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Alt 11.07.2011, 17:17   #1
blaulichtmuseum

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Name: Pecco
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Das ist weder Amtsanmaßung noch per se ein gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr.

Das ist in erster Linie eine OWi. Aber Rechtsberatung lassen wir lieber außen vor, sonst fühlen sich die Juristen auch den Schlips getreten ;-)




Draußen nur Kännchen!
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Alt 12.07.2011, 15:10   #2
Blaulicht05

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Beiträge: 6.605
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...das denke ich mir nämlich auch.
Aber jetzt ist gut. Zurück zum Thema...
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