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Alt 11.07.2011, 12:56   #1
mariuspyonline

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Benutzerbild von mariuspyonline
 
Name: Marius
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Beiträge: 4.192
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Brauchen wir gar nicht diskutieren, ich fahre ja nicht mit Sosi im öffentlichen Verkehrsraum.

Aber ich denke es wird mit Amtsanmaßung geahndet.




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Alt 11.07.2011, 13:06   #2
firefly

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Beiträge: 3.253
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Je nachdem was du damit machst könnte auch ein gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr oder anderes dazukommen.
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Alt 11.07.2011, 18:17   #3
blaulichtmuseum

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Benutzerbild von blaulichtmuseum
 
Name: Pecco
Registriert seit: 07.07.2008
Ort: Dortmund
Beiträge: 2.044
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Das ist weder Amtsanmaßung noch per se ein gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr.

Das ist in erster Linie eine OWi. Aber Rechtsberatung lassen wir lieber außen vor, sonst fühlen sich die Juristen auch den Schlips getreten ;-)




Draußen nur Kännchen!
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Alt 12.07.2011, 16:10   #4
Blaulicht05

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Registriert seit: 17.12.2006
Beiträge: 6.621
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...das denke ich mir nämlich auch.
Aber jetzt ist gut. Zurück zum Thema...
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