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Alt 09.09.2011, 00:12   #1
timmmm

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Zitat:
Zitat von RTK-Sammler Beitrag anzeigen
Auf letzterem steht aber sicherlich nicht "effekta", oder ? Ich denke mal, es ist nicht erlaubt, ein RWS nach vorne einzubauen... Lasst aber mal unsere Fachmänner hier sprechen. UKR, weißt Du da was ?

Sei es wirklich der Fall, dass sie nach vorne auch - ich sage mal - halberlaubt sind, werd ich mich nach einem weiteren Satz Nano's umsehen
ja der Punkt ist nur, dass sie im Fahrzeug und nicht am Fahrzeug angebracht sei müssen. Also sind Frontblitzer im Grill raus

Der Nano Mobil wäre natürlich ideal hat aber nicht diese K "Welle" Zulassung.
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Alt 11.09.2011, 15:05   #2
timmmm

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auf jeden Fall wäre es nett,wenn mir jemand weiterhelfen könnte, wo man denn ein Nano Mobil Gehäuse her bekommt und ob da ein effekte Nano Körper rein passt.
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Alt 11.09.2011, 16:39   #3
Commander

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Frag doch mal bei Hänsch an, ob die dir das entsprechend umbauen können. Ein gebrauchtes Nano mobil Gehäuse wirst du mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nicht finden.
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Alt 16.09.2011, 16:20   #4
timmmm

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die rechtliche Lösung nach Info von Hänsch:

Sehr geehrter Herr XX,

im § 53a Abs. 3 StVZO wird auf die TA 20 verwiesen. Hier heißt es in Abschnitt 1 Nr. 2: "Die vorgesehene Anbringungsart in Verbindung mit der An- oder Einbauanweisung muß sicherstellen, daß die geometrische Sichtbarkeit nach hinten beiderseits der Bezugsachse innerhalb des Winkelbereichs von ± 10° vertikal und ± 45° horizontal gegeben ist."

Für Fragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

XX


Schade eigentlich
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