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Alt 10.04.2011, 11:56   #1
Blaulicht

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Name: Marcel
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Ort: Oberthal / SAAR
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Und du bist auch einer, der der Polizei alles glaubt ?? Nicht böse sein. Aber es ist leider so, dass die Herren nicht alles wissens, manche dass aber denken.
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Alt 10.04.2011, 13:08   #2
1991berndh

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Name: Bernd
Registriert seit: 06.04.2009
Ort: Warendorf in NRW
Beiträge: 1.284
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Glaub mir, der Mann hat Ahnung wovon er spricht

Er macht bei uns im gesamten Kreis Vorträge zu den Thema und ist auch Polizeiintern für dieses Thema zuständig.




MfG Bernd
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Alt 10.04.2011, 16:04   #3
Diethelm

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Name: Diethelm
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Ort: Bottrop
Beiträge: 3.944
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Leute, jetzt lasst doch mal die Kirche im Dorf! Wer lesen kann, ist eindeutig im Vorteil. Und der hier anzuwendende § 38 StVO sagt nicht mehr und nicht weniger als:

Blaues Blinklicht zusammen mit dem Einsatzhorn ... ordnet an: ... "Alle übrigen Verkehrsteilnehmer haben sofort freie Bahn zu schaffen".

Warum wollt ihr dann unbedingt die Bürger mit dem Einsatzhorn im Dauerbetrieb belästigen, wenn schon "freie Bahn" vorhanden ist? Vermutlich ist der übermäßige nächtliche Straßenverkehr auf ländlichen Dorfstraßen so behindernd, dass man dort tatsächlich mit Dauerhorn fahren muss. In unserem großstädtischen Straßenverkehr habe ich hingegen die Erfahrung gemacht, dass hier die (hauptamtlichen) Einsatzkräfte das Einsatzhorn nur gezielt einsetzen, wenn die Verkehrslage es erfordert. Wenn die (ehrenamtlichen) Ortswehren mit ausrücken müssen, hört sich das allerdings schon mal anders an. Aber wie schrieb ein Angehöriger einer Freiwilligen Feuerwehr sinngemäß hier im Forum: Wenn ich schon nachts raus muss, dann sollen das auch alle anderen mitkriegen.




"Was einer nicht öffentlich tun darf, soll er auch nicht heimlich tun." (Friedrich der Schöne von Österreich, 1286 bis 1330)
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Alt 10.04.2011, 16:18   #4
Jango112

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Name: Jan
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Beiträge: 6.623
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Weise Worte mein Freund Diethelm, weise Worte!




"Das Problem bei Zitaten aus dem Internet ist, dass man nie weiß, ob sie auch echt sind."
Galileo Galilei (1638)

Moderator schreibt orange.
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