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Alt 16.09.2011, 15:20   #13
timmmm

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Ort: Bayern
Beiträge: 314
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die rechtliche Lösung nach Info von Hänsch:

Sehr geehrter Herr XX,

im § 53a Abs. 3 StVZO wird auf die TA 20 verwiesen. Hier heißt es in Abschnitt 1 Nr. 2: "Die vorgesehene Anbringungsart in Verbindung mit der An- oder Einbauanweisung muß sicherstellen, daß die geometrische Sichtbarkeit nach hinten beiderseits der Bezugsachse innerhalb des Winkelbereichs von ± 10° vertikal und ± 45° horizontal gegeben ist."

Für Fragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

XX


Schade eigentlich
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