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#1 |
![]() Forum-Mitglied Name: Philippe
Registriert seit: 03.09.2011
Beiträge: 97
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Entweder zerstören oder zurückschicken.
Wenn der Zoll gnädig ist, vielleicht betriebsuntauglich machen. Aber das kann man sich meiner Meinung dann auch sparen. Mich wundert nur das hier anscheinend mal wieder eine Zollstelle strenger ist als die andere, denn warum sonst hat Paul seine Jetstream Lightbar ohne Probleme durch den Zoll bekommen. Da wird das importieren dann zum russischen Roulette...
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mfG
Geändert von pinkybrain123 (12.09.2011 um 11:19 Uhr). |
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#2 |
![]() Bronze-Mitglied Name: Andy
Registriert seit: 11.08.2009
Ort: 84518 Garching
Beiträge: 338
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So, ich hab 2 eher ungute Neuigkeiten:
1. Bezüglich der CE Kennzeichnung: 2. Bekannter vom Zoll sagt: "Das einzige was er tun kann ist um ein gutachten beim tüv bitten,damit die abklären ob das gerät den anforderung "hier genügt,er meinte aber auch das wäre sicher nicht billig Versuch einfach auch armen Sammler zu machen und sag das wären sehr seltne Sammlerstücke und du nimmst die eh nicht in Betrieb. Hätt ich das eher gewusst hätten wir das über meine Adresse, bzw meinen Zoll laufen lassen. Die sind da sehr kulant, bzw mit denen kann man auch reden |
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Menschen, die langsam fahren, sind hässlich und haben ansteckende Krankheiten. (Ayrton Senna)
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#3 | |
![]() Silber-Mitglied Registriert seit: 08.03.2007
Beiträge: 1.069
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Zitat:
Habe von Rauwers eine eec type approval certificate (EG Typengenehmigung) erhalten was von Holland genehmigt worden ist... (Die sind ja bekanntlich in der EU )Es betrifft die Sirenen: PA 300 12V, 24V, SS2000SM/SS2000SS, MS4000/MS4000UDie Typengenehmigungsnummer lautet: e4*72/245*95/54*0695*00 Das müßte doch eigentlich reichen für den Zoll, oder? Würde die PDF hier gerne hochladen weiß nur nicht ob sowas möglich ist...
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#4 |
![]() Gold-Mitglied Name: Marcel
Registriert seit: 11.12.2003
Ort: Oberthal / SAAR
Beiträge: 13.739
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ich hab heute morgen mal das Hauptzollamt im saarland angerufen, die wollen mich zurückrufen, aber von einer änderung der Einfuhrbestimmung ist denen nix bekannt, zumindest gewesen.... Hoffe ich hab keine schlafenenden Hunde geweckt
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#5 | |
![]() Silber-Mitglied Registriert seit: 08.03.2007
Beiträge: 1.069
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Zitat:
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#6 |
![]() Gold-Mitglied Name: Marcel
Registriert seit: 11.12.2003
Ort: Oberthal / SAAR
Beiträge: 13.739
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Sollte ausreichen für den Zoll. Ruf an und frag nach
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#7 |
![]() Silber-Mitglied Registriert seit: 26.04.2009
Ort: München
Beiträge: 1.803
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Basis für die geforderte CE Kennzeichnung ist die EG-Konformitätserklärung, in der bestätigt wird, dass das technische Gerät die entsprechend relevanten EU-Vorschriften erfüllt.
Da es sich um ein technisches Gerät zum festen Einbau in Fahrzeuge handelt, greift die sog. E-Kennzeichenpflicht, d.h. das Gerät darf nur in Fahrzeuge eingebaut werden, wenn diese E-Zulassung erfolgt ist, ansonsten müsste eigens ein Gutachten dafür erstellt werden. Das bedeutet für Dich im Umkehrschluß, dass durch die e4 Typgenehmigung die innerhalb der EU geltenden Vorschriften nachgewiesener Weise eingehalten wurden und einer Einfuhr in den EU-Raum auch nichts entgegen steht. Wie sollte sonst auch das Gerät innerhalb der EU eine Zulassung erfahren haben, wenn es nicht eingeführt werden darf? Rein formell ersetzt allerdings die e4 EG-Prüfnummer nicht die EG-Konformitätserklärung, da diese nur durch den Hersteller ausgestellt werden kann... |
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Natürlicher Verstand kann fast jeden Grad von Bildung ersetzen, aber keine Bildung den natürlichen Verstand (Arthur Schoppenhauer)
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#8 |
![]() Forum-Mitglied Name: Philippe
Registriert seit: 03.09.2011
Beiträge: 97
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Was für ein Bürokratenkram... Irgendwann ersticken wir an diesen ganzen E Zeugs, Paragraphen, Nummern und Vorschriften.
![]() @Dirk: Wie bist du darauf gekommen das die dir so eine e Genehmigung zur Verfügung stellen können? |
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mfG
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