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Alt 12.09.2011, 11:15   #1
pinkybrain123

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Zitat:
Zitat von Blaulicht Beitrag anzeigen
Und was passiert jetzt mit dem PA 300, wenn die Prüfung negativ ist ?
Entweder zerstören oder zurückschicken.

Wenn der Zoll gnädig ist, vielleicht betriebsuntauglich machen. Aber das kann man sich meiner Meinung dann auch sparen.

Mich wundert nur das hier anscheinend mal wieder eine Zollstelle strenger ist als die andere, denn warum sonst hat Paul seine Jetstream Lightbar ohne Probleme durch den Zoll bekommen.
Da wird das importieren dann zum russischen Roulette...




mfG

Geändert von pinkybrain123 (12.09.2011 um 11:19 Uhr).
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Alt 12.09.2011, 13:12   #2
merapi

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So, ich hab 2 eher ungute Neuigkeiten:

1. Bezüglich der CE Kennzeichnung:


2. Bekannter vom Zoll sagt: "Das einzige was er tun kann ist um ein gutachten beim tüv bitten,damit die abklären ob das gerät den anforderung "hier genügt,er meinte aber auch das wäre sicher nicht billig

Versuch einfach auch armen Sammler zu machen und sag das wären sehr seltne Sammlerstücke und du nimmst die eh nicht in Betrieb. Hätt ich das eher gewusst hätten wir das über meine Adresse, bzw meinen Zoll laufen lassen. Die sind da sehr kulant, bzw mit denen kann man auch reden




Menschen, die langsam fahren, sind hässlich und haben ansteckende Krankheiten. (Ayrton Senna)
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Alt 13.09.2011, 00:07   #3
Dirk

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Zitat:
Zitat von merapi Beitrag anzeigen
So, ich hab 2 eher ungute Neuigkeiten:

1. Bezüglich der CE Kennzeichnung:


2. Bekannter vom Zoll sagt: "Das einzige was er tun kann ist um ein gutachten beim tüv bitten,damit die abklären ob das gerät den anforderung "hier genügt,er meinte aber auch das wäre sicher nicht billig

Versuch einfach auch armen Sammler zu machen und sag das wären sehr seltne Sammlerstücke und du nimmst die eh nicht in Betrieb. Hätt ich das eher gewusst hätten wir das über meine Adresse, bzw meinen Zoll laufen lassen. Die sind da sehr kulant, bzw mit denen kann man auch reden
So und ich habe gute Nachrichten... Habe von Rauwers eine eec type approval certificate (EG Typengenehmigung) erhalten was von Holland genehmigt worden ist... (Die sind ja bekanntlich in der EU )Es betrifft die Sirenen: PA 300 12V, 24V, SS2000SM/SS2000SS, MS4000/MS4000U

Die Typengenehmigungsnummer lautet: e4*72/245*95/54*0695*00

Das müßte doch eigentlich reichen für den Zoll, oder? Würde die PDF hier gerne hochladen weiß nur nicht ob sowas möglich ist...
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Alt 13.09.2011, 00:18   #4
Blaulicht

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ich hab heute morgen mal das Hauptzollamt im saarland angerufen, die wollen mich zurückrufen, aber von einer änderung der Einfuhrbestimmung ist denen nix bekannt, zumindest gewesen.... Hoffe ich hab keine schlafenenden Hunde geweckt
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Alt 13.09.2011, 11:36   #5
Dirk

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Zitat:
Zitat von Dirk Beitrag anzeigen
So und ich habe gute Nachrichten... Habe von Rauwers eine eec type approval certificate (EG Typengenehmigung) erhalten was von Holland genehmigt worden ist... (Die sind ja bekanntlich in der EU )Es betrifft die Sirenen: PA 300 12V, 24V, SS2000SM/SS2000SS, MS4000/MS4000U

Die Typengenehmigungsnummer lautet: e4*72/245*95/54*0695*00

Das müßte doch eigentlich reichen für den Zoll, oder? Würde die PDF hier gerne hochladen weiß nur nicht ob sowas möglich ist...
Das ganze ist eine EU Baumusterzulassungsbescheinigungen reicht das für´n Zoll??
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Alt 13.09.2011, 11:59   #6
Blaulicht

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Sollte ausreichen für den Zoll. Ruf an und frag nach
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Alt 13.09.2011, 12:16   #7
Panther8x8

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Basis für die geforderte CE Kennzeichnung ist die EG-Konformitätserklärung, in der bestätigt wird, dass das technische Gerät die entsprechend relevanten EU-Vorschriften erfüllt.
Da es sich um ein technisches Gerät zum festen Einbau in Fahrzeuge handelt, greift die sog. E-Kennzeichenpflicht, d.h. das Gerät darf nur in Fahrzeuge eingebaut werden, wenn diese E-Zulassung erfolgt ist, ansonsten müsste eigens ein Gutachten dafür erstellt werden.

Das bedeutet für Dich im Umkehrschluß, dass durch die e4 Typgenehmigung die innerhalb der EU geltenden Vorschriften nachgewiesener Weise eingehalten wurden und einer Einfuhr in den EU-Raum auch nichts entgegen steht. Wie sollte sonst auch das Gerät innerhalb der EU eine Zulassung erfahren haben, wenn es nicht eingeführt werden darf?

Rein formell ersetzt allerdings die e4 EG-Prüfnummer nicht die EG-Konformitätserklärung, da diese nur durch den Hersteller ausgestellt werden kann...




Natürlicher Verstand kann fast jeden Grad von Bildung ersetzen, aber keine Bildung den natürlichen Verstand (Arthur Schoppenhauer)
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Alt 13.09.2011, 12:42   #8
pinkybrain123

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Was für ein Bürokratenkram... Irgendwann ersticken wir an diesen ganzen E Zeugs, Paragraphen, Nummern und Vorschriften.

@Dirk: Wie bist du darauf gekommen das die dir so eine e Genehmigung zur Verfügung stellen können?




mfG
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