zu Gast, der uns die oben genannten Dinge so bestätigt hat. |
MfG Bernd
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#2 |
![]() Gold-Mitglied Name: Marcel
Registriert seit: 11.12.2003
Ort: Oberthal / SAAR
Beiträge: 13.738
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Und du bist auch einer, der der Polizei alles glaubt ??
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#3 |
![]() Silber-Mitglied Name: Bernd
Registriert seit: 06.04.2009
Ort: Warendorf in NRW
Beiträge: 1.292
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Glaub mir, der Mann hat Ahnung wovon er spricht
![]() Er macht bei uns im gesamten Kreis Vorträge zu den Thema und ist auch Polizeiintern für dieses Thema zuständig. |
MfG Bernd
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#4 |
![]() Gold-Mitglied Name: Diethelm
Registriert seit: 13.10.2008
Ort: Bottrop
Beiträge: 3.944
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Leute, jetzt lasst doch mal die Kirche im Dorf! Wer lesen kann, ist eindeutig im Vorteil. Und der hier anzuwendende § 38 StVO sagt nicht mehr und nicht weniger als:
Blaues Blinklicht zusammen mit dem Einsatzhorn ... ordnet an: ... "Alle übrigen Verkehrsteilnehmer haben sofort freie Bahn zu schaffen". Warum wollt ihr dann unbedingt die Bürger mit dem Einsatzhorn im Dauerbetrieb belästigen, wenn schon "freie Bahn" vorhanden ist? Vermutlich ist der übermäßige nächtliche Straßenverkehr auf ländlichen Dorfstraßen so behindernd, dass man dort tatsächlich mit Dauerhorn fahren muss. In unserem großstädtischen Straßenverkehr habe ich hingegen die Erfahrung gemacht, dass hier die (hauptamtlichen) Einsatzkräfte das Einsatzhorn nur gezielt einsetzen, wenn die Verkehrslage es erfordert. Wenn die (ehrenamtlichen) Ortswehren mit ausrücken müssen, hört sich das allerdings schon mal anders an. Aber wie schrieb ein Angehöriger einer Freiwilligen Feuerwehr sinngemäß hier im Forum: Wenn ich schon nachts raus muss, dann sollen das auch alle anderen mitkriegen. |
"Was einer nicht öffentlich tun darf, soll er auch nicht heimlich tun." (Friedrich der Schöne von Österreich, 1286 bis 1330)
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#5 |
![]() Moderator Name: Jan
Registriert seit: 13.11.2007
Ort: Ostfriesland
Beiträge: 6.634
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Weise Worte mein Freund Diethelm, weise Worte!
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"Das Problem bei Zitaten aus dem Internet ist, dass man nie weiß, ob sie auch echt sind."
Galileo Galilei (1638) ![]() ![]() |
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