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Alt 10.10.2011, 18:38   #1
Mars Light

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Name: Steve
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Da ich neben den Lightbars noch Police Cars/Emergency vehicle im Maßstab 1/25 baue, bestelle ich ausschliesslich in den USA.
Selbst wenn es das Modell hier bei e**y.de gibt, komme ich mit Versand, Zoll usw. noch sehr oft günstiger als direkt in D bestellt.
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Alt 12.10.2011, 11:06   #2
pinkybrain123

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Name: Philippe
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Ich habe nochmal eine kleine Ergänzung von der Zentralauskunft des Zolls für priv. Anfragen.

Hintergrund: Ich möchte einen LED Blitzer aus China importieren.

Ich schrieb:
Zitat:
"Sehr geehrte Damen und Herren,

ich möchte als Privatperson folgendes Produktmuster (siehe bitte Anhang) aus China importieren.

1. Gibt es für mich bestimmte Pflichten hierbei?
2. Muss das Produkt bestimmte Anforderungen erfüllen? Prüfzeichen wie CE o.Ä., etc.?
...
...
Ich wäre ihnen sehr dankbar wenn sie mir zeitnah eine detaillierte & rechtsverbindliche Antwort senden könnten.
Mit freundl. Grüßen"
Und das hier kam heute als Antwort:
Zitat:
"Sehr geehrter Herr ...

Die abgabenfreie Einfuhr von Muster und Proben im privaten Bereich ist nicht möglich.

Waren, die Sie in einem Nicht-EU-Mitgliedsstaat entgeltlich erwerben und sich zusenden
lassen, sind lediglich von den Einfuhrabgaben (Zoll und Einfuhrumsatzsteuer) befreit, wenn der Gesamtwert der Waren 22 Euro nicht übersteigt.
Wenn der Gesamtwert der Sendung über 22 Euro bis 150 Euro beträgt ist diese zollfrei, jedoch ist die entsprechende Einfuhrumsatzsteuer (19 %) zu entrichten.

Verboten und Beschränkungen stehen für die Einfuhr von LED Leuchten im privaten Bereich nichts entgegen.


Über die Zulassungsbestimmungen im privaten wie gewerblichen geben wir keine Auskunft. Dafür wenden Sie sich bitte an

die zuständigen Behörden ( TÜV, DEKRA oder ähnliche )."
Ok es ist keine Sirene aber auch eine LED ist ein elektr. Bauteil (kommt sogar aus dem gefährlichen China ) und es sind anscheinend keine Anforderungen oder Verbote für die Einfuhr bekannt!




mfG
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Alt 12.10.2011, 20:34   #3
Blaulicht

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wie gesagt, gleiche Auskunft bekam ich mündlich vom HZA hier im Saarland.
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Alt 13.10.2011, 11:23   #4
pinkybrain123

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Name: Philippe
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So habe heute nochmal eine Auskunft vom Zoll erhalten.

Habe mich als Unternehmer dargestellt der LED dash lights etc. importieren will um sie hier zu verkaufen.

Den Link bekam ich zum Thema CE Zeichen: http://www.zoll.de/DE/Fachthemen/Ver...heit_node.html

Zu den Gesetzen:
http://www.gesetze-im-internet.de/gp...4BJNG000200000

http://www.gesetze-im-internet.de/eb...025800008.html

Meiner Meinung ist das mit diesem CE Zeichen nur für gewerbliche Verkäufer bestimmt (so verstehe ich das zumindest aus den o.g. Links).

Ich finde das alles extrem verwirrend...




mfG
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Alt 14.10.2011, 06:24   #5
Dirk

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So ich habe heute auch Antwort von Zoll erhalten....

"Guten Tag Herr xxxx
Die Bundesnetzagentur hat mir inzwischen mitgeteilt, dass die von Ihnen
vorgelegte Bescheinigung nicht gleichzusetzen ist mit einer
EU-Konformitätsbescheinigung. Die Einfuhrfähigkeit der Ware wird dadurch
nicht begründet und die Ware kann nicht freigegeben werden."

Ich kann sie nicht einführen...darf sie aber verbauen??? Komisch...
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Alt 14.10.2011, 12:58   #6
pinkybrain123

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Hat sich das ganze denn jetzt für dich erledigt? Oder wie geht es weiter?




mfG
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Alt 14.10.2011, 14:15   #7
medo

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Wenn das nicht geht, sei etwas "hinterlistig" und geh zu einer anderen Zollstelle und lass es dir schriftlich bestätigen, das man es dort einführen darf in die EU / Deutschland. Dann geh mit dem schreiben zu deinem Zoll und frag warum die es dann erlauben... Wenn die darauf nicht eingehen, wende dich an eine höhere Distanz und lass es von beiden schriftlich geben und frag warum es dort geht, aber bei dieser Zollstation nicht..

Das wäre so das, was ich wohl in deiner Situation tun würde.

Liebe Grüße.
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Alt 14.10.2011, 15:57   #8
Blaulicht

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Zitat:
Zitat von Dirk Beitrag anzeigen
So ich habe heute auch Antwort von Zoll erhalten....

"Guten Tag Herr xxxx
Die Bundesnetzagentur hat mir inzwischen mitgeteilt, dass die von Ihnen
vorgelegte Bescheinigung nicht gleichzusetzen ist mit einer
EU-Konformitätsbescheinigung. Die Einfuhrfähigkeit der Ware wird dadurch
nicht begründet und die Ware kann nicht freigegeben werden."

Ich kann sie nicht einführen...darf sie aber verbauen??? Komisch...
das ist ein Witz.... ein ganz schlechter !!!
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Alt 14.10.2011, 16:09   #9
firefly

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